Berufspolitische Informationen

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 19.02.2015

Der Referentenentwurf zum Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen kurz: eHealth-Gesetz ist aus Sicht der Heilmittelerbringer ernüchternd.
Während sonst seitens der Politik immer laut nach Zusammenarbeit und interdisziplinärem Austausch unter den Leistungserbringern aufgerufen wird, unterlässt es die Staatsführung selbst den dazu notwendigen Rahmen zu schaffen, denn bei den im eHealth-Gesetz benannten Versorgungsformen werden die Heilmittelerbringer weder konkret erwähnt, noch von Beginn an integriert.
Veröffentlicht am 03.02.2015

Wie wir berichteten, hatte die DAK einen neuen Absetzungsgrund erfunden: Die Behandlung 12 Wochen nach Ausstellungsdatum sollte künftig grundsätzlich nicht mehr möglich sein.
Wir schrieben die DAK im August dazu an und nach mehrmaligen Nachfragen reagierte die DAK nun in einer Mail mit einer lapidaren Mitteilung.
Veröffentlicht am 03.02.2015

Wir freuen uns sehr über das Engagement von Dr. Kühne, den Interessen der Heilmittelerbringer stärkeres Gehör in der Bundespolitik zu verschaffen. Das Arbeitspapier wurde in dieser Woche in die Arbeitsgruppe Gesundheit der Fraktion CDU/CSU eingebracht und wird dort nun weiter diskutiert. Inhaltlich besonders relevant ist dabei die Forderung nach einer besseren Vergütung der Heilmittelerbringer, mit der eine Entkopplung der Vergütung von der Grundlohnsumme verbunden ist, und eine stärkere Einbindung der Heilmittelerbringer in die derzeitige Versorgungslandschaft, zum Wohle der Patienten und im Hinblick auf zukünftige Versorgungsengpässe.
Veröffentlicht am 02.02.2015

Fachkräftebedarf und Fachkräftenachwuchs, Sektorale Einschätzungen und Ergebnisse, Regionale Aspekte und Erfordernisse

Am 19.01.2015 wurden die Ergebnisse der neuen Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Der BED e.V. wies in diesem Rahmen neuerlich auf die erforderliche Schulgeldbefreiung bei Ausbildungen von Heilmittelerbringern hin, sowie auf die Möglichkeit die Ausbildungen und Studiengänge von Heilmittelerbringern berufsbegleitend zu ermöglichen, um Fachkräfte für den Beruf des Ergotherapeuten zu begeistern.
Veröffentlicht am 12.01.2015

§ 11 der Heilmittelrichtlinie (HMR) eröffnet seit 01.07.2011 die Möglichkeit ohne Verordnung eines Hausbesuchs die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung, durchzuführen, wenn diese ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind und kein Verordnungsausschluss nach § 6 der HMR dem entgegen steht.
Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist, sowie die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird.
Wie verhält es sich hingegen aber im Falle eines Kindes, welches aus rein therapeutischen Gründen zwingend in einer Tageseinrichtung behandelt werden soll?
Veröffentlicht am 08.01.2015

Leider hat der DVE in den Rahmenverträgen dieser Regionen Einschränkungen bei den Hausbesuchserstattungen auf Kosten der Patienten vorgenommen.
Detaillierte Erläuterungen finden BED-Mitglieder folgend.
Veröffentlicht am 08.01.2015

Die gesellschaftliche Bedeutung der Ganztagsschule ist in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen, nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der PISA-Studie die bessere schulische Lernbedingungen anmahnen, die die Politik durch die Ganztagsschulen verwirklicht sieht. Zudem ist die steigende Bedeutung auch dem erhöhten Betreuungsbedarf durch die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschuldet. Das Bundesland Hamburg hatte sich mit der damaligen Verabschiedung des „Rahmenkonzepts für Ganztagsschulen“ am 21.06.2004 das Ziel gesetzt, alle Grund- und weiterführenden Schulen sukzessive in Ganztagsschulen umzuwandeln. Welche Problematik sich dadurch in Bezug auf eine notwendige therapeutische Intervention ergibt und wie sich die aktuelle Entwicklung gestaltet zeigen wir Ihnen folgend auf.
Veröffentlicht am 07.01.2015

Information für Mitglieder
Veröffentlicht am 09.12.2014

Die AOK in Hessen interpretiert als einzige Krankenkasse deutschlandweit die Unterbrechungsregel bei Heilmittelverordnungen wie folgt:
Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Als einzige Ausnahme lässt die AOK in Hessen die Erkrankung eines Patienten, nicht aber die des Therapeuten zu. Auch die therapeutisch indizierte Unterbrechung in Rücksprache mit dem Vertragsarzt, sowie Ferien bzw. Urlaub des Patienten oder Therapeuten lässt die AOK in Hessen nicht gelten und setzt sämtliche Behandlungen einer Verordnung nach 14 Tagen Unterbrechung ab, die nicht durch die Erkrankung eines Patienten begründet sind.
Eine 15 tätige Unterbrechung beispielsweise durch die Erkrankung des behandelnden Therapeuten, wird somit von der AOK in Hessen abgesetzt.
Veröffentlicht am 26.11.2014

2005, 2008 und 2013 scheiterten die Versuche der Bundesregierung ein Präventionsgesetz zu verabschieden. In 2015 erfolgt nun der nächste Versuch.
Wozu ein Präventionsgesetz: Durch ein Präventionsgesetz werden die strukturellen Voraussetzungen für die Ausgestaltung einer effektiven Gesundheitsförderung und Prävention geschaffen. Damit werden Erkrankungen verhindert, vermieden oder zumindest abgeschwächt.
Im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung, die Alterung der Bevölkerung durch den demographischen Wandel, die veränderten Anforderungen an die Arbeitswelt und der Augenmerklichen Zunahme von chronischen und psychischen Erkrankungen muss der Prävention eine immer größere Bedeutung beigemessen werden.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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