Berufspolitische Informationen

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 17.03.2020 - Aktualisiert am 30.04.2020

Bei Terminausfällen aufgrund der Corona-Pandemie gibt es zur Vermeidung von Kündigungen die Möglichkeit der Kurzarbeit für Angestellte.

Kurzarbeit muss zwischen Praxisinhaber und Angestelltem vereinbart werden, weil im Falle der Kurzarbeit nur ca. 60-67% des normalen Nettolohnes ausgezahlt werden.

Kurzarbeit ist zwar nicht erfreulich, aber derzeit eine der möglichen und sinnvollen Maßnahmen für betroffene Praxisinhaber und Angestellte gemeinsam zumindest einen Teil der Ausfälle zu kompensieren, sodass die Praxis mit den vorhandenen Arbeitsplätzen durch die Krise kommen kann.
Veröffentlicht am 23.03.2020 - Aktualisiert am 23.04.2020

Hier finden Sie Informationen über konkrete Bundes- und Landeshilfen zur Liquiditätssicherung.

Diese dienen zunächst lediglich zur Überbrückung von akuten finanziellen Engpässen und ersetzen selbstverständlich NICHT eine Entschädigung für die massiven Einnahmeverluste, welchen sich viele Heilmittelpraxen derzeit gegenüber sehen.

Veröffentlicht am 20.04.2020

Derzeit steht noch nicht endgültig fest, wie die genaue Formulierung im Gesetzestext zum Rettungsschirm für Heilmittelerbringer ausfallen wird. Grundlage für die Auszahlung der Beträge aus dem Rettungsschirm soll jedoch in jedem Fall das 4. Quartal 2019 sein.

Rechnen Sie daher sicherheitshalber JETZT SOFORT alle Behandlungen aus dem 4. Quartal 2019 ab, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Falls notwendig, nutzen Sie hierfür die aktuell zulässige Möglichkeit der Teilabrechnung, welche im Punkt 5 der Sonderregelungen aufgeführt ist:
Veröffentlicht am 17.04.2020

Referentenentwurf - Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der Heilmittelversorgung -

Nicht erbrachte Therapien im Bereich der Heilmittelversorgung - für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 - durch die SARS-CoV-2-Epidemie können nicht nachgeholt und die daraus resultierenden Umsatzeinbußen damit später nicht einfach ausgeglichen werden. Deshalb wird an jeden zugelassenen Leistungserbringer ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Veröffentlicht am 17.04.2020

In der zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 wird bzgl. Heilmittelerbringung unverändert folgende Aussage getroffen:
Veröffentlicht am 15.04.2020

Die Politiker möchten gerne mit Heilmittelerbringern sprechen, wie sich Corona konkret auf die Situation der Praxen sowie auf die Situation der angestellten Heilmittelerbringer auswirkt.

Was müsste aus Sicht der Ergotherapeut*innen getan werden, damit Sie als Ergotherapeutin/als Ergotherapeut mit eigener Praxis oder als Angestellte diese Krise überstehen?
Veröffentlicht am 14.04.2020

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schreibt:

Auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen abgefedert werden. Das ist Ziel eines weiteren finanziellen Schutzschirms, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.

Veröffentlicht am 09.04.2020

Mit folgendem Schreiben haben wir die Bundesländer aufgefordert, die Therapeuten zum Wohl dieses Landes ihre Arbeit tun zu lassen und sie zu unterstützen, anstatt für unnötige Verunsicherung zu sorgen, die dazu führt, dass Patienten nicht behandelt werden können und Therapeuten die Insolvenz droht.
Veröffentlicht am 07.04.2020

Sofern Sie ein Schreiben oder eine andere schriftliche Information von einem Gesundheitsamt, einer anderen Behörde oder einem Ministerium erhalten haben, aus dem hervor geht, dass derzeit aufgrund der coronabedingten Maßnahmen eine normale Heilmittel-Verordnung angeblich für die Durchführung einer Behandlung nicht ausreichend sei,

SENDEN SIE UNS DIESES SCHREIBEN BITTE UMGEHEND ZU!

Geklärt ist dieses Thema mittlerweile in Niedersachsen und auch in NRW.

In Bayern scheint es diesbezüglich noch Probleme zu geben und möglicherweise auch in anderen Bundesländern.
Veröffentlicht am 03.04.2020

In der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 27.03.2020 gibt es ähnlich wie in der vorangegangenen Allgemeinverfügung folgende Regelung:
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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