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Veröffentlicht am 18.06.2021 - Aktualisiert am 21.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im aktualisierten Branchenstandard (Stand 12.04.2022) wird zu Zeitschriften, anderen Gegenständen und Oberflächen folgendes vorgegeben:

Veröffentlicht am 14.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Weiterhin gilt:

Als Inhaber*in einer ergotherapeutischen Praxis haben Sie bis einschließlich 30. Juni 2022 Zeit, den bundesweit gültigen Vertrag zur Ergotherapie anzuerkennen. 

Warten Sie hiermit jedoch bitte noch, damit die Erfolgsaussichten unserer Klage gegen diesen Schiedsspruch vor allem bzgl. der Preise nicht geschmälert werden. Da die Frist zur Anerkennung bis zum 30.06.2022 läuft, entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie erhöhen aber die Erfolgsaussichten bzgl. der rechtlichen Schritte gegen die geschiedsten Preise. 

Im Falle eines Umzuges oder einer Neuzulassung, müssen Sie den neuen Vertrag anerkennen, weil Sie sonst die Zulassung nicht erhalten. Dies ist unschädlich, da es nur einen kleinen Teil der Praxen betrifft und für diese Praxen auch künftig keinen Nachteil bedeutet. Zudem kann leicht argumentiert werden, dass diese Praxen nur durch die Anerkennung die notwendige Zulassung erhalten können.

Veröffentlicht am 13.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne leiten wir Ihnen hier Informationen des Vereins Plexuskinder e.V. weiter, die Kinderbuchreihe zum Thema kindliche Plexusparese kann von Fachkräften im April kostenfrei bestellt werden: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Plexuskinder e.V. bietet Informationen, Ratschläge und Unterstützung bei einer Verletzung des Plexus brachialis für Betroffene und ihre Familien.
Es ist unser Ziel die Beratung und die Behandlung bei diesem Krankheitsbild zu verbessern.

Wir bieten Fachkräften in einer Sonderaktion im April 2022 kostenlos unsere Herbie Kinderbuchserie an. 

Veröffentlicht am 13.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

BED e.V. fordert BMG zum Einschreiten auf

-----Therapeut*innen als Verursacher der Finanzprobleme der Krankenkassen gebrandmarkt------

Nachdem der BED e.V. immer wieder beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die unzureichende und falsche Datenlage hinwies, sollte schon im vergangenen Jahr ein vom BMG moderierter Workshop zum Thema Statistiken, Zahlen, Daten & Fakten im Heilmittelbereich stattfinden.

Wenn wir das große Potential der Heilmittelerbringer*innen nutzen wollen, dann braucht es dazu fundiertes und neutral überprüfbares Zahlenmaterial.

 

Veröffentlicht am 01.07.2021 - Aktualisiert am 12.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 12.04.2022

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde bundesweit bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Sie gilt in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Download unten auf der verlinkten Seite) in der jeweils geltenden Fassung (sofern auf Landesebene nichts anderes geregelt wurde). 

Zu berücksichtigen sind weiterhin

Veröffentlicht am 08.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Vermehrt erhalten wir Informationen über Zahlungsverzögerungen durch die DAVASO, welche in einigen Praxen bereits zu Liquiditätsproblemen führen. 

Für die Untermauerung unser berufspolitischen Interventionen diesbezüglich bitten wir um Ihre Teilnahme an folgender Umfrage:

https://www.umfrageonline.com/s/pf3cxet

Veröffentlicht am 08.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie bereits berichtet hat der G-BA nach vielen Jahren endlich die Thermische Anwendung auch für die Diagnosegruppen SB3, EN2 und EN3 als mögliches ergänzendes Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen. Dadurch ist die Thermische Anwendung nun bei allen SB- und EN-Diagnosegruppen als ergänzendes Heilmittel verordnungsfähig. 

Veröffentlicht am 07.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ergeben sich arbeitsrechtliche Fragen, zu denen wir unsere Mitglieder informieren.

 

Veröffentlicht am 07.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Im bundesweit gültigen Vertrag Ergotherapie ist bezüglich der Abrechnung über ein Abrechnungszentrum in § 18 Absatz 13 folgendes geregelt:

"... Überträgt die oder der zugelassene Leistungserbringende die Abrechnung einer leistungserbringerseitigen Abrechnungsstelle oder wechselt sie oder er diese, so hat die oder der zugelassene Leistungserbringende die Krankenkasse oder, sofern die Krankenkasse eine Abrechnungsstelle beauftragt hat, die krankenkassenseitige Abrechnungsstelle, unverzüglich schriftlich oder in Textform hierüber zu informieren. ...

Veröffentlicht am 31.03.2021 - Aktualisiert am 01.04.2022 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für BG-Verordnungen gilt bis einschließlich 30.06.2022:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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