Veröffentlicht am 17.09.2021
- Aktualisiert am 03.12.2021
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
In seiner gestrigen Sitzung (02.12.2022) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erneute Verlängerung der befristeten Sonderregelungen bis einschließlich 31. März 2022 beschlossen. Dies bedeutet für den Heilmittelbereich:
Veröffentlicht am 01.12.2021
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Eine qualitativ hochwertige, evidenzbasierte, barrierefreie sowie zeit- und wohnortnahe Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen hilft auf vielen Ebenen und in unterschiedlichen Settings, die kommenden Herausforderungen einer älter werdenden und bewegungsarmen Informationsgesellschaft zu meistern. Doch um diese Wirkung entfalten zu können, müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden, damit Ergotherapeut:innen die ihnen anvertrauten Patient:innen optimal versorgen können.
Zusammengefasst in sieben Themenfeldern erläutern wir die Punkte, die aus Sicht des Bundesverbandes für Ergotherapeut:innen BED e.V. beachtet werden müssen, um die Rahmenbedingungen für eine bessere und effizientere Patient:innenversorgung zu schaffen.
Veröffentlicht am 01.12.2021
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Auf den ersten Blick scheint nichts dabei zu sein, sich in ein zweites Schiedsverfahren zu begeben, denn der 2. Schiedsspruch kann im Nachgang ja auch einfach beklagt werden.
Und durch die Beteiligung an einem 2. Verfahren hätte man zumindest schon mal irgendwelche Vergütungserhöhungen, der Vertrag könnte in Kraft treten und die Verhandlungen über die Blankoverordnung und die Videotherapie könnten endlich beginnen.
Klingt doch alles schick und einleuchtend, oder etwa nicht?!?
Warum beteiligt sich der BED e.V. dann nicht einfach daran?
Veröffentlicht am 25.11.2021
- Aktualisiert am 26.11.2021
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Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute folgenden Beschluss gefasst:
"... 1. Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.
Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist. ..."
Veröffentlicht am 26.11.2021
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Information der BGW vom 24.11.2021:
Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres diese ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen:
- Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
- Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
Der Corona-Arbeitsschutzstandard wird aktuell an die rechtlichen Vorgaben angepasst und demnächst neu veröffentlicht.
Veröffentlicht am 19.11.2021
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Die Forderungen des BED e.V. an Bundes- und Landespolitiker:
Veröffentlicht am 11.03.2014
- Aktualisiert am 18.11.2021
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In der heutigen Zeit ist das Internet eine der wichtigsten Informationsquellen im Alltag. Auch bei der Suche nach einer therapeutischen Praxis spielt das Internet neben der Empfehlung durch den Arzt und Bekannte eine zunehmende Rolle. Gerade wenn mehrere Praxen in der Umgebung zur Auswahl stehen, entscheiden die Informationen und der Eindruck einer vorhandenen Webseite darüber, mit welcher Praxis als erstes Kontakt aufgenommen wird. Aber auch ohne eigene Webseite können Sie über uns im Netz gefunden werden.
Veröffentlicht am 12.03.2021
- Aktualisiert am 15.11.2021
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Informationen bezüglich der jeweils geltenden Testpflicht entnehmen Sie bitte dem Artikel zu Ihrem Bundesland.
Veröffentlicht am 11.11.2021
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Der G-BA hat in seiner Sitzung am 21.10.21 beschlossen die Thermischen Anwendungen auch für weitere Indikationen vorzusehen und nun auch pandemieunabhängig die Heilmittelerbringung grundsätzlich als Videobehandlung zu ermöglichen.