Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 31.10.2024
Zum Jahreswechsel 2024/2025 tritt bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine Änderung in Kraft: Der Übergang vom 5. zum 6. Gefahrtarif. Diese Anpassung erfolgt turnusgemäß auf Basis von § 157 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII, das die Berufsgenossenschaften verpflichtet, ihr Beitragssystem alle sechs Jahre an die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen anzupassen. Ziel ist eine faire Verteilung der Kostenbelastung entsprechend der Unfall- und Gesundheitsrisiken in den verschiedenen Branchen.
Für Ergotherapiepraxen gibt es im neuen Gefahrtarif eine Änderung der Gefahrklasse.
Veröffentlicht am 18.10.2024
VIELGEFRAGT: Können zwei Verordnungen mit zwei unterschiedlichen Heilmitteln zeitlich nebeneinander abgearbeitet werden?
Antwort: Das kommt darauf an ... ;-D
Veröffentlicht am 11.10.2024
Durch das Wachstumschancengesetz treten ab 01.01.2025 neue Regelungen für das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen in Kraft.
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung (alternative Schreibweise eRechnung) ist nach der EU-Richtlinie 2014/55/EU eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (XML) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und somit eine elektronische Verarbeitung beim Empfänger ermöglicht.
Eine im PDF-Format, JPEG oder PNG versendete Rechnung gilt somit nicht als elektronische Rechnung.
Veröffentlicht am 11.10.2024
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat die Vergütungspreise der seit 01.06.2024 geltenden Liste mit Wirkung für alle Behandlungen ab dem 01.10.2024 jeweils auf 10 Cent aufgerundet. Diese Liste gilt für die Direktabrechnung mit der PBeaKK bei der Behandlung von Mitgliedern der Gruppe A.
Wir bleiben mit der PBeaKK bzgl. der weiterhin nicht wirtschaftlichen Preise in Kontakt.
Unsere selbständigen Mitglieder finden alle aktuellen Preislisten auf unserer Webseite:
Unterlagen für den Praxisalltag >> Vergütungspreislisten
Veröffentlicht am 11.10.2024
Zum 01. Oktober 2024 trat eine Aktualisierung
- der Heilmittelrichtlinie
- des Heilmittelkataloges
- der Diagnoseliste zum Langfristigen Heilmittelbedarf
in Kraft.
Inhaltlich gab es dabei für den Bereich Ergotherapie keinerlei Änderungen.
Unsere Mitglieder finden die jeweils aktuellen Versionen auf unserer Webseite.
Veröffentlicht am 02.10.2024
Wir freuen uns unseren BED-Mitgliedern für die beiden bevorstehenden Messen kostenlose Tickets durch unseren Kooperationspartners TherapieFix anbieten zu können.
Veröffentlicht am 20.09.2024 - Aktualisiert am 20.09.2024
VIELGEFRAGT: Muss auf das VND-ZI* Zuzahlung geleistet werden?
*VND-ZI = Zeitintervall pro Termin für Vor- und Nachbereitung inkl. Dokumentation
Veröffentlicht am 13.09.2024
Müssen Heilmittel, Anzahl und Frequenz auf der Vorderseite der Blankoverordnung von der oder dem Heilmittelerbringenden eingetragen werden?
Muss bei Blankoverordnungen eine Leitsymptomatik auf der Verordnung notiert sein?
Veröffentlicht am 03.09.2024
Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht.
Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.
Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.
Veröffentlicht am 16.08.2024
Hier kommt der VOCHECKER

Der VOCHECKER ermöglicht die kostenfreie Prüfung von Heilmittelverordnungen mittels KI über ein simples Foto und bewahrt damit die Therapiepaxen vor Absetzungen durch falsch ausgestellte Verordnungen.