Veröffentlicht am 05.06.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die BGW hat nun auch für ergotherapeutische Praxen einen Branchenstandard zu Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie herausgebracht.
Sie finden diesen in unserem Artikel: Branchenstandard der BGW zu Schutzmaßnahmen während Corona in Heilmittelpraxen
Veröffentlicht am 28.05.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch wirtschaftlich noch immer deutlich spürbar sind und auch noch weiter anhalten werden, ist es in jedem Fall sinnvoll die Ausfalllisten weiter zu führen, um einerseits selbst einen Überblick über die dadurch bedingten Verluste zu behalten und andererseits damit wir in der politischen Arbeit mit konkreten Zahlen argumentieren können. Dies ist u.a. wichtig für die bevorstehenden Preisverhandlungen als auch für weitere Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und politischen Entscheidungsträgern.
Veröffentlicht am 03.04.2020
- Aktualisiert am 27.05.2020
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In den ersten Bundesländern werden Mund-Nase-Schutze (MNS) für Heilmittelerbringer bereit gestellt. Das begrüßen wir sehr.
Mund-Nase-Schutz ist KEIN Atemschutz.
Da mit einem Mund-Nase-Schutz nur die jeweils andere Person geschützt werden kann, muss er von Patient UND Therapeut getragen werden, um einen effektiven Schutz zu bieten und zudem gewechselt werden, sobald er durchfeuchtet ist, spätestens jedoch nach 2 Stunden.
Beachten Sie bitte auch folgende Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts:
Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen- Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen Coronavirus- Erkrankung COVID-19
Wir stellen Ihnen hier die Informationen zur Verteilung der Mund-Nase-Schutze nach Bundesländern sortiert ein:
Veröffentlicht am 20.04.2020
- Aktualisiert am 26.05.2020
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Sonderregelungen der GKV für alle Behandlungen bis einschließlich 30.06.2020 verlängert -> Besonderheiten im Text farblich dargestellt
Veröffentlicht am 22.05.2020
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Wie im Artikel „
Präventionsleitfaden – Änderungen ab Oktober 2020“ beschrieben, ändern sich die Anforderungen an den Kursleiter sowie auch die Möglichkeiten für Ergotherapeuten, solche Kurse anzubieten. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Fristen für die Antragstellung zur Zertifizierung eines Kursangebotes vom 30.09.3030 auf den 31.12.2020 verschoben. Ebenso wird die Möglichkeit geboten von der Präsenzverpflichtungen bei Kursen abzuweichen und Kursinhalte über andere Medien zu vermitteln.
Veröffentlicht am 20.05.2020
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Zugelassene Heilmittelpraxen erhalten auf Antrag Ausgleichszahlungen aus dem Rettungsschirm bei Einnahmeausfällen auf Grund eines Behandlungsrückgangs in Folge der COVID-19-Epidemie nach den Vorgaben der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV).
Veröffentlicht am 15.05.2020
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Wie vorgeschrieben hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) heute die Durchführungsbestimmung zum Rettungsschirm für Heilmittelerbringer veröffentlicht. Diese ist zusammen mit einer Liste von Fragen und Antworten dazu unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel.jsp
Unsere Kritikpunkte hierzu haben wir bereits in unserem Artikel Rettungsschirm: Beantragung, politische Hintergründe und harte Fakten veröffentlicht.
Veröffentlicht am 15.05.2020
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Die Postbeamtenkrankenkasse anerkennt ebenfalls den Hygienezuschlag Pos.Nr 59944 bei Ergotherapie in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung für Versicherte der Gruppe A.
Für die Abrechnung gelten die Regelungen des GKV-Spitzenverbandes.
Veröffentlicht am 15.05.2020
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Bereits zum 1.1.2020 wurde die Kleinunternehmergrenze angehoben.
Veröffentlicht am 15.05.2020
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Die Therapeuten am Limit haben uns freundlicherweise ein Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein weiter geleitet, aus dem hervor geht, dass ab Montag, dem 18. Mai die Heilmittelerbringer bzgl. der Kindernotbetreuung zur kritischen Infrastruktur gezählt werden. Dies ist Teil der 2. Stufe von Phase 2 des Phasenmodells zum Hochfahren der Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein.
Sofern Sie also als Heilmittelerbringer*in in Schleswig-Holstein keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder haben, können Sie ab dem 18.5. die Kinder wieder in den Kindergarten bringen.