Berufspolitische Informationen

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 12.09.2020

Liebe Therapeuten,
senden Sie folgende Mail an das zuständige Referat im Hause des Bundesministeriums für Gesundheit 227@bmg.bund.de und fordern Sie einen Ausgleich, sollte es durch die Verschiebung der Rahmenverträge, auch zu einer Verschiebung des Gültigkeitszeitpunktes von neuen Vergütungspreisen kommen.
Durch Ihre Stimme, verleihen Sie unserer Forderung entsprechenden Nachdruck.
Veröffentlicht am 10.09.2020

Zunächst einmal ist es eine Unverfrorenheit, die maßgeblichen Berufsverbände im Heilmittelbereich nicht unmittelbar am Entscheidungsprozess der Verschiebung der Heilmittelrichtlinie zu beteiligen, sondern lediglich darüber zu informieren. Laut Verfahrensordnung ist der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA dazu zwar derzeit nicht verpflichtet, weil sich durch den Beschluss inhaltlich nichts an der Heilmittelrichtlinie ändert.

Da die Auswirkungen der Richtlinienverschiebung auf die Therapeuten jedoch massiv sind- siehe:
- Verschiebung der dringend notwendigen bundeseinheitlichen Rahmenverträge mit vielen bürokratischen Erleichterungen
- Verschiebung der Erhöhung der existenziell bedrohlichen Vergütungspreise im Heilmittelbereich
wirkt diese fehlende Anhörung nahezu dekadent.
Veröffentlicht am 09.09.2020

Große Bemühungen gab es auf beiden Seiten. Einigkeit konnte dahingehend erzielt werden, dass die Einflussfaktoren: zu Grunde liegende Jahresarbeitszeit, das Unternehmereinkommen der Praxisinhaber, eine angemessene Tarifvergütung der Mitarbeiter, sowie die durchschnittlich laufenden Kosten einer Praxen, maßgeblich die Vergütungspreise in der Ergotherapie bestimmen. Die konkreten Angaben zu den einzelnen Einflussfaktoren unterschieden sich jedoch...
Veröffentlicht am 04.09.2020

Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verschiebung der Heilmittelrichtlinie (HMR) beschlossen, so dass die neue überarbeitete HMR erst zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.

Wie zuvor berichtet, hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim G-BA die Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittelrichtlinie um ein Quartal beantragt, da noch nicht bei allen Anbietern die Zertifizierung der Praxisverwaltungssoftware abgeschlossen sei (siehe Pressemittteilung G-BA).

Die Haltung des BED e.V. bleibt unverändert: Sofern auch die neuen bundesweiten Rahmenverträge erst später gültig werden können, muss der entstehende Schaden durch die unverschuldete spätere Preiserhöhung für die Heilmittelerbringer ausgeglichen werden. Beteiligen Sie sich daher unbedingt an unserer Aktion: Aufruf! Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich für Therapeuten!
Veröffentlicht am 02.09.2020 - Aktualisiert am 02.09.2020

Liebe Therapeuten,

sagt dem BMG und den Politikern, dass eine neuerliche Verschiebung Eurer neuen, angemessenen Vergütungspreise ohne Nachteilsausgleich für Euch nicht in Frage kommt.

Sendet dazu einfach folgende Mail:
Betreff: Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich
Veröffentlicht am 02.09.2020

Liebe Mitglieder,

folgend finden Sie unser Schreiben an das BMG:

Sehr verehrte Damen und Herren vom Bundesministerium für Gesundheit,

auf Grund verspäteter Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter soll die neue Heilmittelrichtlinie statt zum 01.10.2020, voraussichtlich erst zum 01.01.2021 in Kraft treten. Der G-BA trifft seine Entscheidung dazu am 03.09.
Veröffentlicht am 26.08.2020 - Aktualisiert am 28.08.2020

Kurzantwort: Das steht noch nicht fest.

Hintergründe: ...
Veröffentlicht am 28.08.2020

Schwangere Frauen im Beschäftigungsverbot haben Anspruch auf die vollen Mutterschaftsleistungen, die sich aus den vertraglich vereinbarten Gehältern berechnen. Ein möglicherweise durch Kurzarbeit geminderter Lohn spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Ein gemeinsames Orientierungspapier von Bundesfamilienministerium, Bundesgesundheitsministerium und Bundesarbeitsministerium gibt hierüber Klarheit. Die Ministerien begründen ihre Haltung folgendermaßen:
Veröffentlicht am 17.08.2020

Liebe Mitglieder,

wir haben an das Bundesministerium für Gesundheit BMG eine Bitte um Anpassung des § 53b SGB XI (vor dem 01.01.2020: § 53c SGB XI) gerichtet.

Hintergrund des Gesetzesänderungsvorschlages ist, dass Ergotherapeuten durch ihre Ausbildung über breite und fundierte Kenntnisse im medizinischen Bereich verfügen. Diese gehen weit über die Qualifikationsanforderungen hinaus, die in der Betreuungskräfte-Richtlinie vorgegeben sind. Trotzdem werden Ergotherapeuten nicht im gleichen Atemzug wie Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger benannt.
Medizinisch-(ergo)therapeutische Erkenntnisse müssen zukünftig jedoch für eine bessere Versorgung in der Betreuungskräfte-Richtlinie Berücksichtigung finden.
Unser Schreiben an das BMG finden Sie hier:

Veröffentlicht am 13.08.2020

Corona ist noch nicht vorbei und weiterhin gibt es viele Corona-bedingte Therapieausfälle.

Ein Teil der Ausfälle dieser medizinisch notwendigen Therapien könnte mittels Videotherapie vermieden werden.

Wir fordern daher die Krankenkassenverbände erneut dazu auf, mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Videotherapie im Heilmittelbereich wieder zu erteilen, um die Versorgung der Patienten mit ärztlich verordneten Heilmitteln während der andauernden Corona-Pandemie weitestmöglich sicher zu stellen.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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