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Veröffentlicht am 07.12.2018
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Mit Wirkung zum 1.1.2019 wird der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen dann also nur noch maximal 48,97 Std bzw. 48 Stunden und 58 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die
weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 07.12.2018
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Im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist im letzten Moment noch ein Zusatz ergänzt worden, welcher den Zugang zu Psychotherapie für die Betroffenen erschweren würde. Geplant ist eine "gestufte und gesteuerte Versorgung". Auch wenn dieser Passus sich derzeit lediglich auf Psychotherapie bezieht, empfehlen wir die Unterzeichnung einer dagegen gerichteten Petition, welche noch bis einschließlich 13.12. mitgezeichnet werden kann:
Hier gelangen Sie zu der Petition und finden eine ausführliche Begründung.
Veröffentlicht am 06.12.2018
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Anders als von Bundesgesundheitsminister Spahn ursprünglich angekündigt wurde heute keine eigene Gesetzesvorlage für die Heilmittelerbringer vorgestellt, sondern ein Gesetzespaket. Spahns Eckpunktepapier soll nun in der unten folgenden deutlich überarbeiteten Form durch Änderungsanträge in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden und zum 01.04.19 in Kraft treten.
Veröffentlicht am 30.11.2018
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Gerne leiten wir hier die Einladung unseres Kooperationspartners HASOMED zu kostenfreien Webinaren weiter:
Veröffentlicht am 29.11.2018
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Auf unsere Anfrage informierte uns die Novitas BKK darüber, dass das Genehmigungsverfahren mittlerweile teilweise automatisiert wurde. Ähnlich wie bei der AOK Rheinland/Hamburg erfolgt lediglich bei Teilgenehmigung oder Genehmigungsverweigerung eine Information an die Praxis, welche den Genehmigungsantrag eingesandt hat.
Sofern eine Genehmigung gemäß Antrag ohne Änderung erteilt wird, erhält hierüber lediglich der Patient eine schriftliche Information.
Veröffentlicht am 28.11.2018
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Für Behandlungen ab dem 01.11.2018 können in Mecklenburg-Vorpommern die neuen Preise der IKK, BKK, Knappschaft abgerechnet werden. Weitere Erhöhungsstufen treten am 01.10.2019 und 01.03.2020 in Kraft.
Information an Selbstabrechner: Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen für die Preislisten lautet: 26 15 700
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Veröffentlicht am 28.11.2018
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Im Anschluss an die Veranstaltung in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft zur aktuellen Situation der Heilmittelerbringer findet am Abend des 29. November ab 19.15 Uhr der 3. Interdisziplinäre Therapeut*innen Stammtisch Berlin statt. Zu diesem Termin lädt die Initiatorin Nadine Dressler kurzfristig herzlich ein ins Restaurant Mittendrin, Sophienstrasse 19, 10178 Berlin am Hackeschen Markt.
Veröffentlicht am 12.11.2018
- Aktualisiert am 26.11.2018
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Liebe BED-Mitglieder, liebe Therapeuten,
um unseren Volksvertretern ganz deutlich zu machen, dass es ohne Therapeuten nicht geht, veranstalten wir für diese am 29.11.2018 eine sogenannte Parlamentarische Gesellschaft.
So einige relevante Politiker haben bereits zugesagt, wie unter Anderem Dr. Achim Kessler, Dr. Wieland Schinnenburg sowie Sylvia Pantel - die zudem auch Schirmherrin unserer Veranstaltung ist. Auch Bettina Müller sowie Maria Klein-Schmeink werden durch einen ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter vertreten sein.
Veröffentlicht am 23.11.2018
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In den letzten Wochen hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) über die zum Jahreswechsel 2018/2019 bevorstehende Änderung vom 4. auf den 5. Gefahrtarif informiert.
§ 157 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII schreibt vor, dass spätestens alle 6 Jahre das Beitragssystem der Berufsgenossenschaften neu berechnet und den tatsächlichen Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen angepasst werden muss. Dabei werden Unternehmen mit ähnlich hohen Risiken zu einer Gefahrtarifstelle zusammengefasst, der wiederum eine Gefahrklasse zugeordnet ist. Diese errechnet sich aus den von der BG gezahlten Behandlungskosten im Verhältnis zu den Arbeitsentgelten und Versicherungssummen in den Unternehmen.
Mit Wechsel in den 5. Gefahrtarif fand eine neue Zuordnung unterschiedlicher Heilmittelbereiche statt.
Veröffentlicht am 21.11.2018
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Der Einladung des SHV zum Verbändetreffen ist eindeutig zu entnehmen, dass es lediglich um die "Feinjustierung" des Eckpunktepapiers von Bundesgesundheitsminister Spahn gehen soll. Dies ist jedoch absolut unzureichend. Der Geschäftsführende Vorstand des BED e.V. hat die Einladung trotzdem angenommen, um mit den Vertretern der anderen Verbände genau dies zu erörtern.
Folgend finden Sie das Einladungsschreiben sowie unsere Antwort darauf.