Veröffentlicht am 05.01.2022
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die Ergotherapie-Verbände und der GKV-Spitzenverband haben bereits im Laufe des Jahres 2021 einen gemeinsamen Fragen- und Antwortenkatalog zum neuen Vertrag erstellt, welcher übersichtlich nach Themen sortiert Klarheit bietet und weiteren Verlauf auch gemeinsam fortgeschrieben wird:
Fragen- und Antwortenkatalog zum Vertrag Ergotherapie Stand 22.12.2021
Veröffentlicht am 05.01.2022
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Gerne leiten wir hier die Einladung des Kompetenzzentrum Siegen an Sie weiter.
Der erste Termin der Veranstaltungsreihe findet am 10.01.22 statt und richtet sich an Akteur:innen aus den Bereichen Prävention, Therapie und Rehabilitation. Die Teilnahme ist kostenlos.
Veröffentlicht am 18.11.2014
- Aktualisiert am 22.12.2021
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Seit dem 01.01.2015 gilt bundesweit und weitestgehend branchenunabhängig ein Mindestlohn.
Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte (bis zu 450 € Monat).
Veröffentlicht am 21.12.2021
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Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro pro Stunde.
Veröffentlicht am 20.12.2021
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Liebe Ergotherapeut:innen,
anders als am Freitag verlautbart, empfehlen wir derzeit KEINE Gegenzeichnung des neuen Vertrages im Bereich Ergotherapie!
Durch Ihre Unterschrift könnte eine Akzeptanz der 5,85 % als leistungsgerechte Vergütungssteigerung Ihrerseits angenommen oder behauptet werden, die im schlimmsten Fall das Rechtsschutzbedürfnis aushebeln und jede Klage (auch bereits laufende) damit vereiteln würde.
Nach § 124 SGB V Absatz 6 gilt ein neuer Vertrag auf Bundesebene die ersten 6 Monate sowieso ohne jede Unterschrift:
Veröffentlicht am 17.12.2021
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Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen:
Infame 5,85% plus statt leistungsgerechter Vergütungssteigerung von 80,5% plus in der Ergotherapie
Eine Allee voller Purzelbäume unter Jauchzen und Springen müssten die Ergotherapeut:innen nun aus Sicht des GKV-SV schlagen angesichts der mit 5,85% plus üppig sprudelnden Vergütungsquelle.
Mit 5,85 % plus sollen also nach unzulässigem Spruch der Schiedsstelle wettbewerbsfähige Tarifentgelte für die therapeutischen Mitarbeiter:innen bezahlt werden können, sowie daraus ein angemessenes Entgelt für Ergotherapiepraxisinhaber:innen resultieren, die Inflation kompensiert, der Investitionsstau behoben, 20 Jahre Unterbezahlung neutralisiert, Altersarmut abgewendet und die deutlichen Steigerungen bei den Sachkosten aufgefangen werden…
Wer das ernsthaft glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Veröffentlicht am 17.11.2021
- Aktualisiert am 16.12.2021
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Aktualisierung nach erneuter Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.12.2021
Veröffentlicht am 14.12.2021
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Sie haben es in der Hand!
Nehmen Sie in 6 Schritten Einfluss auf die Gesundheitspolitik.
Der beste Zeitpunkt dafür ist: JETZT!
Veröffentlicht am 10.12.2021
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Der BED e.V. tritt für die Selbstbestimmung der Leistungererbringer:innen ein und hat hierzu einen praktikablen Vorschlag an die Entscheidungsträger:innen gesendet:
Veröffentlicht am 10.12.2021
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Mit breiter Mehrheit hat heute der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf 20/188 zur Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie weiterer Anpassungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgte bereits ebenfalls. Die Änderungen betreffen für Heilmittelerbringer:innen vor allem folgende Punkte: