Veröffentlicht am 27.03.2020
Aktualisiert am 01.04.2020
Die zunächst dankenswerterweise aufgelegten
Soforthilfe-Programme des Bundes und der Länder dienen der
kurzzeitigen Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in kleinen Unternehmen. Das Ziel ist die
Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Insolvenz aufgrund akuter Zahlungsunfähigkeit durch laufende Betriebskosten wie Löhne, Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten usw.
Diese Soforthilfe
ersetzt keine Entschädigung, auch wenn in vielen Antwortschreiben von Politikern zunächst auf die Soforthilfen hingewiesen wird.
Die Soforthilfen sind gut und wichtig.Und gleichzeitig
reichen diese Soforthilfen
bei weitem nicht aus, um die teilweise massiven Therapieeinbrüche in den Heilmittelpraxen auch nur annähernd abzufangen !! Das ist Ihnen und uns vollkommen klar, muss aber auch den verantwortlichen Politikern und Entscheidern klar werden, um entsprechende
Entschädigungen auch für Heilmittelerbringer durchzusetzen. Denn nur so kann die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln weiterhin gewährleistet werden.
Unsere Empfehlung:1. Informieren Sie weiterhin die
Öffentlichkeit und die
Politiker über die konkrete Situation in Ihrer Praxis und wie die
Chancen eines Weiterbestehens Ihrer Praxis OHNE Entschädigungszahlungen aussähe. Siehe auch:
!! AKTION erforderlich – Kontaktieren Sie Ihre Politiker JETZT– jede Stimme zählt!2. Prüfen Sie, ob Sie
in den nächsten Monaten die Voraussetzungen für die Gewährung einer Soforthilfe vom Bund und/oder Ihrem Bundesland erfüllen und wenn dies gegeben ist, stellen Sie entsprechende Anträge.
Anträge SoforthilfeSofern eine Praxis schon heute absehen kann, dass sie in den nächsten Monaten einen
Corona-bedingten Liquiditätsengpass hat oder haben wird, halten wir eine
Beantragung der Soforthilfe bereits zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich für sinnvoll, sofern dies nach den jeweiligen Regelungen zulässig ist.
Prüfen Sie sehr akribisch, ob Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen.
- Dies ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und hängt von Ihrer konkreten betriebswirtschaftlichen Situation ab.
- Füllen Sie die Anträge in jedem Fall vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Legen Sie konkret mit Zahlen dar, AB WANN Ihre Praxis voraussichtlich zahlungsunfähig sein wird.
Legen Sie dem Antrag gerne unsere Information zur
branchenüblichen Verzögerung der Zahlungseingänge in ergotherapeutischen und anderen Heilmittel-Praxen bei.
Dokumentieren Sie akribisch Ihre derzeitigen
Corona-bedingten Therapieausfälle z.B. mittels
unserer Liste, um auch später noch entsprechende Nachweise vorlegen zu können.
Senden Sie uns bitte zudem Ihre Therapieausfälle gerne zu, damit wir diese Informationen auch für die
politische Arbeit verwenden können und fügen Sie dabei bitte aus datenschutzrechtlichen Gründen zusätzlich
diese Einwilligung unterschrieben bei.
Beachten Sie zudem unseren Artikel
100%ige Förderung der Beratung für vom Coronavirus betroffene Unternehmen.