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Veröffentlicht am 20.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Auf Intervention verschiedener Berufsverbände, unter anderem der Interessengemeinschaft Therapeuten Schleswig-Holstein e.V. und des BED e.V., hat die Landesregierung Schleswig-Holstein eine klarstellende Ersatzverkündung veröffentlicht, welche am 21.08.2021 in Kraft treten wird:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210820_aenderung_corona-bekaempfungsvo.html

Ergänzt wurde in der ab 23.08.2021 gültigen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in § 9 Absatz 2a:
"Satz 1 gilt nicht für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen."

Damit können in Schleswig-Holstein weiterhin alle Patient:innen auch ohne Testung ihre ärztlich verordnete und damit medizinisch notwendige Heilmitteltherapie erhalten.
Veröffentlicht am 16.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Heilmittelerbringer, die für die Versorgung gemäß § 124 Abs. 1 SGB V zugelassen sind, können für die Um- und Aufrüstung bereits bestehender raumlufttechnischer Anlagen (z.B. Lüftungs- oder Klimaanlagen) eine Förderung beantragen.
Veröffentlicht am 04.08.2021 - Aktualisiert am 16.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne leiten wir Ihnen die Einladung von Maria Klein-Schmeink, MdB, Sprecherin für Gesundheitspolitik, Mitglied des Gesundheitsausschusses von den Grünen zum Online Austausch und Diskussion über die Zukunft der Therapieberufe weiter.

Die Veranstaltung findet am 16. August 2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Die Einwahldaten finden Sie unten im Einladungstext.

Der BED e.V. wird selbstverständlich an der Veranstaltung teilnehmen, wir freuen uns auf einen regen Austausch.
Veröffentlicht am 30.10.2020 - Aktualisiert am 16.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Kontept zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung des Robert-Koch-Instituts ist seit dem 02. Mai 2022 außer Kraft getreten.

Unter folgenden Links finden Sie das jeweils aktuelle Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung des Robert-Koch-Instituts.

Anhand dieses Konzeptes sind behördliche Entscheidungen besser nachvollziehbar und auch eigene Entscheidungen in der Praxis gut begründbar.

Veröffentlicht am 13.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Nur einen Tag nach unserer neuerlich notwendig gewordenen Beschwerde beim BMG hat die Schiedsstelle den Termin aufgehoben.

Dies zeigt wie dünn das Eis ist, auf dem sich die Verantwortlichen bewegen.

Damit ist die Arbeit des Bundesministeriums für Gesundheit BMG aber noch nicht getan. Das Ministerium muss seiner Aufsichtspflicht ordentlich und in Gänze nachkommen und den BED e.V. daher unter Anderem im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens zur Abberufung des Vorsitzenden der Schiedsstelle auch zum Ergebnis hören.

Veröffentlicht am 12.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

#Abberufung #Schiedsstelle #BMG #Befangenheit #Klage #Vergütung #Aufsicht

Zum 2. Mal muss der BED e.V. das BMG auffordern seiner Aufsichtspflicht im unrechtmäßigen Schiedsverfahrens für den Bereich der Ergotherapie nach § 125 Abs.6 SGB V unverzüglich nachzukommen.

Heute wurden die relevanten Presseorgane, die Politiker:innen des Gesundheitsausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Justizausschusses, die Patient:innenverbände, sowie die Gesundheitspolitiker:innen, unsere Bundeskanzlerin, der Bundestagspräsident und der Bundespräsident dazu aufgefordert unserem Rechtsstaat den Rücken zu stärken und das BMG damit auch ihrerseits zur Einhaltung von Recht und Gesetz aufzufordern und den weiteren Verlauf kritisch zu begleiten.

Veröffentlicht am 03.08.2021 - Aktualisiert am 06.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Auch drei Wochen nach der Flutkatastrophe in mehreren Regionen Deutschlands sind viele freiwillge Helfer in den Gebieten aktiv, um die Anwohner bei den Aufräumarbeiten zu unterstützen.

Im besonders betroffenen Ahrweiler direkt an der Ahrbrücke wurde durch den Einsatz einer lieben Ergotherapeutin eine Anlaufstation geschaffen - hier können die Anwohner und freiwilligen Helfer kurz durchschnaufen, sich die Eindrücke von der Seele reden und Kraft sammeln. Neben Kaffee und frischen Socken wird hier besonders Desinfektionsmittel in rauen Mengen benötigt, um die Verbreitung von Krankheitserregern über den Schlamm und Staub zu verhindern. Das Desinfektionsmittel wird von hier auch an weitere Versorgungsstationen und die Anwohner direkt verteilt. Nach den Erfahrungen und Aussagen direkt Betroffener kommen öffentliche Hilfen weiterhin nicht oder nicht ausreichend vor Ort an, so dass weiterhin private Spenden notwendig sind.

Spendenaktion: 2 Kanister im BED-Shop bestellen, 1 Kanister wird von AntiVIRU gespendet
Veröffentlicht am 04.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Derzeit wird auf der Internetseite der ARGEnHeilmittelzulassung darauf hingewiesen, dass das neue Zulassungsportal aufgrund von Wartungsarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren im Heilmittelbereich stehen, bis voraussichtlich Mitte August nicht zur Verfügung steht.

Dieser Hinweis bezieht sich lediglich auf die digitale Möglichkeit der Zulassungsbeantragung.
Veröffentlicht am 28.07.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Therapeut*innen stehen Zusammen! Dies zeigen die zahlreichen Anfragen zur Möglickeit von Geld- und/ oder Sachspenden für Praxen im Hochwassergebiet. Wir stehen im Kontakt mit mehreren betroffenen Praxen, die sich sehr über Ihre Unterstützung und Hilfsbereitschaft freuen.

Geldspenden können Sie gerne über folgende Bankverbindung vornehmen:
Veröffentlicht am 26.07.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Sie sagt: „Gute Gesundheitsversorgung braucht gute Vergütung!

Was bei den aktuellen Vergütungsverhandlungen geschieht ist eine Farce. Dabei ist es mehr als überfällig, dass die wichtige Rolle der Heilmittelerbringer:innen im Gesundheitswesen sich auch in der Vergütung der Heilmittelerbringer*innen niederschlägt!

„Sie muss ausreichend sein, um den Lebensunterhalt – auch mit Familie – davon bestreiten zu können, fürs Alter vorzusorgen und die Angestellten tariflich zu bezahlen. Das muss für angestellte UND für selbstständige Heilmittelerbringer*innen endlich gelten. Denn ohne angemessene Vergütung ist die Versorgung in Gefahr. Es braucht jetzt dringend eine Lösung."

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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