Veröffentlicht am 04.06.2025 - Aktualisiert am 31.07.2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie soll medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen oder Medikationspläne sicher und strukturiert speichern – und diese für alle behandelnden Leistungserbringeenden zugänglich machen, sofern Patient*innen dies erlauben.
?? Ziel: Behandlungsprozesse transparenter machen, Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Gesundheitskompetenz stärken.
Gleichzeitig zeigen aktuelle Analysen und Stellungnahmen, dass erhebliche Bedenken bestehen – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit und die Transparenz der Datenverarbeitung.
Veröffentlicht am 31.07.2025
Der GKV-Spitzenverband hat dankenswerterweise eine Anregung des BED aufgegriffen und im Fragen-Antworten-Katalog zur Gültigkeit der Blankoverordnung eine mit allen drei Vertragsparteien abgestimmte Aktualisierung der Antwort zur Frage 5 durchgeführt.
Veröffentlicht am 25.07.2025
Wir informieren unsere Mitglieder.
Veröffentlicht am 25.07.2025
VIELGEFRAGT: Hilfe, die TI kommt - wie soll ich das schaffen?
Mit unserer Hilfe schaffen Sie das.
Veröffentlicht am 22.07.2025
Wie auch schon bei den vergangenen Preisanpassungen ist für die technische Umsetzung ein zeitlicher Vorlauf erforderlich, aufgrund dessen Sie die höheren Preise für alle Behandlungen ab 01. August erst ab dem 01. September zur Abrechnung bei den Kassen einreichen können.
Da Teilabrechnungen nicht zulässig sind, rechnen Sie alle Verordnungen mit Behandlungen im August daher erst ab September ab. Sofern ein Abrechnungszentrum die Abrechnung für Sie übernimmt, klären Sie mit diesem, wie die Abläufe gestaltet sind, damit Sie in jedem Fall die volle Vergütung erhalten.
Veröffentlicht am 18.04.2024 - Aktualisiert am 22.07.2025
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern hier eine Information für Verordnende zum Thema BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Leiten Sie diese gerne ausgedruckt oder im Anhang einer Mail an Ihre Verordnenden weiter.
Veröffentlicht am 18.07.2025 - Aktualisiert am 18.07.2025
Mit der aktuellen Preiserhöhung für alle Behandlungen ab dem 01. August 2025 erhalten auf Wunsch der GKV aus organisatorischen und statistischen Gründen einige Positionen andere Positionsnummern.
Die betrifft ausschließlich folgende drei Leistungen bei Nicht-Blankoverordnungen:
- Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die Verordnende oder den Verordnenden
- Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
- Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale)
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 18.07.2025
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 18.07.2025
Der Absetzungsrausch bei der Barmer geht weiter. Diese Kasse tut sich unter allen anderen seit geraumer Zeit besonders negativ hervor.
Veröffentlicht am 09.07.2025
Ein hartnäckiges Gerücht besagt, dass die Abrechnung über zwei zugelassene Praxen ausreichend sei, um vor Scheinselbstständigkeit zu schützen.
Das ist definitiv nicht so.
Da es ja durchaus zulässig wäre in zwei Praxen angestellt oder in einer Praxis angestellt und in einer anderen Praxis als Freie*r Mitarbeiter*in tätig zu sein, ist das kein stichhaltiges Argument gegen Scheinselbstständigkeit und spielt bei einer Statusfeststellung insofern höchstens eine untergeordnete Rolle.