Archiv:

Folgend können Sie Ihre Suche in unserem Archiv auf Kategorie und/oder Erscheinungsjahr einschränken.

Kategorie:    Erscheinungsjahr:
Sortieren nach:  Titel aufsteigendabsteigend  |  Datum aufsteigendabsteigend
Veröffentlicht am 18.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne leiten wir Ihnen heute das Angebot des Universitätsklinikums Ulm zur kostenlosen Teilnahme an einem Online-Kurs zum Thema „häusliche Gewalt“ weiter.

Ziel des Online-Kurses „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt – ein interdisziplinärer Online-Kurs“ ist die Erstellung und Evaluation eines E-Learning-Curriculums für alle Fachkräfte, die im Themenbereich „Häusliche Gewalt“ arbeiten bzw. mit Fällen häuslicher Gewalt in Kontakt kommen könnten. Das Angebot in Form eines Online-Kurses stellt vielfältige und praxisnahe Lernmaterialien zur Verfügung und ermöglicht eine zeitlich und örtlich flexible Bearbeitung der Kursinhalte.
Die Teilnahme am Kurs ist während der Projektentwicklungsphase kostenlos und die Anmeldung noch bis Juli 2021 möglich.
Veröffentlicht am 07.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Jede Verordnung muss heilmittelrichtlinienkonform ausgestellt sein.
Was bedeutet dabei die 12-Wochen-Frist?
Veröffentlicht am 30.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Ergotherapeutinnen, Liebe Ergotherapeuten,

wir berichteten, dass dem 1. Schiedsspruch sein wesentliches Merkmal fehlte, nämlich die Preise. Aber bei weitem nicht nur auf Grund dessen wurde dieser Schiedsspruch vom BED e.V. beklagt. Die auf dem ungenügenden Schiedsspruch basierenden weiteren Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband führten, wenig überraschend, zu keinen brauchbaren Annäherungen.

Eine Übergangsregelung, um eine tragfähige Preisfindung zu ermöglichen, konnte gemeinsam nicht gefunden werden. Nun wird seitens des GKV-SV der Versuch unternommen in einem 2. Schiedsverfahren Preise durch die Schiedsstelle festsetzen zu lassen.
Veröffentlicht am 23.04.2021 - Aktualisiert am 30.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die bundesweite Notbremse ist zum 30. Juni 2021 ausgelaufen.

Am 23.4.2021 trat das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft, welches bundeseinheitlich Maßnahmen vorschreibt sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet.

Für Heilmittelerbringung gelten dann grundsätzlich folgende Maßnahmen (IfSG § 28b Abs. 1 Pkt 8 und Abs. 9), welche durch landesrechtliche Maßnahmen ergänzt werden (können):
Veröffentlicht am 27.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert zu häufig gestellten Fragen zu SARS-CoV-2, wie z.B. dieser:

Frage:
Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken ohne Unter­brechung getragen werden? Wie lange muss die Erholungs­dauer nach dem Tragen sein?
Veröffentlicht am 22.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein telefonisches Beratungsangebot für Fachpersonal bei Kinderschutzfragen.

Die Hotline richtet sich an Fachpersonal im Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte und bietet bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine direkt verfügbare, vertrauliche (auf Wunsch anonyme) kollegiale Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit Fachexpertise im medizinischen Kinderschutz.
Veröffentlicht am 22.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit Beschluss des G-BA vom 18.3.2021 ist mit Wirkung zum 01.04.2021 folgende Änderung der Fristen bei Verordnungen des Entlassmanagements in Kraft getreten:

Sonderregelung gültig für Verordnungen des Entlassmanagements mit Ausstellungsdatum 01.04.2021 bis Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite lt. dt. Bundestag (derzeit bis 30.06.2021):
Veröffentlicht am 16.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte (nach § 45 SGB V) auf den Weg gebracht. Der Anspruch soll von derzeit 20 auf künftig 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch demnach von 40 auf 60 Tage. Die Neuregelung wurde vom Kabinett in Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und soll vorraussichtlich nächste Woche (KW 16) nach Entscheidung durch den Bundestag in Kraft treten.

Bereits seit Januar 2021 gelten dazu folgende Regelungen:
Veröffentlicht am 16.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für alle Heilmittelerbringenden in Berlin gibt es nun die Möglichkeit zur Impfung.

Entnehmen Sie alle Informationen dem unten stehenden Schreiben und beachten die Rückmeldefrist bis zum 30.04.2021.
Veröffentlicht am 31.03.2021 - Aktualisiert am 09.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung 9.4.2021:
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informierte uns über den Kabinettsbeschluss, welcher morgen (10.04.2021) in Kraft treten wird. Danach wird klar gestellt, dass bei medizinisch notwendigen Therapien keine Testpflicht besteht. Der entsprechende Absatz 4b in § 5 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung –SächsCoronaSchVO lautet dann:

"Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach Absatz 4a Satz 1 ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden notwendig. Dies gilt nicht für Musikschülerinnen und -schüler, die im Rahmen der Testungen in den Schulen beim letzten Test in der Kalenderwoche negativ getestet wurden und für körpernahe Dienstleistungen soweit sie medizinisch notwendig sind."
zurück    Seite 106 von 252    weiter

Diese Seite teilen:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich