Veröffentlicht am 18.07.2025
                    
                    
                        
                        
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 07.03.2012
                     - Aktualisiert am 18.07.2025
                    
                        
                        Aktualisierung - Nur für Mitglieder
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 18.07.2025
                    
                    
                        
                        Der Absetzungsrausch bei der Barmer geht weiter. Diese Kasse tut sich unter allen anderen seit geraumer Zeit besonders negativ hervor.
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 18.07.2025
                    
                    
                        
                        Orientierungswerte für Lohnhöhen im Jahr 2025 werden wir unseren Mitgliedern in den nächsten Tagen an dieser Stelle zur Verfügung stellen. 
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 12.07.2025
                    
                    
                        
                        Am 10. Juli 2025 kam es vor der Schiedsstelle zu einer Einigung.
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 11.07.2025
                    
                    
                        
                        
Videotherapie lohnt sich – für Ihre Patient*innen und für Ihre Praxis. Im folgenden Artikel sind die Voraussetzungen erläutert, unter denen Praxisinhabende noch für das Jahr 2025 die pauschale Abgeltung der Kosten für telemedizinische Leistungen Ergotherapie von 1.000?€ erhalten können. Wer die formalen Bedingungen kennt und gleichzeitig fachlich sicher in der Umsetzung ist, schafft die optimale Grundlage für nachhaltige, digitale Versorgung.
Alle Infos zu Voraussetzung und Beantragung der Pauschale erhalten Sie hier.
Ergänzend dazu bietet unser Workshop die inhaltliche Sicherheit – fundiert, praxisnah und direkt umsetzbar.
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 11.07.2025
                    
                    
                        
                        
 
Vielen Dank an alle, die an unserem Gewinnspiel teilgenommen haben. Nun steht die glückliche Gewinnerin des Loggos Stapelspiels von Frechling® fest:  
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 10.07.2025
                     - Aktualisiert am 11.07.2025
                    
                        
                        Ein Schiedsspruch war nicht nötig!
Ab 1.8.2025 erhöht sich die Vergütung um 7,89%. Hinzu kommen in den Monaten August und September 3,945% für die verzögerte Entscheidung (Zahlbetrag).
Die Entscheidung kam als Einigung der Vertragspartner vor der Schiedsstelle zustande.
Weitere Infos folgen.
 
(diese Information wurde am 10.07.25 um 21:30 Uhr aktualisiert)
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 11.07.2025
                    
                    
                        
                        Profitieren Sie als BED-Mitglied noch bis einschließlich 24. Juli von zusätzlichen Einsparungen, die Sie auf die bereits günstigen Online-Verkaufspreise unseres Kooperationspartners Dell Technologies erhalten. 
Mit den neuen Dell-Marken wurden auch die Produktgruppen angepasst. Jetzt sehen die BED-Mitgliedschaft-Rabatte folgendermaßen aus:
		             
	            
		            
		            
                    Veröffentlicht am 09.07.2025
                    
                    
                        
                        Ein hartnäckiges Gerücht besagt, dass die Abrechnung über zwei zugelassene Praxen ausreichend sei, um vor Scheinselbstständigkeit zu schützen. 
Das ist definitiv nicht so. 
Da es ja durchaus zulässig wäre in zwei Praxen angestellt oder in einer Praxis angestellt und in einer anderen Praxis als Freie*r Mitarbeiter*in tätig zu sein, ist das kein stichhaltiges Argument gegen Scheinselbstständigkeit und spielt bei einer Statusfeststellung insofern höchstens eine untergeordnete Rolle.