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Veröffentlicht am 13.11.2008
- Aktualisiert am 01.10.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Bildungsurlaub ist Weiterbildung bei Fortzahlung des Gehalts. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer*in (Seminargebühren) und Arbeitgeber*in (Lohnfortzahlung) die Kosten. Der Anspruch der Arbeitstage richtet sich in der Regel nach der Beschäftigungszeit.
In allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen ist ein Recht auf Bildungszeit von in der Regel 5 Arbeitstagen pro Jahr gesetzlich festgelegt bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Wer anspruchsberechtigt ist und welche Weiterbildungen anerkannt werden, regeln die Landesgesetze (s. unten).
Veröffentlicht am 27.05.2021
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Gerne leiten wir hier die Einladung von Sabrina Heizmann zu einem (kostenlosen) Workshop für Dozierende in Baden-Württemberg weiter, der sich mit der Integration der „betätigungsorientierten Ergotherapie“ in der Ausbildung beschäftigt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Veröffentlicht am 18.05.2021
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Gerne leiten wir Ihnen heute das Angebot des Universitätsklinikums Ulm zur kostenlosen Teilnahme an einem Online-Kurs zum Thema „häusliche Gewalt“ weiter.
Ziel des Online-Kurses „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt – ein interdisziplinärer Online-Kurs“ ist die Erstellung und Evaluation eines E-Learning-Curriculums für alle Fachkräfte, die im Themenbereich „Häusliche Gewalt“ arbeiten bzw. mit Fällen häuslicher Gewalt in Kontakt kommen könnten. Das Angebot in Form eines Online-Kurses stellt vielfältige und praxisnahe Lernmaterialien zur Verfügung und ermöglicht eine zeitlich und örtlich flexible Bearbeitung der Kursinhalte.
Die Teilnahme am Kurs ist während der Projektentwicklungsphase kostenlos und die Anmeldung noch bis Juli 2021 möglich.
Veröffentlicht am 12.01.2021
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In Niedersachsen sind alle Heilpraktiker, die ihre Heilpraktikererlaubnis in Niedersachsen erhalten haben, zur Meldung des Ortes ihrer Heilpraktikertätigkeit verpflichtet.
Veröffentlicht am 11.11.2020
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Anlässlich seines 40-jährigen Bestehens gewährt Heimerer Seminarinteressierten bei Anmeldung am Donnerstag, dem 12. November 2020 einen Rabatt von 10% auf dieses Seminar, maximal jedoch 50 Euro. Zudem erhält der 40. Anmelder am 12. November 40% Rabatt auf sein ausgewähltes Seminar.
Veröffentlicht am 02.10.2020
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Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:
Ressource - Isabel Arens bietet zukunfts- und ressourcenorientierte Beratung und Workshops für Teams aus dem Gesundheits-
und Sozialwesen. BED-Mitglieder erhalten 10% auf alle Workshops und Beratungen.
Veröffentlicht am 05.06.2020
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Exklusiv für BED-Mitglieder haben sich Verena Piper (Teil der Beratungsfirma KHB) und Christine Donner nach diversen gemeinsamen berufspolitischen Aktivitäten der letzten Jahre etwas einfallen lassen:
Sie laden ein zu einem rund zweistündigen Online-Impuls-Webinar am Samstag, 04.07.2020, dem Tag der Unabhängigkeit, um 11.00 Uhr.
Das Thema des Webinars lautet: Mindset Verkaufen
Veröffentlicht am 06.12.2019
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Die
Online-Akademie memole bittet um Ihre Wünsche für Kursthemen. Die kurze Umfrage läuft bis einschließlich So, 15.12.2019 unter folgendem Link:
https://www.surveymonkey.de/r/GG5ZL92
Veröffentlicht am 17.07.2013
- Aktualisiert am 05.07.2019
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Um es sofort auf den Punkt zu bringen: Der BED e.V. unterstützt die
grundständige (also schulische) Ausbildung und forciert zusätzlich die akademische Ausbildung in Wissenschaft und Lehre, sowie bei Fachlichen Leitern mit umfangreicher Personalverantwortung.
Veröffentlicht am 21.06.2019
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Mit Wirkung ab dem 01.01.2019 ist im Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) eine Ausbildungsvergütung vereinbart worden für Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen, die in Verwaltungen und Betrieben ausgebildet werden, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.
Dies betrifft auch die Fachschüler und Personen im ausbildungsintegrierenden Studium an der Saarland Heilstätten GmbH (SHG). Die SHG zahlt jedoch bis heute keine Vergütung an Auszubildende, welche bereits vor dem 01.01.2019 ihre Ausbildung begonnen haben. Eine Einschränkung der Regelung auf erst ab Januar 2019 begonnene Ausbildungen ist jedoch tarifvertraglich nicht geregelt und daher nicht gerechtfertigt.