Veröffentlicht am 05.06.2020
Aufgrund einiger Nachfragen und Unsicherheiten bezüglich des Anspruchs auf die Ausgleichszahlung aus dem Rettungsschirm stellen wir unseren selbständigen Mitgliedern hier Informationen und Empfehlungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 05.06.2020
Gerne geben wir verhandelte Preissenkungen bzgl. der Schutzmasken und des Desinfektionsmittels an Heilmittelerbringer weiter.
Die Bestellungen sind weiterhin über unser Bestellformular möglich.
Veröffentlicht am 05.06.2020
Die BGW hat nun auch für ergotherapeutische Praxen einen Branchenstandard zu Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie herausgebracht.
Sie finden diesen in unserem Artikel: Branchenstandard der BGW zu Schutzmaßnahmen während Corona in Heilmittelpraxen
Veröffentlicht am 28.05.2020
Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch wirtschaftlich noch immer deutlich spürbar sind und auch noch weiter anhalten werden, ist es in jedem Fall sinnvoll die Ausfalllisten weiter zu führen, um einerseits selbst einen Überblick über die dadurch bedingten Verluste zu behalten und andererseits damit wir in der politischen Arbeit mit konkreten Zahlen argumentieren können. Dies ist u.a. wichtig für die bevorstehenden Preisverhandlungen als auch für weitere Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und politischen Entscheidungsträgern.
Veröffentlicht am 03.04.2020 - Aktualisiert am 27.05.2020
In den ersten Bundesländern werden Mund-Nase-Schutze (MNS) für Heilmittelerbringer bereit gestellt. Das begrüßen wir sehr.
Mund-Nase-Schutz ist KEIN Atemschutz.
Da mit einem Mund-Nase-Schutz nur die jeweils andere Person geschützt werden kann, muss er von Patient UND Therapeut getragen werden, um einen effektiven Schutz zu bieten und zudem gewechselt werden, sobald er durchfeuchtet ist, spätestens jedoch nach 2 Stunden.
Beachten Sie bitte auch folgende Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts:
Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen- Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen Coronavirus- Erkrankung COVID-19
Wir stellen Ihnen hier die Informationen zur Verteilung der Mund-Nase-Schutze nach Bundesländern sortiert ein:
Veröffentlicht am 20.04.2020 - Aktualisiert am 26.05.2020
Sonderregelungen der GKV für alle Behandlungen bis einschließlich 30.06.2020 verlängert -> Besonderheiten im Text farblich dargestellt
Veröffentlicht am 20.05.2020
Zugelassene Heilmittelpraxen erhalten auf Antrag Ausgleichszahlungen aus dem Rettungsschirm bei Einnahmeausfällen auf Grund eines Behandlungsrückgangs in Folge der COVID-19-Epidemie nach den Vorgaben der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV).
Veröffentlicht am 15.05.2020
Wie vorgeschrieben hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) heute die Durchführungsbestimmung zum Rettungsschirm für Heilmittelerbringer veröffentlicht. Diese ist zusammen mit einer Liste von Fragen und Antworten dazu unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel.jsp
Unsere Kritikpunkte hierzu haben wir bereits in unserem Artikel Rettungsschirm: Beantragung, politische Hintergründe und harte Fakten veröffentlicht.
Veröffentlicht am 15.05.2020
Die Postbeamtenkrankenkasse anerkennt ebenfalls den Hygienezuschlag Pos.Nr 59944 bei Ergotherapie in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung für Versicherte der Gruppe A.
Für die Abrechnung gelten die Regelungen des GKV-Spitzenverbandes.
Veröffentlicht am 15.05.2020
Die Therapeuten am Limit haben uns freundlicherweise ein Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein weiter geleitet, aus dem hervor geht, dass ab Montag, dem 18. Mai die Heilmittelerbringer bzgl. der Kindernotbetreuung zur kritischen Infrastruktur gezählt werden. Dies ist Teil der 2. Stufe von Phase 2 des Phasenmodells zum Hochfahren der Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein.
Sofern Sie also als Heilmittelerbringer*in in Schleswig-Holstein keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder haben, können Sie ab dem 18.5. die Kinder wieder in den Kindergarten bringen.