Folgend können Sie Ihre Suche in unserem Archiv auf Kategorie und/oder Erscheinungsjahr einschränken.
Kategorie:
Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 30.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen.
Seit dem 01.01.1989 gibt es bereits Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Die entsprechende Verankerung in der Gesetzgebung findet sich im SGB V § 106.
Das Thema ist also nicht neu, sondern altbekannt.
Aktuell ist es jedoch vorwiegend deshalb in aller Munde, da die Ausgaben im Heilmittelbereich, wie im Übrigen in der Vergangenheit auch, steigen.
Seit 4 Jahren wird dieser Sachverhalt jedoch vermehrt als Politikum diverser politischer Parteien als dringende Reformargumentation genutzt, nachdem Beschneidungen der Arztvergütungen als auch Ausgabenkürzungen im Arzneibereich auf zu hohen Widerstand stießen, die auch mit sich auswirkenden volkswirtschaftlichen Drohungen der diversen betroffenen Unternehmen, Konzerne und Institutionen einhergingen.
Zuvor hat sich keiner aus gutem Grunde, für den im Vergleich, sehr kleinen Ausgabenbereich interessiert.
Im Zuge dessen kommt es nun vermehrt zu Prüfungen und neuerdings auch zu Regressen im Heilmittelbereich.
Veröffentlicht am 28.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Banken müssen Online-Überweisungen nicht abgleichen!
Im beleglosen Überweisungsverkehr, wie er beim Onlinebanking üblich ist, trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. Dies hat das Amtsgericht München in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 222 C 5471/07).
Der Kläger war Kunde einer Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt. Auf dieses Konto sollte ein Kunde des Klägers ein Betrag von 1.800 Euro überweisen. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Onlinebanking. Dabei wurde versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben. Diese Kontonummer existierte allerdings tatsächlich, weshalb die 1800 Euro darauf gutgeschrieben wurden. Die Inhaberin dieses Kontos verbrauchte das Geld und konnte es anschließend, weil sie in finanziellen Nöten war, nicht mehr zurückzahlen.
Veröffentlicht am 21.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Das Gesundheitswesen in Deutschland ist im Umbruch.
Wettbewerb und Qualitätsmanagement - das sind die angeblichen Mittel, mit denen die Gesundheitspolitiker in Bund und Ländern das Solidarsystem retten wollen. In immer kürzeren Abständen soll mit Reformgesetzen der Unter-, Über- und Fehlversorgung begegnet werden. Doch die Paragraphenwerke führen keineswegs zum wirtschaftlicheren Einsatz der Mittel. Patienten erfahren zunehmend, dass selbst für notwendige Behandlungen, Heilmittel und Medikamente das Geld fehlt. Reichen die 150 Milliarden Euro der Versicherten nicht aus?
Veröffentlicht am 21.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
- Unsozial und ungerecht-
Unter diesem Motto stand am 15. Mai dieses Jahres die Diskussion, um die immer desolater werdende Verordnungssituation im Heilmittelbereich.
Von einer Mangelverwaltung sprach Herr Dr. Thamer, Vorsitzender der KVWL.
Der KV seien dabei die Hände gebunden, da die Budgetvorgaben vom Bund festgelegt werden und daher der Verhandlungsspielraum der Länder KVn nur marginal sei.
Auf die Aussage, dass das Budget für Westfalen- Lippe besonders niedrig im Bundesvergleich sei, was eventuell auf sehr sparsame Ärzte zurückzuführen ist und daher eine Anhebungsforderung von Seiten der KV einfacher durchzusetzen wäre, fand Herr Dr. Thamer keine überzeugende Antwort.
Auch auf den Vorwurf hin er habe zu spät reagiert, lies er sich zu keiner plausible Antwort hinreißen.
Veröffentlicht am 11.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Podiumsdiskussion in Brakel: Unsozial und ungerecht?
Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen werden notwendige Verordnungen und Therapien verweigert! Am Donnerstag dem 15. Mai 2008 veranstaltet die Elterninitiative "Kinder brauchen therapeutische Massnahmen" um 19.00 Uhr in der Stadthalle Brakel eine Podiumsdiskussion mit Vertretern von Betroffenen, Krankenkassen, ärzten, Kassenärztlicher Vereinigung sowie den Prüfgremien. Interessierte sind herzlich eingeladen.
Veröffentlicht am 11.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter über bestimmte Arbeitsgesetze und -verordnungen in ihrer aktuellen Fassung zu informieren. Bei Missachtung der Aushangpflicht drohen empfindliche Geldbußen durch die Aufsichtsbehörde!
Seit Februar diesen Jahres ist auch die Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit dem "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz" Bestandteil dieser aushangpflichtigen Gesetze!
Veröffentlicht am 11.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Resolution zum „Präventionsgesetz“
Mitgliederversammlung der BVPG am 28. April 2008 in Berlin
Die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) hat zur Kenntnis genommen, dass auch in dieser Legislaturperiode – und damit ein zweites Mal seit 2002 – die Verabschiedung eines „Präventionsgesetzes“ zu scheitern droht.
Dies wäre für den Bereich „Prävention und Gesundheitsförderung“ ein fataler Rückschritt. Die Bundesvereinigung fordert aus diesem Grunde eindringlich von den politisch Verantwortlichen, noch in dieser Legislaturperiode ein Präventionsgesetz zu verabschieden.
Veröffentlicht am 11.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Chicago – Viele neurologische Reha-Zentren setzen Gangorthesen ein, um die Effizienz des Laufbandtrainings zu erhöhen. Die „Geh-Roboter“ sind nach den Ergebnissen einer randomisierten Studie in Stroke (2008; doi:10.1161/STROKEAHA.107.504779) der konventionellen Betreuung durch eine Ergotherapeutin jedoch unterlegen.
Die Idee des roboter-unterstützten Lokomotionstrainings ist bestechend. Die Patienten machen ihre ersten Schritte auf dem Laufband in einer speziellen Orthese. Diese ist über Bänder an einem Galgen oder der Decke fixiert. Dies bewahrt die Patienten vor Stürzen, und das Körpergewicht kann gezielt entlastet werden. Kleine Motoren in den Gelenken der Orthese unterstützen zudem die Laufbewegungen. Nicht zuletzt entlastet das Gerät die Ergotherapeutin bei ihrer körperlich anstrengenden Therapie. Dennoch war das Ergebnis in einer randomisierten Studie des Rehabilitation Institute of Chicago schlechter als bei der herkömmlichen Ergotherapie.
Veröffentlicht am 11.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Amöneburg. Die Allgemeinmedizinerin Dr. Sabine Fruth hat ihre kassenärztliche Zulassung abgegeben, weil sie wegen zu vieler Verschreibungen 26600 Euro zurückzahlen sollte.
„Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht“, sagt die Amöneburger Ärztin, die bereits seit Jahren mit dem Abrechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hadert und sich eingeschränkt fühlt. „Arznei, Hilfs- und Heilmittel dürfen nur noch nach Richtgrößen verordnet werden. Alles was darüber hinaus geht, zahlt der Arzt“, sagt Fruth.
Und das bekam sie im August vergangenen Jahres Schwarz auf Weiß: Die KV forderte sie zu einer Nachzahlung über 26600 Euro auf, da sie den Fachgruppenschnitt um 280 Prozent überschritten habe.
Veröffentlicht am 05.05.2008
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Nicht nur bedingt durch die Finanzmarktkrise, ausgelöst durch die Fehlspekulationen im amerikanischen Immobiliengeschäft, vergeben die Banken und Sparkassen aktuell deutlich zurückhaltender Kredite. Zudem steigen die Zinskonditionen.
Diesem Sachverhalt Rechnung tragend, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kurzfristigen und sehr unbürokratischen Liquiditätsbeschaffung zu guten Konditionen.
Die Finanzierungsvariante eignet sich vor allem für ungeplante Steuerzahlungen, Steuernachzahlungen sowie ungeplante Ausgaben.