Veröffentlicht am 21.11.2025
Auf erneute Nachfrage unseres Rechtsbeistands zum Sachstand unseres Verfahrens gegen die Schiedsstelle hat das Landessozialgericht mitgeteilt, dass derzeit noch länger anhängige Verfahren bearbeitet werden und ein Termin im ersten Halbjahr, möglichst noch im ersten Quartal 2026 angestrebt wird.
Aufgrund der hohen Auslastung des Landessozialgerichts müssen wir uns also leider weiterhin noch gedulden.
Zum Hintergrund
Bereits 2021 hatten wir Klage gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle und die fehlende Festlegung der Preise eingereicht. Durch einen Verweisfehler im Gesetz gab es zunächst Unklarheiten über die Zuständigkeit der Gerichte. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte den Vorgang an das Sozialgericht Berlin verwiesen und nach einer gesetzlichen Klarstellung ging die Zuständigkeit wieder an das Landessozialgericht über.
Im Mai 2024 gab es nach mehreren Verschiebungen endlich einen Erörterungstermin sowie anschließend weitere Stellungnahmen.
Nachdem der DVE seine Klagen als erledigt zurückgezogen hat, ist der BED alleiniger Kläger vor dem Landessozialgericht.
Weitere Details finden Sie in unseren Veröffentlichungen: