Veröffentlicht am 05.10.2011
Ab dem ersten November wird der Gründungszuschuss zu einer "Kann-Leistung" statt einer Pflichtleistung. Das heißt Antragsteller haben keinen Anspruch mehr auf Genehmigung, wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen.
Zudem wird der Zuschuss von 9 Monaten auf 6 Monate gekürzt.
Veröffentlicht am 27.09.2010
Abmahnungen vermeiden - mehr Rechtssicherheit
Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?
Veröffentlicht am 03.08.2010
Es ist hinreichend bekannt, dass Mediziner innerhalb Ihres Studiums keine ausreichende Wissensvermittlung über sämtliche Bereiche der Heilmittel hinweg erhalten. Dies bedingen schlichtweg die Studienpläne. Im praktischen Alltag sieht sich der Arzt jedoch tagtäglich mit Heilmitteln konfrontiert und muss sich zudem im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Frage stellen, ob seine durch ihn ausgestellten Heilmittelverordnungen wirtschaftlich sinnvoll und medizinisch notwendig waren.
Mit dieser Leitlinie möchte der BED e.V. daher dem Arzt eine Richtschnur geben, um effiziente ergotherapeutische Leistungen und damit ein Stück mehr an Verordnungssicherheit zu gewährleisten.
Veröffentlicht am 03.06.2008
Die KfW-Mittelstandsbank bietet mit dem "Gründercoaching Deutschland" eine neue bundesweite Förderung für Jungunternehmer.
Haben Sie Ihren Betrieb vor nicht mehr als fünf Jahren gegründet, können Sie für Ihr Gründercoaching Zuschüsse bis zu 4.500 Euro bekommen.
Beratungen in der Gründungsphase werden bei diesem Förderprogramme nicht bezuschusst. Hierfür stehen andere Fördervarianten bereit.
Die Berater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet sein. Gefördert werden Gründercoachings für eine Dauer bis zu zwölf Monaten.
Veröffentlicht am 26.12.2007
BUNDESSOZIALGERICHT
Beschluss in dem Rechtsstreit Az: B 3 KR 36/05 B
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10. November 2005 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ladage sowie die Richter Dr. Hambüchen und Schriever
beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Juli 2005 wird als unzulässig verworfen.
Veröffentlicht am 18.01.2006
Entscheidung
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24. Oktober 2002 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand:
Streitig ist, ob die Beklagten und Beigeladenen verpflichtet sind, der Klägerin eine Zulassung im Bereich Physikalische Therapie/Medizinische Masseure und Bademeister nur für Hausbesuche (ambulante Behandlungen) zu erteilen.
Veröffentlicht am 18.01.2006
Urteil vom 15.07.2005
Entscheidung Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2003 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 08. November 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Februar 2003 verurteilt, die Klägerin zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen an ihre Versicherten in den Praxisräumen B. 4 in 76275 E. zuzulassen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.