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Veröffentlicht am 01.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Schiedsstelle im Heilmittelbereich ist am vergangenen Dienstag erstmals in einer Videokonferenz zusammen gekommen und hat über die zu verabschiedende Geschäftsordnung abschließend beraten. Im Vorfeld war bereits eine Vereinbarung zur Kostenerstattung der Schiedsstellen-Mitglieder konsentiert worden. Bis einschließlich 02.10.2020 werden nun noch die offiziellen schriftlichen Zustimmungen aller beteiligten Verbände-Vertreter sowie der Vertreter der Kassenseite zur Geschäftsordnung eingeholt. Dann kann es los gehen.
Veröffentlicht am 01.10.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit längerem fordert der BED e.V. ergotherapeutische Behandlungen mittels Teletherapie in die Regelversorgung aufzunehmen. In den Verhandlungen zum bundesweit gültigen Rahmenvertrag haben Kassenvertreter und GKV-Spitzenverband eine entsprechende Vereinbarung bisher verweigert unter Hinweis darauf, dass dies durch die derzeitige Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) nicht gedeckt sei.
Veröffentlicht am 29.09.2020 - Aktualisiert am 30.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit Gültigkeit ab dem 01. Oktober 2020 hat der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit den Kassenverbänden eine aktualisierte Empfehlung aufgrund der Verschiebung der Heilmittelrichtlinie veröffentlicht.

Für den Bereich Ergotherapie gilt folgendes bis einschließlich 31.12.2020:
Veröffentlicht am 11.09.2020 - Aktualisiert am 30.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 30.9.2020: Beachten Sie bitte die tatsächlich veröffentlichten Sonderregelungen

– anlässlich der Verzögerung des In Kraft-Tretens der bundeseinheitlichen Rahmenverträge – auf Grund der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie –

Grundsätzlich zeigten sich die Krankenkassen bei den einzelnen Maßnahmen sehr kompromissbereit. Das ist insoweit jedoch nicht überraschend, da der Gesetzgeber den GKV-SV zu dieser Maßnahme auch angehalten hat.
Alle folgend benannten Maßnahmen unterliegen dennoch dem Vorbehalt, da der GKV-SV sich dazu noch einmal abstimmt.
Veröffentlicht am 10.07.2020 - Aktualisiert am 30.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aufgrund einiger Nachfragen hier noch einmal eine Erläuterung in Stichpunkten:
Veröffentlicht am 18.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17.09.2020 die Möglichkeit von regional begrenzten Ausnahmeregelungen, welche im Bedarfsfall kurzfristig vom G-BA durch einen gesonderten Beschluss räumlich und zeitlich begrenzt in Kraft gesetzt werden können.
Veröffentlicht am 16.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Dass es sich lohnt offen Missstände anzusprechen, zeigt ein aktuelles Beispiel der Therapeuten am Limit:
https://therapeuten-am-limit.de/fehlentwicklungen-offen-ansprechen/

Das Bundesamt für soziale Sicherung informierte, dass nicht nur die betreffenden Krankenkassen zugesichert haben, die in der Vergangenheit betriebene Einflussnahme auf das Verordnungsverhalten in der ambulanten Heilmittelversorgung aktuell nicht anzuwenden, sondern dass das Bundesamt für Soziale Sicherung seinerseits die grundsätzliche Bedeutung der Einflussnahme von Krankenkassen auf das Verordnungsverhalten weiter mit den Krankenkassen erörtern wird.
Veröffentlicht am 12.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Therapeuten,
senden Sie folgende Mail an das zuständige Referat im Hause des Bundesministeriums für Gesundheit 227@bmg.bund.de
Durch Ihre Stimme, unterstreichen Sie unsere Forderung nach einer höheren Hygienepauschale für die Therapiepraxen
Veröffentlicht am 12.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Therapeuten,
senden Sie folgende Mail an das zuständige Referat im Hause des Bundesministeriums für Gesundheit 227@bmg.bund.de und fordern Sie einen Ausgleich, sollte es durch die Verschiebung der Rahmenverträge, auch zu einer Verschiebung des Gültigkeitszeitpunktes von neuen Vergütungspreisen kommen.
Durch Ihre Stimme, verleihen Sie unserer Forderung entsprechenden Nachdruck.
Veröffentlicht am 10.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zunächst einmal ist es eine Unverfrorenheit, die maßgeblichen Berufsverbände im Heilmittelbereich nicht unmittelbar am Entscheidungsprozess der Verschiebung der Heilmittelrichtlinie zu beteiligen, sondern lediglich darüber zu informieren. Laut Verfahrensordnung ist der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA dazu zwar derzeit nicht verpflichtet, weil sich durch den Beschluss inhaltlich nichts an der Heilmittelrichtlinie ändert.

Da die Auswirkungen der Richtlinienverschiebung auf die Therapeuten jedoch massiv sind- siehe:
- Verschiebung der dringend notwendigen bundeseinheitlichen Rahmenverträge mit vielen bürokratischen Erleichterungen
- Verschiebung der Erhöhung der existenziell bedrohlichen Vergütungspreise im Heilmittelbereich
wirkt diese fehlende Anhörung nahezu dekadent.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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