Hier stellen wir an zentraler Stelle alle aktuellen Informationen zum Thema Corona zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch das jeweilige Aktualisierungsdatum der jeweiligen Meldungen.
Veröffentlicht am 14.05.2020
Wir freuen uns über die Initiative der Kreativen von creators collective, welche einen nützlichen Masken-Bügel entwickelt haben, mit welchem Sie die FFP2-Masken und Mund-Nase-Schutz am Kopf statt an den Ohren befestigen können:
Veröffentlicht am 13.05.2020
Gerne verweisen wir hier auf die Tipps der Deutschen Schlaganfallhilfe in Zusammenarbeit mit der Aataklinik zur Hand-Hygiene für Menschen mit einer Halbseitenlähmung. Unter folgendem Link finden Sie ein anschauliches Video sowie ein Plakat zum Ausdrucken:
https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/aktuelles/2020/hand-hygiene-bei-halbseitenlaehmung
Veröffentlicht am 08.05.2020
Wir bitten die Heilmittelpraxen, die ausschließlich Privatzahler/Selbstzahler versorgen oder einen hohen Anteil an Privatzahlern/Selbstzahlern verzeichnen, uns ihre finanzielle Situation darzulegen, da Sie vom Rettungsschirm des Bundesministerium für Gesundheit gar nicht profitieren.
Reichen die Maßnahmen (insbesondere Soforthilfe und Kurzarbeitergeld) aus, um finanziell die Corona-Pandemie zu bewältigen, oder benötigen Sie weitere Unterstützung?
Veröffentlicht am 08.05.2020
Laut den Abrechnungszentren haben rund 25% aller Praxisinhaber im 04. Quartal 2019 überhaupt nicht abgerechnet.
Weitere rund 15% aller Praxisinhaber haben die Abrechnung zwar im 4. Quartal an das Abrechnungszentrum gegeben - Rechnungseingang bei der Krankenkasse war aber erst im Januar.
Folgendes Schreiben sandte der BED e.V. an den Spitzenverband des Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), Jens Spahn sowie das Bundesgesundheitsministerium, um auf die Herausforderungen bei der praktischen Durchführung/Umsetzung des Rettungsschirmes für Heilmittelerbringer hinzuweisen und eine gerechte und praktikable Lösung zu erwirken:
Veröffentlicht am 08.05.2020
Roy Kühne zum vom BMG gewählten Zeitraum der Berechnungsgrundlage des Rettungsschirms:
„Ich habe auch dafür geworben, den Zeitraum über das Jahresende 2019 hinauszuziehen. Viele von Ihnen haben Abrechnungen aus 2019 erst im neuen Jahr eingereicht. Daher war mein Vorschlag, den Berechnungszeitraum bis zum 29.02.2020 auszuweiten. Leider blieb dieser Vorschlag unberücksichtigt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle zusagen: Ich werde die Auswirkungen dieser Regelung genauestens im Auge behalten. Unser politisches Ziel ist und bleibt es, die flächendeckende Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Ich werde prüfen, ob wir dieses Ziel mit den nun getroffenen Hilfen erreichen.“
Der BED e.V. sagt:
Bravo, Roy Kühne und DANKE!
Veröffentlicht am 07.05.2020
Viele Therapeuten haben Kinder. In einigen Länderregelungen gelten Ergotherapeuten als systemkritisch und haben damit Anspruch auf eine Notbetreuung. In anderen Bundesländern ist das wiederum nicht der Fall oder nur teilweise der Fall. Dort gelten die Heilmittelberufe zwar als systemrelevant aber nicht als systemkritisch. In diesen Fällen haben Therapeuten ein Betreuungsproblem, da sie keinen Rechtsanspruch auf eine Notbetreuung haben.
Selbstverständlich sind wir kontinuierlich, und das werden wir auch weiterhin tun, mit den Gesundheitsministerien der Länder dazu im Gespräch und weisen auf die verschiedenen Problemfelder mit konkreten Lösungsvorschlägen unsererseits hin. Bei der Vielzahl der Regelungen reichen die organisatorischen Strukturen der Länder aber weiterhin nicht aus, um sachlich Richtiges zeitnah auch konkret umzusetzen. Das ist natürlich ärgerlich, derzeit aber Fakt. Daher muss neben diesen Maßnahmen auch eine praktische Lösung her.
Veröffentlicht am 07.05.2020
Beantragung:
Der Antrag auf die Auszahlung der Ausgleichszahlungen kann ausschließlich in der Zeit vom 20.05.2020 bis zum 30.06.2020 in elektronischer Form gestellt werden. Das verbindliche Antragsformular erhalten Sie ab 20.05.2020 auf folgender Homepage:
https://www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html. Eine Übersendung des Antrags ist nur an die hierfür bestimmten Emailpostfächer möglich (werden noch bekannt gegeben). Anträge an andere Postfächer oder per Post sowie formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.
Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt nach der Rechtsverordnung vom 04.05.2020 und den Durchführungsbestimmungen des GKV-Spitzenverbandes, wonach der GKV-SV auf der Grundlage der abgerechneten Leistungen die jeweilige Summe ermittelt (Details siehe weiter unten). Sie als Antragsteller müssen also keine Umsätze oder Abrechnungen nachweisen o.ä. [...]
Veröffentlicht am 30.04.2020
Längst überfällig wurde nun im Zuge des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch im Ergotherapeutengesetz (ErgThG) eine Härtefallregelung eingeführt.
Im Rahmen der Ergotherapie-Ausbildung können nun auf Antrag auch längere Fehlzeiten berücksichtigt werden, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Schon seit vielen Jahren fordert der BED, dass in begründeten Einzelfällen auch Fehlzeiten von mehr als 60 Tagen innerhalb von drei Jahren toleriert werden. In unserer Stellungnahme (bitte verlinken) zum vorliegenden Gesetz hatten wir erneut ausdrücklich darauf hingewiesen.
Veröffentlicht am 30.04.2020
Die Bundesregierung teilt mit:
Für angestellte Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.
Veröffentlicht am 17.03.2020 - Aktualisiert am 30.04.2020
Bei Terminausfällen aufgrund der Corona-Pandemie gibt es zur Vermeidung von Kündigungen die Möglichkeit der Kurzarbeit für Angestellte.
Kurzarbeit muss zwischen Praxisinhaber und Angestelltem vereinbart werden, weil im Falle der Kurzarbeit nur ca. 60-67% des normalen Nettolohnes ausgezahlt werden.
Kurzarbeit ist zwar nicht erfreulich, aber derzeit eine der möglichen und sinnvollen Maßnahmen für betroffene Praxisinhaber und Angestellte gemeinsam zumindest einen Teil der Ausfälle zu kompensieren, sodass die Praxis mit den vorhandenen Arbeitsplätzen durch die Krise kommen kann.