Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Unterlagen für den Praxisalltag.
Veröffentlicht am 30.06.2023
Über die sogenannte Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes sind alle Heilmittelpraxen mit Kassenzulassung zu finden. So haben (zukünftige) Patient*innen, aber auch Verordnende etc. die Möglichkeit, Heilmittelpraxen z.B. an einem bestimmten Standort zu finden.
Der GKV-SV ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Liste der Leistungserbringer im Heilmittelbereich zu führen und öffentlich zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die zugelassenen Praxen gemäß Ergotherapievertrag dazu verpflichtet, die entsprechenden Daten an die für sie zuständige ARGE Heilmittelzulassung zu melden, welche diese dann zur Veröffentlichung weiterleiten.
Veröffentlicht am 21.06.2023
Wir erleben eine weitere Phase im Absetzungsrausch der Krankenkassen durch die Davaso.
Abgesetzt werden Verordnungen mit der Begründung, dass die Heilmittelpraxis im Unterschriftenfeld unten rechts auf der Verordnungsrückseite keinen Stempel eingedruckt hat.
Wir haben die Davaso bereits zu diesem Sachverhalt angeschrieben.
Unseren Mitgliedern geben wir konkrete Handlungsempfehlungen.
Veröffentlicht am 16.06.2023
Nachdem wir im April dieses Jahres erneut den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) angeschrieben hatten, weil es nach wie vor Probleme bei Widersprüchen zu ungerechtfertigten Absetzungen gibt, hatten wir zunächst erneut lediglich per Mail die Antwort erhalten, dass wie bereits in 2021 berichtet folgendes gilt:
Bei ungerechtfertigten Absetzungen kann ein Widerspruch formlos erfolgen.
Veröffentlicht am 15.06.2023
Unser Kooperationspartner DELL informiert über die neuesten Angebote.
Für BED-Mitglieder zusätzliche Rabatte
Als BED-Mitglied können Sie mit Rabattgutscheinen on top zu den Online-Verkaufspreisen von zusätzlichen Einsparungen profitieren.
Dell-Angebote sind bis zum 9. Juli gültig und Ihre BED-Mitgliedschaftsgutscheine sind zusätzlich auf die schon reduzierten Preise anwendbar.
Veröffentlicht am 26.05.2023
Mit der Umstellung auf eine moderne Telefonanlage haben wir nun auch eine neue Telefonnummer, unter der Sie das gesamte BED-Beratungsteam ab sofort erreichen können:
+49 6438 9279 000
Über die alten Ihnen bekannten Nummern werden wir übergangsweise weiterhin erreichbar sein. Speichern Sie sich jedoch am besten sofort die neue Nummer in Ihren Geräten ab.
Bei Anfragen zur Zulassung können Sie direkt die Durchwahl 4 wählen:
+49 6438 9279 004
Falls gerade alle Mitarbeitenden im Gespräch sein sollten, sprechen Sie uns bitte auf die Mailbox. Wir werden Sie gerne zurückrufen.
Wir sind für Sie da.
Ihr Team vom BED e.V.
Veröffentlicht am 19.05.2023
Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.
Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.
Veröffentlicht am 12.05.2023
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Foto: © Fokussiert / stock.adobe.com
Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fungiert im Grunde als Beihilfestelle. Praxisinhabende haben daher bei Versicherten der Mitgliedergruppe A die Wahl zwischen zwei verschiedenen Vorgehensweisen.
Veröffentlicht am 28.04.2023 - Aktualisiert am 09.05.2023
Aktualisierung 9.5.2023:
Sowohl Bitmarck als auch die Davaso teilen auf ihren Webseiten mit, dass ein Großteil der Funktionen wieder hergestellt seien, lediglich Krankenkassen in Süddeutschland noch teilweise von Ausfällen betroffen sein könnten.
Insofern führen Sie Ihre Abrechnungen nun wieder wie gewohnt durch und achten Sie dabei besonders darauf, ob Sie Fehler- oder Übertragungsfehlermeldungen erhalten und kontrollieren Sie sorgfältig die Übertragungsprotokolle, um sicher zu gehen, dass die Datenübertragung funktioniert hat.
Hintergrund: Aufgrund eines Hackerangriffs auf Bitmarck, einen Dienstleister insbesondere für deutsche Krankenkassen, waren einige auch abrechnungsrelevante IT-Systeme vom Netz genommen worden.
Veröffentlicht am 28.04.2023
In einer Vorgriffregelung sind die beihilfefähigen Höchstsätze für Beihilfeberechtigte des Bundes mit Wirkung zum 1. Mai 2023 auf GKV-Niveau angehoben worden.
Vorgriffregelung bedeutet, dass die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) selbst erst zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert wird, durch die Vorgriffregelung jedoch bereits jetzt die beihilfefähigen Höchstsätze zumindest auf das GKV-Niveau angehoben werden.
Wir erläutern den Zusammenhang zu Privatpreisen.
Veröffentlicht am 26.10.2018 - Aktualisiert am 28.04.2023
Information für Mitglieder.