Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 27.03.2020
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat seine Beratungen mit den Kassenverbänden bezüglich der Zulässigkeit von Therapien per Telefon in der Ergotherapie noch nicht abschließen können, uns aber eine Entscheidung bis spätestens kommenden Dienstag zugesagt.
Insofern gilt derzeit nach wie vor, dass telemedizinische Behandlungen in der Ergotherapie NUR mittels Video durchgeführt werden dürfen, wie es auch in der Empfehlung der Kassenverbände vom 18.03.2020 formuliert ist. Nach Rücksprache mit dem DVE wollte dieser eine etwas missverständliche Meldung diesbezüglich vom 25.3.2020 auf seiner Webseite noch aktualisieren.
Veröffentlicht am 24.03.2020 - Aktualisiert am 25.03.2020
Aktualisierung 25.03.2020, 10:45 Uhr
Entgegen der gestern Mittag eindeutig gegebenen Information des Niedersächsisches Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Auslegung ihrer eigenen Allgemeinverfügung haben wir nun schriftlich folgende Information vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium erhalten:
"Nach Ziffer 3. C) der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 sind ärztliche, psychotherapeutische und gesundheitsfachberufliche (z. B. Ergotherapie) Leistungen erlaubt, wenn sie „medizinisch dringend erforderlich“ sind. Es dürfen nur Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Verordnung behandelt werden, deren Behandlung nach Beurteilung des ergotherapeutisch Behandelnden unaufschiebbar ist."
Die Entscheidung liegt also beim Therapeuten - ein zusätzlicher Vermerk über die Dringlichkeit vom Arzt ist NICHT erforderlich.
Veröffentlicht am 25.03.2020
Im aktuellen
Gesetzentwurf zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) sind keinerlei Hilfen für die Heilmittelbranche vorgesehen. Im Gegenteil sollen die aktuell verhandelten Verträge und damit die nächsten Preissteigerungen und Erleichterungen erst zum Oktober in Kraft treten.
Das ist NICHT hinnehmbar.
Veröffentlicht am 24.03.2020
Das Bayerische Staatsministerium hat seine Aussage nun gestern Abend noch einmal korrigiert:
Es gilt daher in Bayern:
Die Praxen von Angehörigen helfender Berufe dürfen weiterhin geöffnet sein, denn diese dürfen gemäß Nr. 5 b) der Allgemeinverfügung besucht werden, soweit dies MEDIZINISCH DRINGEND ERFORDERLICH ist.
Medizinisch dringend erforderlich im Heilmittelbereich sind insbesondere therapeutische Maßnahmen, die der Abwendung von Krankheitsfolgen, der Linderung von Schmerzzuständen oder der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben.
Veröffentlicht am 23.03.2020
Kabinett beschließt Entwürfe für Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und vernachlässigt dabei die Heilmittelerbringer.
Veröffentlicht am 20.03.2020
Schutzausrüstungen werden mittlerweile zentral durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschafft, um diese dann an Arztpraxen, Krankenhäuser und Behörden weiter zu geben.
Hierbei müssen die Heilmittelpraxen unbedingt ebenfalls mit bedacht und ausgerüstet werden. Eine entsprechende Forderung haben wir an das BMG gestellt.
Zusätzlich sollten Sie Ihre üblichen Lieferanten bitten, Sie zu informieren, sobald die benötigte Schutzausrüstung für Praxen wieder lieferbar ist.
Veröffentlicht am 16.03.2020 - Aktualisiert am 17.03.2020
Um möglicherweise später Ansprüche auf Entschädigungen geltend machen zu können, empfehlen wir in jedem Fall die derzeitigen Corona-bedingten Umsatzausfälle zu dokumentieren.
Gerne stellen wir eine einfache Tabelle zur Verfügung, welche Sie dafür nutzen können:
Veröffentlicht am 16.03.2020
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von
sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland
Heilmittelpraxen bleiben als Einrichtungen des Gesundheitswesen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet, es sei denn die örtlichen Behörden verfügen etwas anderes.
Veröffentlicht am 16.03.2020
!! Diese Empfehlung ist mittlerweile ersetzt worden durch die neue Empfehlung der Krankenkassen vom 18.03.2020
Die Kassenverbände auf Bundesebene empfehlen ihren Mitgliedskassen aufgrund der aktuellen Situation folgende Maßnahmen für einen reibungslosen Versorgungsprozess.
Wir begrüßen das Entgegenkommen der Kassenverbände in dieser Situation.
Gleichzeitig empfehlen wir bei absehbar längerer Unterbrechung, die Verordnung abzubrechen und auch zeitnah abzurechnen, um die Liquidität der Praxis zu sichern.
Veröffentlicht am 14.02.2020 - Aktualisiert am 12.03.2020
Kommen Sie zum Gespräch in lockerer Atmosphäre und diskutieren Sie mit unserem geschäftsführenden Vorstand Christine Donner über die aktuellen Themen im Heilmittelbereich.
Gerne entsprechen wir dem Wunsch nach direktem persönlichen Austausch und bieten Gelegenheiten, um z.B. über die neue Heilmittelrichtlinie, die Vertragsverhandlungen, weitere Gesetzgebungsverfahren zur Digitalisierung sowie zur Neuordnung der Berufsgesetze zu sprechen.
Herzlich willkommen sind alle Therapeuten und Praxisinhaber aus allen Heilmittelbereichen, um Fragen zu klären, Meinungen auszutauschen und so die besten Lösungen zu finden.
Wir verbinden das Angenehme mit dem Nützlichen und freuen uns auf lebhafte Teilnahme: