Veröffentlicht am 29.08.2024 - Aktualisiert am 03.06.2025
Mehrfache Bestätigung von Seiten des GKV-SV gibt Sicherheit
Ausstellung währenddessen zulässig
Bereits während der Vertragsverhandlungen sowie erneut in wiederholten Gesprächen zu diesem Thema sowohl im März als auch im August des Jahres (2024) bestätigte der GKV-Spitzenverband ausdrücklich die gemeinsame Auffassung, dass während der noch laufenden 16-wöchigen Gültigkeit einer Blankoverordnung bereits eine nachfolgende Verordnung mit zweistellig identischem ICD-10-Code und identischer Diagnosegruppe ausgestellt werden darf.
Beginn erst nach Ablauf vorheriger Blanko
Die Regelung in § 2 Absatz 4 des Blankovertrages Ergotherapie bezieht sich insofern ausschließlich darauf, dass die nachfolgende Verordnung erst nach Ende der 16-wöchigen Gültigkeit der vorherigen Blankoverordnung begonnen werden darf.
Veröffentlicht am 26.09.2024 - Aktualisiert am 28.05.2025
VIELGEFRAGT: Sind mehr als 20 Einheiten bei Blanko zulässig?
Veröffentlicht am 16.05.2025
VIELGEFRAGT: Behandlungsbeginn am Ausstellungstag zulässig?
Veröffentlicht am 16.05.2025
Am Anfang steht die Diagnose, die die verordnende Person stellt und direkt danach folgt die gewählte Diagnosegruppe, aus der sich die weiteren Möglichkeiten einer Heilmittelverordnung ergeben. Insofern ist die zur Diagnose korrekt gewählte Diagnosegruppe Voraussetzung für die Vergütung Ihrer Leistung.
Aktuell gibt es keine automatisierte Kontrollmöglichkeit, sodass Sie selbst in der Verantwortung sind, die korrekte Zuordnung nach fachlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Lassen Sie sich nicht von am Markt befindlichen Heilmittelkatalog-Versionen irritieren und ersparen Sie sich unnötige Arbeit und Ärger mit Arztpraxen.
Veröffentlicht am 09.05.2025
Wir freuen uns Ihnen heute das Alltagshelfer-Brett von Gudrun Denker vorstellen zu können.

Veröffentlicht am 09.05.2025
Wie bereits berichtet versuchen aktuell die Anbieter der TI den neuen Markt teils in unangenehmer Manier zu besetzen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wir arbeiten seit Monaten an wirklich attraktiven Angeboten zur TI und werden Ihnen diese zeitnah präsentieren.
Veröffentlicht am 09.05.2025
Wir informieren unsere Mitglieder über dieses praxisrelevante Thema.
Veröffentlicht am 09.05.2025
BED-Mitgliedspraxen erhalten in diesem Artikel konkrete Handlungsempfehlungen.
Veröffentlicht am 09.05.2025 - Aktualisiert am 09.05.2025
Wer wird künftig noch Barmer-Versicherte behandeln?
Wenn Leistungserbringende ihre medizinisch notwendigen, ärztlich verordneten und fachgerecht durchgeführten Behandlungen nicht vergütet bekommen, dann steckt derzeit häufig die Barmer dahinter. Spitzfindig und anscheinend ohne moralische Bedenken werden formale Vorgaben genutzt, um die eigene Quartalsbilanz gut aussehen zu lassen. Dass damit die langfristige Versorgung der eigenen Versicherten gefährdet werden könnte, scheint keine Rolle zu spielen.
Aktuell werden sogar korrekt ausgefüllte Verordnungen schlicht nicht vergütet, sodass die Therapiepraxen mit zusätzlichem sinnlosem Bürokratieaufwand hinter ihrem Geld herlaufen müssen und dieses erst verspätet ausgezahlt bekommen.