Veröffentlicht am 24.02.2021
Liebes Mitglied des BED e.V.,
sofern Sie Therapien in Pflegeeinrichtungen und/ oder Hausbesuchen durchführen, haben Sie jetzt die Möglichkeit zur Impfung gegen SARS-CoV-2..
Entnehmen Sie alle Informationen dem unten stehenden Schreiben und beachten die Rückmeldefrist bis zum 28.02.21.
Veröffentlicht am 18.02.2021
Heilmittelerbringende in Wuppertal haben nun die Möglichkeit sich gegen Corona impfen zu lassen, sofern Sie nachweisen, dass sie regelmäßig in einer Pflegeeinrichtung behandelnd tätig sind.
Entnehmen Sie alle Informationen dem unten stehenden Schreiben und beachten Sie, dass Sie die geforderten ausgefüllten Bescheinigungen beim Impftermin vorlegen müssen (siehe Verlinkung unten).
Leiten Sie diese Information auch an andere Heilmittelerbringende in Wuppertal weiter.
Veröffentlicht am 30.12.2020 - Aktualisiert am 16.02.2021
Gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) haben Heilmittelerbringende einen Anspruch auf eine entsprechende Schutzimpfung.
Solange der Impfstoff noch nicht für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung steht, gibt es eine Priorisierung der zu impfenden Personengruppen.
Veröffentlicht am 02.02.2021
Erfragen Sie bereits bei der Terminvereinbarung, welche Unterlagen gefordert werden, wenn Sie sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen wollen.
Unsere Mitglieder finden entsprechende Vorlagen in unserem Artikel:
Impfungen gegen Corona für Heilmittelerbringende
Veröffentlicht am 02.02.2021
Unser Lieferant für FFP2-Masken und medizinischen Mund-Nasen-Schutz ermöglicht eine drastische Preissenkung, welche wir gerne direkt an Sie weiter geben.
Aufgrund vermehrter Nachfragen bieten wir jetzt auch FFP2-Masken mit Kopfband an.
Bestellen Sie bitte über unser Formular:
Bestellung FFP2-Masken und Mund-Nase-Schutz sowie Desinfektionsmittel für Heilmittelerbringende
Veröffentlicht am 22.01.2021
Durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind die Sonderregelungen gemäß Heilmittelrichtlinie § 2a weiterhin, nämlich zunächst befristet bis 31. März 2021 in Kraft.
Veröffentlicht am 22.01.2021
In Heilmittelpraxen sind nun (ab Inkraftreten je nach Bundesland diese oder nächste Woche) grundsätzlich medizinische Masken zu tragen.
Veröffentlicht am 22.01.2021
Informationen für Mitglieder
Veröffentlicht am 18.01.2021
Durch die Änderung der elften bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 15. Januar 2021) gilt ab dem 18.01.21 für Patient*innen in therapeutischen Praxen die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske.
Veröffentlicht am 10.11.2020 - Aktualisiert am 14.01.2021
Aktualisierung 26.11.:
Die Unfallversicherungsträger haben eine Anpassung der Corona-Sonderregelungen beschlossen, sodass nun gilt (Stand 24.11.2020):
Bei BG-Patienten gelten bis zunächst 31. März 2021 folgende Sonderregelungen: