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Veröffentlicht am 17.08.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie bereits angekündigt findet derzeit die Selbständigen-Befragung in den therapeutischen Gesundheitsfachberufen in Rheinland-Pfalz durch das Forschungsinstitut IEGUS (www.iegus.eu) statt.

Der BED e.V. unterstützt das Branchenmonitoring seit vielen Jahren. Die Informationen aus dem Branchenmonitoring stärken die Verbandsarbeit zur Verbesserung der Situation der Ergotherapeut*Innen in Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht am 16.08.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Neuer Rahmenvertrag und Preiserhöhung der AOK in Schleswig-Holstein

Mit Wirkung ab dem 01.08.2018 gibt es für die AOK in Schleswig-Holstein einen neuen Rahmenvertrag. Dieser ist für bereits zugelassene Praxen automatisch gültig, ohne dass eine neue Anerkenntniserklärung unterschrieben werden muss.
Veröffentlicht am 03.05.2013 - Aktualisiert am 15.08.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Diese Nachricht wird den Heil- sowie den Hilfsmittelmarkt maßgeblich verändern und die Karten der Leistungsanbieter neu mischen.

Ab dem 01.07.2013 können, sollen und dürfen -letztere aus Sicht des BED e.V. im Hinblick auf die sich hierdurch ergebenden Marktchancen- Ergotherapeuten eine breite Palette an Hilfsmitteln anbieten und abrechnen. Durch den GKV-Spitzenverband wurde die Aufnahme der ergotherapeutischen Qualifikation in den Kriterienkatalog umgesetzt.

Seit längerem forderte der BED e.V. die Abrechnungsmöglichkeit der Hilfsmittelversorgung für Ergotherapeuten.
Veröffentlicht am 14.01.2016 - Aktualisiert am 11.08.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Geflüchtete und Asylbewerber haben in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung.

Veröffentlicht am 10.08.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit Wirkung ab dem 31.07.2018 gelten neue beihilfefähige Höchstbeträge für den Bereich Bund. Zum 01.01.2019 wurde eine weitere Anhebung beschlossen. In den Bundesländern gibt es teilweise eigene Beihilfeverordnungen, welche jedoch meist dieselben Preise wie im Bereich Bund vorsehen. Wir werden in den nächsten Tagen eine Übersicht auch der Landesbeihilfesätze auf unserer Seite zur Verfügung stellen.

Die beihilfefähigen Höchstsätze sind die Berechnungsgrundlage für die Beträge, welche Beamte und deren beihilfeberechtigte Angehörige von der Beihilfestelle erstattet bekommen. Zusätzlich können Beamte private Zusatzversicherungen abschließen, welche den Differenzbetrag bis zu den beihilfefähigen Höchstsätzen ausgleichen.

Auch für Privatpatienten spielen die beihilfefähigen Höchstsätze eine Rolle, da in vielen Policen eine Erstattung in ebendieser Höhe vorgesehen ist.
Veröffentlicht am 09.08.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten,

die Engpassanalyse 2018 der Agentur für Arbeit weist für die Berufsgruppe der Ergotherapeuten KEINEN Mangel aus! Wir erleben durch unsere Gespräche mit Ergotherapeuten tagtäglich etwas anderes.
Es ist mehr als wahrscheinlich, dass Ergotherapeuten ihre offene Stellen schlichtweg nicht (mehr) der Agentur für Arbeit melden, da Ergotherapeutische Arbeitnehmer schon lange über andere Wege gesucht werden.

Anlässlich des Treffens des BED e.V. mit dem Bundesgesundheitsminister am 13.09.2018, wollen wir dieses Bild beim BMG gerade rücken, um auch für die Ergotherapeuten SOFORTMASSNAHMEN zu erreichen und bitten daher jeden Inhaber einer Ergotherapeutischen Praxis zu dieser kurzen Umfrage.
Veröffentlicht am 07.08.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gemeinsame Pressemeldung

Zu weiteren Gesprächen über die prekäre Situation der Heilmittelerbringer trafen sich Vertreter von Verbänden und Initiativen in Essen. Auf Einladung des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) waren die Verbände PHYSIO DEUTSCHLAND (ZVK), VDB- Physiotherapieverband, Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. (VDD), Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) und die Initiative Therapeuten am Limit sowie die Interessenvertretung Vereinte Therapeuten vertreten.
Veröffentlicht am 27.07.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für die TheraPro in Essen vom 07.-08. September 2018 und die RehaCare International vom 26.-29. September 2018 in Düsseldorf erhalten Sie als BED-Mitglied kostenfreie Eintrittskarten durch unseren Kooperationspartner AS Abrechnungsstelle.
Veröffentlicht am 27.07.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Sehen Sie sich in unserem BED-Blog die aktuelle Nachricht von Christine Donner zur Einladung der Heilmittelverbände von Bundesgesundheitsminister Spahn an. Enthalten ist auch eine Vorankündigung zu den ersten Regionalgruppentreffen.

http://bed-ev.blog
Veröffentlicht am 27.07.2018 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Sommer bringt es mit sich, dass Verordnungen wegen Urlaub von Patienten und/oder Therapeuten unterbrochen werden müssen.

Kontrollieren Sie vor der Weiterbehandlung, ob dies mit der laufenden Verordnung möglich ist und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Sie finden die entsprechenden Informationen übersichtlich nach Bundesland und Kassenarten sortiert in unserem Stichwort Verordnungsunterbrechung.

Wir wünschen einen schönen Sommer.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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