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Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 24.04.2020
- Aktualisiert am 03.02.2022
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Neben Praxisinhabenden und Einrichtungen haben auch Angestellte derzeit häufig aufgrund von Kurzarbeit finanzielle Einbußen zu verkraften und stellen zudem unter erschwerten Bedingungen die Versorgung der Patient*innen mit medizinisch notwendiger Therapie sicher. Arbeitgebende können Ihre Angestellten auf freiwilliger Basis in dieser besonderen Situation finanziell unterstützen.
Veröffentlicht am 03.02.2022
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bietet am Donnerstag, 03.02.2022, 19:00 bis 20:00 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht an.
Bei Interesse merken Sie sich den Termin vor und informieren Sie betroffene bzw. interessierte Menschen in Ihrem Umfeld.
Veröffentlicht am 29.03.2008
- Aktualisiert am 21.01.2022
Folgend finden Sie die aktuellen Voraussetzungen für die Zulassung im Bereich Ergotherapie.
Veröffentlicht am 21.01.2022
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Zum weiteren Vorgehen zur Abwehr einer Impfverpflichtung und der damit verbundenen zeitlichen Dringlichkeit lädt der BED e.V. sehr herzlich zu der:
Videokonferenz mit Verfassungsrechtler Ulay Oezer
Morgen, den 22.01.22 ab 11.15 Uhr
Hier wird Verfassungsrechtler Oezer seine Rechtsauffassung darlegen und die nun folgenden Schritte erläutern.
Veröffentlicht am 20.01.2022
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Das RKI hat die Vorgaben für den Genesenennachweis angepasst. Dieser ist nun nur noch 90 Tage (vorher 6 Monate) gültig, siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
Da die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sich auf die Vorgaben des RKI bezieht, hat dies direkte Auswirkungen auf den Nachweis des Genesenenstatus, sofern in den Corona-Schutzmaßnahmen bestimmte Regelungen daran geknüpft sind, siehe Corona - Regelungen der Bundesländer bzgl. Heilmittelerbringung.
Veröffentlicht am 14.01.2022
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Im neuen Vertrag gibt es keine Belastungserprobung bei psychisch-funktioneller Behandlung mehr. Stattdessen steht für die Verlängerung der Behandlungszeit der Zusatz "als Doppelbehandlung" nun auch bei psychisch-funktioneller Behandlung zur Verfügung.
Beachten Sie hierbei, dass für eine Doppelbehandlung zwei der verordneten Einheiten an einem Tag erbracht werden und also auch zwei Einheiten pro Tag abgerechnet werden. Bei 20 verordneten Einheiten "als Doppelbehandlung" sind also 10 Termine mit je 2 Einheiten möglich.
Belastungserprobung bei Übergang 2021 -> 2022
Sofern Sie eine Verordnung aus 2021 mit Belastungserprobung im Jahr 2022 weiter bearbeiten wollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Veröffentlicht am 14.01.2022
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Im neuen Vertrag wurde unter anderem auch die Aufbewahrungsfrist der Verlaufsdokumentation auf 4 Jahre festgelegt (vorher in den meisten Rahmenverträgen außer Bayern 3 Jahre). Die konkrete Umsetzung entnehmen Sie bitte unserem aktualisierten Stichwort Aufbewahrungspflicht.
Veröffentlicht am 31.12.2021
- Aktualisiert am 13.01.2022
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Liebe Mitglieder,
anbei finden Sie die von uns gut zugänglich und einprägsam aufbereiteten Informationen speziell zu den Neuerungen im bundeseinheitlichen Vertrag Ergotherapie.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie stets gerne zur Verfügung.
Ihr BED e.V.-Team
Veröffentlicht am 11.01.2022
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Liebe Therapeut:innen,
die Debatte um die Impfpflicht in Einrichtungen wurde viel zu oberflächlich geführt, denn zu viele grundlegende Fragen sind offen geblieben:
- Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapiepraxisinhabende vor, deren Existenz sich durch die zwangsweise Entlassung von ungeimpften Mitarbeitenden bei Fachkräftemangel in Luft auflöst?
- Wie lässt sich das mit der Arbeitgeber:innenverantwortung, für das Wohl seiner/ihrer Mitarbeitenden zu sorgen, vereinbaren?
- Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapeut:innen vor, die andere Maßnahmen an Stelle einer Impfpflicht bevorzugen und damit vor einem Berufsverbot stehen? – (siehe Artikel: Die Fragen zu einer Impfpflicht in einer Demokratie)
- Was bedeutet das für die Patient:innenversorgung mit Heilmitteln?
Die Frage nach der politischen Verantwortung stellt sich unweigerlich, denn die Bundespolitik hat etliche Jahre tatenlos und nachweisbar wissentlich zugeschaut, wie sich die Situation der Therapiefachberufe mehr und mehr verschlechtert hat.
Veröffentlicht am 11.01.2022
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Um es vorweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir empfehlen die Impfung gegen Corona. Warum?: Weil es eine wirksame Maßnahme ist. Punkt.
Eine Verpflichtung zur Impfung bedarf der Antworten auf sehr viel tiefere Fragen, als eine Empfehlung zu einer solchen Maßnahme.
Wenn eine Maßnahme in Grundrechte eingreift, dann ist die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme unter Abwägen aller Umstände die Entscheidungsgrundlage.