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Veröffentlicht am 01.06.2012
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Damit wird das Gesetz am 01.01.2013 in Kraft treten.
Wichtig und aus unserer Sicht ein Gewinn für die Patienten bei Genehmigungsverfahren:
"Werden Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise eine fristgemäße Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht eingehalten, können sich die Versicherten die Leistung jetzt selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. innerhalb von fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse ein medizinisches Gutachten eingeholt wird, entscheiden."
Veröffentlicht am 31.05.2012
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Dieser Frage geht das Forum für Ergotherapie bei Demenz (www.ebede.net) nach.
Gerne unterstützen wir diese Umfrage im Interesse der Ergotherapeuten und bitten daher alle Ergotherapeuten, die als Angestellte im Bereich der Geriatrie arbeiten, um rege Beteiligung.
Veröffentlicht am 30.05.2012
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Herr Barjenbruch antwortete bereits am 16.05.12 auf unsere Nachfrage vom 10.05.12, warum die KV Niedersachsen seit Jahren Heilmittelausgabevolumen vereinbart, die fernab jeder Realität liegen und damit bei Ärzten die regulär verordnen, zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung führen.
Veröffentlicht am 29.05.2012
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Wenn Ärzte in Ihrem Umfeld von der Einleitung eines Regressverfahrens betroffen sind, sollten Sie diesen unbedingt folgende Artikel der Ärztezeitung zur Kenntnis geben:
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Beratung vor Regress: KV Berlin fordert Regeln
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Bahr will Ärzte vor Regressen schützen
Seit dem 01.01.12 gilt nämlich: Beratung vor Regress
Veröffentlicht am 29.05.2012
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In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Meldungen, nach denen von behandelnden Ergotherapiepraxen Anträge zur Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls wie üblich per Fax an die Krankenkasse gesendet wurden und darauf vorerst keine Reaktion erfolgte. Da ab Antragstellung bis zum Bescheid der Kasse die Behandlung durchgeführt werden darf, wurde dies so getan. Nach vollständiger Bearbeitung der gesamten Verordnung wurde diese sodann abgerechnet ... - und nun wegen nicht vorliegender Genehmigung komplett abgesetzt.
Veröffentlicht am 23.05.2011
- Aktualisiert am 23.05.2012
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Viele alltagsrelevante Informationen für Praxisinhaber und Arbeitnehmer hat das Bundesministerium im Februar 2012 neu zusammengefasst und aufgelegt.
Die jeweiligen Broschüren und DVDs können kostenfrei bestellt oder der Inhalt direkt heruntengeladen werden.
Veröffentlicht am 22.05.2012
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Wir unterstützen die Petiton (Beschwerde) an den Deutschen Bundestag gegen die Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen.
Die Petition kann noch bis zum 22.05.12 von jedem Bürger mitgezeichnet werden.
Veröffentlicht am 21.05.2012
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Patientenanträge für langfristige Genehmigungen von Heilmittelverordnungen werden für 15 ergotherapeutische Diagnosegruppen durch die Krankenkassen in Bayern im Alleingang pauschal abgelehnt! Die Krankenkassen in Baden-Württemberg planen ein ähnliches Vorgehen.
Der BED e.V. hat dazu eingehend die Gesundheitsausschüsse beim Bund, in Bayern und Baden-Württemberg informiert und zur Handlung aufgefordert.
Veröffentlicht am 15.05.2012
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Am 15.03.2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Musik (Radio, CD usw.) im Wartezimmer eines Zahnarztes diesen nicht zur Zahlung einer Vergütung an den Tonträgerhersteller verpflichtet. Bei Hintergrundmusik in Arztpraxen handelt es sich laut Gerichtshof eben nicht um eine öffentliche Wiedergabe von Musik. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass es sich bei jenen Personen die in den Praxen zu finden sind nicht um eine breite Öffentlichkeit handelt, sondern meist um eine relativ gleich bleibende Stammklientel.
Veröffentlicht am 15.05.2012
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Wir möchten alle Ergotherapeuten bitten, die bereits vom Gesundheitsamt eine Erlaubnis als
kleiner Heilpraktiker für Heilmittelerbringer erworben haben, sich bei uns zu melden.
Hintergrund: Die Gesundheitsämter gehen dazu über die Berufsfreiheit der Ergotherapeuten einzuschränken. Der kleine Heilpraktiker, der es Therapeuten ermöglicht rechtssicher ohne ärztliche Verordnung auf Selbstzahlerbasis tätig zu werden, wird nur noch an Physiotherapeuten vergeben.