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Kategorie:
Erscheinungsjahr:
Veröffentlicht am 11.03.2021
- Aktualisiert am 16.02.2023
Bitte beachten Sie: Praxisinhabende haben nur noch bis einschließlich zum 28. Februar 2023 einen Anspruch darauf, Corona-Testungen durchzuführen und die Kosten im Anschluss von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erstattet zu bekommen. Für die Abwicklung der bis zum 28. Februar 2023 erbrachten Leistungen wurde die Coronavirus-Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Auch Heilmittelpraxen haben die Möglichkeit, Corona-Schnelltests in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu nutzen und die Kosten dafür erstattet zu bekommen. Es gibt drei Möglichkeiten:
Veröffentlicht am 23.03.2021
- Aktualisiert am 16.02.2023
Bitte beachten Sie: Praxisinhabende haben nur noch bis einschließlich zum 28. Februar 2023 einen Anspruch darauf, Corona-Testungen durchzuführen und die Kosten im Anschluss von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erstattet zu bekommen. Für die Abwicklung der bis zum 28. Februar 2023 erbrachten Leistungen wurde die Coronavirus-Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt die jeweiligen Vorgaben für die Leistungserbringenden (Vorgaben KBV-LE) gemäß Corona-Testverordnung unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.kbv.de/html/2755.php#content46755
Veröffentlicht am 26.05.2020
- Aktualisiert am 14.02.2023
Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02. Februar 2023 aufgehoben. Damit entfallen bisher verpflichtende Schutzmaßnahmen wie z. B. die Erstellung und Umsetzung eines betrieblichen Hygienekonzepts. Arbeitgebende sind im Rahmen des allgemeinen Arbeitsschutzes jedoch nach wie vor dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten festzulegen.
Die BGW informiert hierzu:
Veröffentlicht am 10.02.2023
Am vergangenen Wochenende waren wir mit unserem BED-Stand auf der TheraPro in Stuttgart vertreten.
Neben vielen Beratungsgesprächen und Netzwerkarbeit war auch immer wieder das Therapiespiel Kuxbalo unseres Kooperationspartners ein interessanter Anknüpfungspunkt.
Notieren Sie sich bereits heute den Termin für unseren nächsten Messeauftritt bei der Therapie Leipzig vom 4. - 6. Mai 2023, wo wir wieder gerne mit Ihnen ins persönliche Gespräch kommen werden.
Veröffentlicht am 10.02.2023
Der GKV-Spitzenverband teilte uns jüngst mit, dass die Beantragung, anders als vereinbart, erst frühestens ab Mitte April 2023 erfolgen kann. Hintergrund dafür seien aktuell technische Schwierigkeiten im Antragsportal.
Veröffentlicht am 03.02.2023
CarFleet24 präsentiert im Rahmen seiner Kooperation mit dem BED e.V. einige neue Aktionsmodelle.
Veröffentlicht am 02.02.2023
In ihrem gemeinsamen Positionspapier verdeutlichen der BED und LOGO Deutschland die Hintergründe der Fehlentwicklung bei der Höhe der Zuzahlungen in der ambulanten Heilmittelversorgung. Gefordert wird eine Aufhebung der Zuzahlungen oder hilfsweise eine Begrenzung auf 10 Euro je Heilmittel-Verordnung insgesamt.
Veröffentlicht am 20.01.2023
Wir freuen uns, Ihnen unseren neuen Kooperationspartner ILO-ARTS vorstellen zu können, der unseren Verbandsmitgliedern 25 % Rabatt auf das Geschicklichkeitsspiel Kuxbalo einräumt, Details siehe Partnerseite.
Kommen Sie gerne zu unserem Stand bei der TheraPro in Stuttgart, wo Sie das Spiel ausprobieren und auch direkt erwerben können. BED-Mitglieder erhalten kostenfreie Eintrittskarten. Wir freuen uns auf Sie.
Veröffentlicht am 19.01.2023
Unser Kooperationspartner DELL informiert über die neuesten Angebote: Als BED-Mitglied können Sie on top zu den Online-Verkaufspreisen von zusätzlichen Einsparungen profitieren.
Weitere Informationen zu den aktuellen Angebote finden Sie im folgenden Flyer:
Veröffentlicht am 21.05.2021
- Aktualisiert am 10.01.2023
Eine Infektion mit Covid-19 ist bei im Gesundheitswesen tätigen Personen als Berufskrankheit anerkannt, sofern die Infektion auf die Berufstätigkeit zurückzuführen ist.
Haben Sie als Praxisinhabende*r die Vermutung, Sie oder eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen könnten sich auf der Arbeit mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt haben, sind Sie zur Meldung bei der BG verpflichtet (§ 193 Abs. 2 SGB VII).