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Kategorie:
Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 26.05.2023
- Aktualisiert am 20.10.2023
Wer darf verordnen?
Was ist zu beachten?
Wir informieren unsere Mitglieder über Details.
Veröffentlicht am 16.08.2019
- Aktualisiert am 17.10.2023
Durch die Vergütungspreissteigerungen ab 01.07.2019 stehen derzeit in vielen Heilmittel-Praxen nicht nur mit neuen, sondern auch mit langjährigen Mitarbeitern Lohnverhandlungen auf der Tagesordnung.
Unseren Mitgliedspraxen stellen wir hierzu gerne entsprechende Informationen zur Verfügung:
Veröffentlicht am 02.04.2013
- Aktualisiert am 17.10.2023
Es braucht angemessene Einkommen der Arbeitnehmer, wollen wir in Deutschland weiterhin eine flächendeckende wohnortnahe ergotherapeutische Versorgung sicherstellen. Eine derartige Versorgung ist nur mit den rund 36.000 ambulant tätigen ergotherapeutischen Fachkräften möglich, die in 8.049 Ergotherapiepraxen arbeiten und die von 6.824 Praxisinhabern betrieben werden. Diese drohen auf Grund der geringen Einkommen in andere Berufe oder in den stationären Sektor abzuwandern.
Der BED e.V. hat nachweislich belegt, dass die Steigerung der Gehälter der angestellten Ergotherapeuten, die Praxisinhaber ihren Beschäftigten zahlen, seit dem Bezugszeitraum 2011 stets über den Vergütungspreissteigerungen der Krankenkassen lagen, die wiederum die Praxisinhaber erhielten. Das ist auch den neuen Zahlen der BGW wieder zu entnehmen, welche die Gesamtheit der tatsächlich in ergotherapeutischen Praxen gezahlten Löhne beinhalten.
Veröffentlicht am 13.10.2023
Nach unserem erfolgreichen Seminarauftakt mit dem Schmerz 1x1 von BEST fühlen wir uns motiviert, das Angebot an evidenzbasierten und hochwertigen Fortbildungen in den kommenden Jahren auszubauen.
Dabei wollen wir vor allem Themen aufgreifen, die für Sie und Ihren Berufsalltag hilfreich und wertvoll sind.
Unterstützen Sie uns daher mit Ihrer Meinung. Hier geht es zu Umfrage:
Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!
Veröffentlicht am 05.10.2023
Unser Kooperationspartner DELL informiert über die neuesten Angebote: Als BED-Mitglied können Sie on top zu den Online-Verkaufspreisen von zusätzlichen Einsparungen profitieren.
Veröffentlicht am 29.09.2023
Zum Infektionsschutz gehört auch der richtige Umgang mit Arbeits- und Schutzkleidung, welche grundsätzlich zu unterscheiden sind.
Der oder die Praxisinhabende ist verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der infektionsgefährdenden Tätigkeiten der Mitarbeitenden zu ermitteln. Daraus ergibt sich auch, ob und wann "normale" Arbeitskleidung ausreichend ist und wann Schutzkleidung getragen werden muss.
Veröffentlicht am 22.09.2023

Foto © Adobe Stock - Marco2811 (bearbeitet durch BED e.V.)
Zielorientierte und erfolgreiche Verhandlungen zu notwendigen Änderungen im Bundesrahmenvertrag Ergotherapie sind nur nach einer Vertragskündigung zu erwarten. DVE und GKV-SV wollen bislang jedoch keine Kündigung aussprechen.
Sie als Ergotherapeut*innen haben es in der Hand, die Berufspolitik durch Ihre Stimme und Ihr Handeln zu beeinflussen.
Am 30. September endet sowohl die Kündigungsfrist für den Bundesrahmenvertrag als auch für die Mitgliedschaft im DVE.
Klarstellung: Es geht um die Kündigung des Rahmenvertrages durch die Berufsverbände, um entsprechende Änderungen neu zu verhandeln. Ergotherapiepraxen können und sollen den Vertrag nicht kündigen.
Veröffentlicht am 20.09.2023
Die Aktion Das Sichere Haus - Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. (DSH) stellt kostenfrei Materialien zum Unfall- und Gesundheitsschutz zur Verfügung und freut sich, wenn diese Materialien weit verbreitet und genutzt werden.
Zudem gibt es eine Bilderbuchreihe für Kindergarten- und Vorschulkinder, einzeln oder im Gesamtset bestellbar.
Veröffentlicht am 15.09.2022
- Aktualisiert am 01.09.2023
Fachkräfte aus Gesundheitsfachberufen, welche das Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses durchlaufen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland beantragt haben, müssen nach den Bestimmungen der einschlägigen Berufsgesetze „über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen“ (Eckpunktepapier der 92. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 05./06. Juni 2019).
Bisher wurden diese Kenntnisse alleinig über ein Zertifikat des Sprachniveaus B2 (Logopäd*innen: C2) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachgewiesen. Die allgemeinsprachlichen Zertifikate reichen laut GMK jedoch nicht zur Überprüfung der im spezifischen Berufsalltag geforderten Sprachkenntnisse aus.
Veröffentlicht am 01.09.2023
Der GKV-Spitzenverband bittet um Ihre Mithilfe:
Kontrollieren Sie bitte, ob Ihre Praxis mit den aktuellen Kontaktdaten und weiteren Angaben in dieser Liste enthalten ist:
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Praxis nicht aufgeführt ist oder die Daten nicht vollständig oder aktuell sind, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 124 Abs. 2 SGB V. Hier geht es zur