Veröffentlicht am 08.05.2020
Roy Kühne zum
vom BMG gewählten Zeitraum der Berechnungsgrundlage des Rettungsschirms:
„Ich habe auch dafür geworben, den Zeitraum über das Jahresende 2019 hinauszuziehen. Viele von Ihnen haben Abrechnungen aus 2019 erst im neuen Jahr eingereicht. Daher war mein Vorschlag, den Berechnungszeitraum bis zum 29.02.2020 auszuweiten. Leider blieb dieser Vorschlag unberücksichtigt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle zusagen: Ich werde die Auswirkungen dieser Regelung genauestens im Auge behalten. Unser politisches Ziel ist und bleibt es, die flächendeckende Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Ich werde prüfen, ob wir dieses Ziel mit den nun getroffenen Hilfen erreichen.“
Der BED e.V. sagt:
Bravo, Roy Kühne und DANKE!