Existenzgründung

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Existenzgründung.
Veröffentlicht am 17.12.2020

Mit geplantem Start ab 04. Januar 2021 um 12.00 Uhr wird es ein Heilmittelportal derjenigen ARGEn Zulassung geben, welche in der Verantwortung der Ersatzkassen (vdek) stehen.

Die von Primärkassen geführten ARGEn Zulassung (derzeit teilweise Baden-Württemberg, teilweise Bayern, Bremen/Bremerhaven, teilweise Rheinland-Pfalz, teilweise Saarland) sollen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls an das digitale Heilmittelportal angeschlossen werden.

Das Portal wird über die bereits bestehende Webseite erreichbar sein:
https://www.zulassung-heilmittel.de/
Veröffentlicht am 26.11.2020

Die Digitalisierung hält 2021 Einzug im Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer.

Ab 01. Januar 2021 sind digitale Vertragsanerkennung und Dateneinsicht möglich.

Das gesamte Zulassungsverfahren wird ab 01. Juli 2021 digitalisiert sein.
Veröffentlicht am 14.12.2018

Mit Wirkung ab dem 01. Dezember 2018 gelten erneut überarbeitete Zulassungsempfehlungen für Heilmittelpraxen.

Räumliche Anforderungen
Die wohl gravierendsten Änderungen betreffen die räumlichen Anforderungen.
Hier wurde endlich die Vorgabe der „In-Sich-Abgeschlossenheit“ abgeschafft. Der Passus 8.2 lautet nunmehr:
Veröffentlicht am 29.06.2018

Liebes Mitglied des BED e.V.,

wie bereits berichtet gelten ab dem 01. August 2018 neue Zulassungsempfehlungen.

Ergänzend zu unserem bereits veröffentlichten Artikel geben wir hier weitere Informationen:
Veröffentlicht am 08.06.2018

Mit Gültigkeit für alle Zulassungen ab dem 1.8.2018 gelten die überarbeiteten Zulassungsvoraussetzungen für Heilmittelpraxen. Wir stellen hier vor allem die Änderungen gegenüber den bis 31.07.2018 geltenden Vorgaben vor.
Veröffentlicht am 01.07.2015

Im Falle einer Musterklage vor dem Sozialgericht Ulm wurde das Anliegen unseres Mitgliedes abgewiesen. Das Gericht bestätigt in erster Instanz die wörtliche Auslegung der Zulassungsempfehlungen wonach auch für Behandlungen im Hausbesuch jeweils ein leerstehender Raum in der Praxis vorgehalten werden muss. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sofern ausschließlich der Text der vom GKV-Spitzenverband vorgeschriebenen Zulassungsempfehlungen betrachtet und wörtlich ausgelegt wird, ist das Urteil sicherlich gerechtfertigt. Angesichts der Tatsache, dass an anderer Stelle nach Gutdünken abgespeckte Sondervereinbarungen bezüglich der Mindestanforderungen für eine Zulassung getroffen werden, ist die Haltung einiger Kassenverbände gegenüber den regulären Leistungserbringern allerdings besonders zynisch.
Veröffentlicht am 07.10.2014

Als Medizinprodukte werden alle Gegenstände und Geräte bezeichnet, die am Menschen eingesetzt werden zur Therapie, zur Diagnostik und zur Überwachung. Vereinzelt sind Medizinprodukte auch in Ihren Praxen zu finden. Ziel muss es sein, die Medizinprodukte für die Patienten und die Beschäftigten sicher zu betreiben. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber dem Betreiber in der Medizinproduktebetreiberverordnung eine Reihe von Pflichten auferlegt. Unter anderem sind Sie verpflichtet ein Bestandsverzeichnis mit allen aktiven Medizinprodukten zu führen.

Veröffentlicht am 03.06.2014

Hiermit möchten wir Sie auf unsere neuen Kooperationspartner Marc Jensen aufmerksam machen. Herr Jensen bietet Support (Installationen, Schulungen) rund um Thera-Pi, die kostenlose Praxisverwaltungssoftware für Heilmittelerbringer. Mitglieder des BED e.V. erhalten -5% Ermäßigung auf Schulungen sowie 30 Minuten kostenlosen Telefonsupport.
Veröffentlicht am 23.04.2014

Ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts (LSG) München hat für viel Aufregung gesorgt (wir berichteten). Um Rechtssicherheit für unsere Mitglieder zu erhalten, haben wir unseren Rechtsanwalt um seine juristische Einschätzung gebeten. Nach eingehender Prüfung können wir Ihnen folgendes mitteilen.
Veröffentlicht am 19.03.2014

Ein Gerichtsurteil zu Freien Mitarbeitern in einer Physiotherapiepraxis sorgt zur Zeit für Verunsicherung zumal in Schlagzeilen getitelt wird, dass damit das Aus der Freien Mitarbeit besiegelt sei. Wir haben unseren Medizinrechtler damit beauftragt, das zitierte Urteil genau unter die Lupe zu nehmen.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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