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Veröffentlicht am 05.07.2019
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Gerne leiten wir hier die Anfrage einer Kollegin weiter:
Liebe Kolleg_innen,
für mein wissenschaftliches Projekt im Rahmen der Bachelorarbeit bitte ich Sie um Ihre Mithilfe.
Mein Name ist Dina Kähler. Ich bin in Deutschland examinierte Ergotherapeutin und studiere derzeit Ergotherapie (B. Sc.) an der „Zuyd Hogeschool“ in den Niederlanden. Im Rahmen meiner Bachelorarbeit zu dem berufspolitisch, aktuellen Thema „Ergotherapeutische Berufsidentität in Deutschland“, führe ich eine Online-Befragung durch.
Veröffentlicht am 17.07.2013
- Aktualisiert am 05.07.2019
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Um es sofort auf den Punkt zu bringen: Der BED e.V. unterstützt die
grundständige (also schulische) Ausbildung und forciert zusätzlich die akademische Ausbildung in Wissenschaft und Lehre, sowie bei Fachlichen Leitern mit umfangreicher Personalverantwortung.
Veröffentlicht am 03.07.2019
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Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:
Senso-Care ist seit 2000 der Online-Spezialist auf dem Gebiet von Materialien für die sensorische Integration.
Mit über 1000 einzigartigen Produkten verfügt Senso-Care über das größte Sortiment an Hilfsmitteln und erzieherischem Spielzeug unter einem Dach.
Mitglieder des BED e.V. erhalten 10% Rabatt auf die gesamte Bestellung.
Veröffentlicht am 03.07.2019
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Infolge der Preisanhebungen durch das TSVG haben wir auch mit der Postbeamtenkrankenkasse eine Preiserhöhung für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.07.2019 vereinbart.
Die neue Preisliste finden unsere selbständigen Mitglieder wie üblich auf unserer Webseite:
Unterlagen für den Praxisalltag >> Vergütungspreislisten
Veröffentlicht am 26.06.2019
- Aktualisiert am 28.06.2019
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Ab 01.07.2019 gelten bundesweit einheitliche Höchstpreise für alle bestehenden Preislisten der gesetzlichen Krankenkassen (=Primärkassen) und Ersatzkassen (vdek). Die Preisliste enthielt in Position X4213 zunächst einen zu niedrigen Preis, worauf wir den GKV-Spitzenverband hingewiesen haben. Der korrekte Preis lautet 65,35 Euro. Der GKV-Spitzenverband hat die Korrektur bereits vorgenommen -> diese wurde mit der nächsten Aktualisierung veröffentlicht.
Die bisherigen Preislisten sowie die derzeitigen Verträge gelten im Wortlaut weiterhin.
Ersetzt werden ab 1.7.2019 lediglich die Preise für die jeweiligen Positionsnummern, wobei das "X" hier für "5" steht, X4103 gibt also z.B. den Preis für 54103 an.
Es können mit den jeweiligen Kassen nur die Positionen abgerechnet werden, die auch in den bisherigen Preislisten enthalten sind. Dies betrifft beispielsweise Parallelbehandlungen, Beratung zur Integration ins häusliche und soziale Umfeld sowie die weiterhin unterschiedlichen Hausbesuchsregelungen je nach Preisliste.
Veröffentlicht am 28.06.2019
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Am Freitag, dem 05.07.2019 findet ein Therapeutenstammtisch mit Heiko Schneider mit Infos zur Therapeuten-am-Limit-Tour und zum Erfahrungsaustausch statt.
Kommen Sie ab 18.15 Uhr ins c/o*, Moritzstraße 52 in Wiesbaden.
Veröffentlicht am 03.05.2019
- Aktualisiert am 27.06.2019
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Wie angekündigt stellen wir hier eine Liste aller höchsten bisher vereinbarten Vergütungspreise sortiert nach Bundesländern zur Verfügung sowie die daraus resultierenden ab 1.7.2019 bundesweit gültigen Vergütungspreise nach TSVG. Diese finden Sie in der letzten Zeile der Tabelle.
Bezüglich der Hausbesuchsvergütungen gibt es regional noch unterschiedliche Regelungen und bisher steht noch nicht fest, wie die bundesweite Regelung hier ausfallen wird. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.
Veröffentlicht am 26.06.2019
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Laut Liste des GKV-Spitzenverbandes vom 24.06.2019 verzichtet die BKK EVM mittlerweile auf den Genehmigungsvorbehalt bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles.
Veröffentlicht am 21.06.2019
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Mit Wirkung ab dem 01.01.2019 ist im Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) eine Ausbildungsvergütung vereinbart worden für Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen, die in Verwaltungen und Betrieben ausgebildet werden, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.
Dies betrifft auch die Fachschüler und Personen im ausbildungsintegrierenden Studium an der Saarland Heilstätten GmbH (SHG). Die SHG zahlt jedoch bis heute keine Vergütung an Auszubildende, welche bereits vor dem 01.01.2019 ihre Ausbildung begonnen haben. Eine Einschränkung der Regelung auf erst ab Januar 2019 begonnene Ausbildungen ist jedoch tarifvertraglich nicht geregelt und daher nicht gerechtfertigt.
Veröffentlicht am 14.06.2019
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Bereits am 17.09.2018 erklärte Herr Spahn in seinem Eckpunktepapier, dass der Genehmigungsvorbehalt bei Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls kurzfristig als erster Schritt zum Bürokratieabbau aufgehoben werden solle.
Dies begrüßen wir ausdrücklich und sehen es mit der Neufassung des §32 Absatz 1b SGB V im TSVG mit sofortiger Wirkung umgesetzt.
Der GKV-Spitzenverband argumentierte hingegen in einem Rundschreiben an die Krankenkassen vom 12.04.2019, dass der Genehmigungsvorbehalt erst mit Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittelrichtlinie voraussichtlich Oktober 2020 entfalle.