Veröffentlicht am 02.10.2024
Wir freuen uns unseren BED-Mitgliedern für die beiden bevorstehenden Messen kostenlose Tickets durch unseren Kooperationspartners TherapieFix anbieten zu können.
Veröffentlicht am 26.09.2024
VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?
Veröffentlicht am 01.12.2023 - Aktualisiert am 26.09.2024
Aufgrund vieler Nachfragen zu unserem Artikel WICHTIG: Behandlungsbeginn bei mehreren Verordnungen nacheinander gehen wir in diesem Artikel noch einmal ausführlich auf die Bedingungen ein, welche für die Ausnahmeregelung erfüllt sein müssen.
Veröffentlicht am 17.11.2023 - Aktualisiert am 26.09.2024
Wir erläutern unseren Mitgliedern die Grundsätze, Ausnahmen und Tücken beim Behandlungsbeginn.
Veröffentlicht am 20.09.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024
VIELGEFRAGT: Muss auf das VND-ZI* Zuzahlung geleistet werden?
*VND-ZI = Zeitintervall pro Termin für Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation
Veröffentlicht am 28.03.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024
Informationspflicht vor Behandlungsbeginn
Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.
Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.
Veröffentlicht am 01.12.2023 - Aktualisiert am 19.09.2024
Verschenken Sie kein Geld
VORAUSSETZUNGEN FÜR 1.000 € -PAUSCHALE
- EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
- Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
- Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann
Der Antrag für 2024 muss noch innerhalb 2024 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!
Veröffentlicht am 13.09.2024
Müssen Heilmittel, Anzahl und Frequenz auf der Vorderseite der Blankoverordnung von der oder dem Heilmittelerbringenden eingetragen werden?
Muss bei Blankoverordnungen eine Leitsymptomatik auf der Verordnung notiert sein?
Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 13.09.2024
Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, den Patienten vor Behandlungsbeginn über die auf ihn zukommenden Kosten in Textform zu informieren.
Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für Sie bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 03.09.2024
Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht.
Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.
Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.