Veröffentlicht am 22.07.2025
Wie auch schon bei den vergangenen Preisanpassungen ist für die technische Umsetzung ein zeitlicher Vorlauf erforderlich, aufgrund dessen Sie die höheren Preise für alle Behandlungen ab 01. August erst ab dem 01. September zur Abrechnung bei den Kassen einreichen können.
Da Teilabrechnungen nicht zulässig sind, rechnen Sie alle Verordnungen mit Behandlungen im August daher erst ab September ab. Sofern ein Abrechnungszentrum die Abrechnung für Sie übernimmt, klären Sie mit diesem, wie die Abläufe gestaltet sind, damit Sie in jedem Fall die volle Vergütung erhalten.
Veröffentlicht am 18.04.2024 - Aktualisiert am 22.07.2025
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern hier eine Information für Verordnende zum Thema BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Leiten Sie diese gerne ausgedruckt oder im Anhang einer Mail an Ihre Verordnenden weiter.
Veröffentlicht am 18.07.2025 - Aktualisiert am 18.07.2025
Mit der aktuellen Preiserhöhung für alle Behandlungen ab dem 01. August 2025 erhalten auf Wunsch der GKV aus organisatorischen und statistischen Gründen einige Positionen andere Positionsnummern.
Die betrifft ausschließlich folgende drei Leistungen bei Nicht-Blankoverordnungen:
- Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die Verordnende oder den Verordnenden
- Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
- Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
Veröffentlicht am 18.07.2025 - Aktualisiert am 18.07.2025
Wie bereits berichtet gibt es aufgrund der Einigung vor der Schiedsstelle neue Preise für alle Behandlungen ab August 2025.
Wir informieren unsere Mitglieder über weitere Details:
- Grundsätzlich 7,89 %
- Zusatzaufschlag nur für August und September
- Nicht oder nur geringer erhöhte Positionen
- Positionsnummernänderung
Unsere selbständigen Mitglieder finden die Preislisten bereits auf unserer Webseite eingestellt.
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 18.07.2025
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 18.07.2025
Der Absetzungsrausch bei der Barmer geht weiter. Diese Kasse tut sich unter allen anderen seit geraumer Zeit besonders negativ hervor.
Veröffentlicht am 09.07.2025
Ein hartnäckiges Gerücht besagt, dass die Abrechnung über zwei zugelassene Praxen ausreichend sei, um vor Scheinselbstständigkeit zu schützen.
Das ist definitiv nicht so.
Da es ja durchaus zulässig wäre in zwei Praxen angestellt oder in einer Praxis angestellt und in einer anderen Praxis als Freie*r Mitarbeiter*in tätig zu sein, ist das kein stichhaltiges Argument gegen Scheinselbstständigkeit und spielt bei einer Statusfeststellung insofern höchstens eine untergeordnete Rolle.
Veröffentlicht am 03.07.2025
Gemäß § 12 Abs. 8 Heilmittelrichtlinie soll im Bereich Ergotherapie an einem Tag nur ein Heilmittel - ggfs. mit ergänzendem Heilmittel - erbracht werden. Dies gilt jedenfalls für Behandlungen aufgrund derselben Erkrankung (3-stellig identischer ICD-10-Code).
Veröffentlicht am 03.07.2025
Was hat Ihre Praxis mit Klimaschutz zu tun? Mehr, als Sie vielleicht denken!
Denn auch Heilmittelpraxen können aktiv zum Umweltschutz beitragen – durch kleine, alltagstaugliche Entscheidungen, die in Summe eine große Wirkung entfalten.
Veröffentlicht am 27.06.2025
Seit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Ergotherapievertrages zum 01.01.2022 gibt es deutlich mehr Spielraum für Verordnungsunterbrechungen als vorher:
Zulässig sind pro Verordnung in Summe bis zu 70 begründete behandlungsfreie Tage - und zwar zusätzlich zu den 14 Tagen Unterbrechung, für die keine Begründung erforderlich ist.