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Veröffentlicht am 12.10.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit dem neuen Rahmenvertrag, der es den Ergotherapeuten ermöglicht lediglich nach telefonischer Rücksprache Änderungen auf Verordnungen vorzunehmen, entspannt sich die Lage zusehends.
Veröffentlicht am 12.10.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ein Artikel von up-aktuell verbreitet derweil Unsicherheit, so dass wir zum Thema langfristige Genehmigung bezogen auf den Artikel noch einmal informieren.
Veröffentlicht am 08.10.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Am 07.09.2012 bezog das Gesundheitsministerium endlich Stellung auf die Anfrage des BED e.V. über die Medizinrechtlerin Frau Bahner im März 2012 zu der fehlenden Härtefallregelung.
Das Fehlen der Härtefallregelung im Ergotherapeutengesetz begründet das Ministerium mit dem Alter dieses Berufszulassungsgesetzes im Bereich der Gesundheitsfachberufe. Neben dem Ergotherapeutengesetz ist davon auch das Logopädengesetz betroffen.
Veröffentlicht am 05.10.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit dem Gutachten bezweckt die Landesregierung die Grundsteinlegung für eine Fachkräftesicherung in den Gesundheitsfachberufen in Rheinland-Pfalz.
Für die Berufsgruppe der Ergotherapeuten zeigen sich nur wenige regionale Defizite, wie folgend zu ersehen ist:

Laut dem vorgenommenen Branchenmonitoring im Jahr 2010 (wir berichteten: http://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=637) ergab sich für die Berufsgruppe der Ergotherapeuten einen Fachkräfteengpass von 36 Therapeuten in Rheinland-Pfalz. Ein Fachkräftesicherungsszenario ist auf Grund des sehr geringen Defizites daher nicht erforderlich.
Veröffentlicht am 24.09.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Bundesrat stimmte am 21.09.12 dem Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zu (AMNOG).
Für Ergotherapeuten ist diese Information deshalb wichtig, da der Gesetzgeber nun bestimmt hat, dass kein Arzt in Regress genommen werden kann, wenn er zuvor nicht beraten wurde.
Veröffentlicht am 31.08.2012 - Aktualisiert am 24.09.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

In letzter Zeit haben einige Mitglieder von Absetzungen durch Krankenkassen (hier die BIG direkt) wegen Unterschreitung der angegebenen Frequenz berichtet. Wie Sie dem entgegenwirken können, erläutern wir Ihnen folgend.
Veröffentlicht am 13.08.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Vergangene Woche erreichte uns ein Schreiben der kassenärztlichen Vereinigung Thüringens, welches Sie folgend einsehen können.
Wir haben dazu umgehend Stellung bezogen und hoffen auf diesem Weg einen Anstoß für eine engere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Ergotherapeuten geben zu können.
Veröffentlicht am 08.08.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Auf Empfehlung unseres Mitgliedes Frau Heidrun Restin, bei der wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken, möchten wir auf das Otago-Übungsprogramm aufmerksam machen, welches auch von Ergotherapeuten eingesetzt werden kann. Es handelt sich um ein Programm zur Sturzprävention dessen Wirksamkeit in vielen Studien nachgewiesen wurde.
Veröffentlicht am 31.07.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

In letzter Zeit häufen sich Fälle der BIG Krankenkasse, die Vergütungen vollständig kürzen auf Grund von nicht eingehaltener Frequenz.
Wenn z.B. auf einer Verordnung als Frequenz die 2 eingetragen wird, ist der Patient 2 Mal wöchentlich zu therapieren. Unterschreitet der Therapeut ab und an die Frequenz, so besteht die Gefahr der vollständigen Absetzung.
Veröffentlicht am 30.07.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mittlerweile liegt der Bericht der niedersächsischen Landesregierung vor wie Sie folgend entnehmen können. http://www.bed-ev.de/downloads/KA Heilmittelverordnung.pdf
Der Bericht wurde beschönigt, worauf der BED e.V. neuerlich Stellung dazu bezog.

Wir erwarten und fordern daher erneut die Rückmeldung der Landesregierung.

Die Linken setzen sich in Niedersachsen sehr für die Heilmittelerbringer ein und haben die kleine Anfrage an die Regierung dazu vormals eingereicht.
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