Hier stellen wir an zentraler Stelle alle aktuellen Informationen zum Thema Corona zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch das jeweilige Aktualisierungsdatum der jeweiligen Meldungen.
Veröffentlicht am 04.12.2020 - Aktualisiert am 15.12.2020
Aufgrund vermehrter Nachfragen und der besonderen Situation in diesem Dezember stellen wir hier eine Übersicht zur Klarstellung zur Verfügung:
Grundsätzlich können in 2020 ausgestellte Verordnungen auch in 2021 abgearbeitet und abgerechnet werden.
ABER: In einigen Fällen ist es notwendig oder zumindest sinnvoll, die Verordnungen abzubrechen und noch so rechtzeitig abzurechnen, dass sie noch in diesem Jahr bei der Krankenkasse oder deren abrechnungsprüfender Stelle eingehen. Dies betrifft folgende Themen:
Veröffentlicht am 11.12.2020
Der GKV-Spitzenverband informierte uns darüber, dass voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche eine Entscheidung zu einer Verlängerung oder Übergangsregelung der Corona-bedingten Sonderregelungen getroffen werden würde. Wir berichteten.
Lesen Sie hier unsere Antwort, welche wir zur Kenntnis auch an das Bundesgesundheitsministerium senden:
Veröffentlicht am 11.12.2020
Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie wie gewohnt in unserem Artikel
Corona - Regelungen der Bundesländer bzgl. Heilmittelerbringung
Veröffentlicht am 08.12.2020
Die neue Corona-Testverordnung (in Kraft seit 02.12.2020) bringt für den Heilmittelbereich leider keine nennenswerte Erleichterung.
Wir haben daher das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angeschrieben, um eine Lösung der Probleme bzgl. Testungen von Heilmittelerbringenden nach Corona-Testverordnung zu erwirken.
Veröffentlicht am 20.11.2020
Erwerbstätige Betreuende, die aufgrund Corona-bedingter Kita-, Schul- oder anderer Einrichtungsschließungen oder entsprechender Betretungsverbote zu betreuende Person zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben seit März 2020 - zeitlich befristet - Anspruch auf eine Entschädigung.
Mit dem am 19. November 2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drittes Bevölkerungsschutzgesetz) wurde dieser Anspruch nun bis zum 31. März 2021 verlängert.
Zudem erfolgte eine wichtige Klarstellung, indem in § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) „auch aufgrund einer Absonderung,“ eingefügt wurde:
Veröffentlicht am 16.10.2020 - Aktualisiert am 19.11.2020
In der am 15. Oktober 2020 in Kraft getretenen Coronavirus-Testverordnung (TestV) hat das Bundesgesundheitsministerium fest gelegt, dass zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 unter anderem Personen, welche in Heilmittelpraxen, voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen tätig sind, einen Anspruch auf eine regelmäßige kostenfreie Diagnostik mittels Antigen-Test haben, sofern das einrichtungs- oder unternehmensbezogene Testkonzept oder der öffentliche Gesundheitsdienst eine Testung verlangt. Dies gilt auch für Personen, welche weder Kontakt zu Covid-19-Infizierten hatten noch selbst Symptome zeigen.
Veröffentlicht am 17.11.2020
Aufgrund der bundesweit anhaltend täglich sehr hohen Anzahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ...
Veröffentlicht am 03.11.2020 - Aktualisiert am 10.11.2020
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Informationen bzgl. des zu beantragenden Testkontingents auf seiner Webseite geändert hat, erfuhren wir heute auf Nachfrage, dass tatsächlich ein eigenes Testkontingent für Heilmittelerbringer-Praxen NICHT vorgesehen ist.
Unstrittig ist der Anspruch auf Testung von aktiv tätigen Heilmittelerbringern, sofern ein Unternehmens-Testkonzept die Testungen verlangt oder die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Testungen vorsieht (§4 Absatz 1 TestV). Heilmittelerbringer können sich also in Testzentren oder beim Arzt kostenfrei testen lassen, haben jedoch KEINEN Anspruch auf ein eigenes Testkontingent.
In der Nationalen Teststrategie wird asymptomatisches Personal von Heilmittelpraxen ohne Kontakt zu Corona-Positiven jedoch erst mit 4. Priorität getestet. Faktisch ist es daher derzeit möglich, dass trotz Testanspruch bei begrenzten Kapazitäten eine Testung nicht erfolgen kann.
Veröffentlicht am 30.10.2020 - Aktualisiert am 03.11.2020
Aktualisierung 03.11.2020:
Nachdem die Frage "Was müssen Pflegeeinrichtungen, Physiotherapie- und Arztpraxen tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?" auf der Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in die Frage "Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltest zu beantragen?" inkl. der gegebenen Antwort geändert wurde, erfuhren wir vom BMG auf Nachfrage, dass tatsächlich ein eigenes Testkontingent für Heilmittelerbringer-Praxen NICHT vorgesehen ist.
Veröffentlicht am 30.10.2020
Im schriftlichen Beschlussverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die
Sonderregelungen der Heilmittelrichtlinie nach §2a Absatz 1 mit Wirkung ab 2. November zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Damit ist ab 2. November in der Ergotherapie auch wieder die Behandlung mittels Videotherapie zulässig.