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AUFRUF: Schreiben, dass ärztliche Verordnung für Behandlung ANGEBLICH nicht ausreicht -> an BED senden

Veröffentlicht am 07.04.2020

Sofern Sie ein Schreiben oder eine andere schriftliche Information von einem Gesundheitsamt, einer anderen Behörde oder einem Ministerium erhalten haben, aus dem hervor geht, dass derzeit aufgrund der coronabedingten Maßnahmen eine normale Heilmittel-Verordnung angeblich für die Durchführung einer Behandlung nicht ausreichend sei, 

SENDEN SIE UNS DIESES SCHREIBEN BITTE UMGEHEND ZU!

Geklärt ist dieses Thema mittlerweile in Niedersachsen und auch in NRW

In Bayern scheint es diesbezüglich noch Probleme zu geben und möglicherweise auch in anderen Bundesländern. 

Angesichts der voraussichtlich länger andauernden coronabedingten Beschränkungen ist es unerlässlich, dass Heilmittelerbringer die ärztlich verordneten Heilmittel wegen ihrer medizinischen Notwendigkeit auch durchführen können. Ein ärztlich verordnetes Heilmittel ist IMMER medizinisch notwendig, sonst hätte der Arzt die Verordnung nicht ausgestellt. 

Therapeuten dürfen nicht an der Ausübung ihrer medizinisch notwendigen Behandlungen gehindert werden und Patienten darf der Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen nicht verwehrt werden. 

Um dies politisch auf Bundesebene klar stellen und durchsetzen zu können, senden Sie uns daher bitte möglicherweise anderslautende Dokumente an service@bed-ev.de.

Herzlichen Dank. 
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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