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Veröffentlicht am 07.07.2022
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Eine unserer Mitgliedspraxen informierte uns über die "Werbung" vom Media Public. Offenbar wird ein Angebot per Mail versendet und zeitnah ein Telefonat geführt, in welchem behauptet wird, dass bereits ein VErtrag bestünde, was aber meist nicht der Fall sein dürfte.
Sofern Sie nicht halbjährlich eine Rechnung über mehrere Hundert Euro zahlen wollen, nehmen Sie dieses "Angebot" NICHT an.
Veröffentlicht am 30.06.2022
- Aktualisiert am 06.07.2022
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Mit den Änderungen der Testverordnung (TestV), welche zum 30.06. und 01.07.2022 in Kraft treten, entfallen u.a. die kostenfreien Bürgertests. Weiterhin Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben jedoch Besucher*innen von Menschen in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium hat für diese Personen ein Musterformular zur Verfügung gestellt, welches von der Einrichtung unterzeichnet werden muss:
Veröffentlicht am 01.07.2022
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Zeichnen Sie diese Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages mit, um die Rechte selbständiger Schwangerer zu stärken.
Aus dem Petitionstext: "Selbstständige Schwangere müssen den gleichen gesetzlichen Mutterschutz genießen wie Angestellte. Eine Schwangerschaft darf keine Existenzbedrohung darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen in investitionsintensiven Branchen und Selbstständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssen Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern. ..."
Epetition: Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere
Veröffentlicht am 30.06.2022
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Gerne stellen wir hier unser Handout zur vergangenen Informationsveranstaltung mit der AOK Niedersachsen zur Verfügung. Es handelt sich um eine grafische Präsentation zu unserem Vortrag zum Thema Beginn, Unterbrechung und Ende von Ergo-Verordnungen:
Veröffentlicht am 17.06.2022
- Aktualisiert am 30.06.2022
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Die Uniklinik Düsseldorf bittet um Teilnahme an ihrem Projekt „Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit nach Trauma - LeAf Trauma“.
Behandeln Sie Patient*innen, die aufgrund einer schweren Verletzung (vielleicht vor langer Zeit) noch immer durch Funktionseinschränkungen, Schmerzen und psychosomatischen Erkrankungen in ihrer Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sind?
Dann melden Sie sich bitte bei uns, damit auch die ergotherapeutische Sicht zum Wohle der Patient*innen in dieser Studie angemessen berücksichtigt wird.
E-Mail: info@bed-ev.de
Betreff: LeAf Trauma
Veröffentlicht am 24.06.2022
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Aufgrund mehrfacher Absetzungen unter Hinweis auf eine fehlende Bemerkung auf der Verordnung klären wir mit dem GKV-SV die Umsetzung des § 7 Absatz 5 im Ergovertrag. Dieser lautet:
"...
(5) Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (endstellig identischer ICD-10-Code, ggf. an derselben Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe begonnen wird. Dies gilt auch bei laufenden Behandlungen desselben Verordnungsfalls, wenn die weitere Verordnung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann. In diesen Fällen behält die später ausgestellte Verordnung auch über 28 Kalendertage hinaus ihre Gültigkeit. Jedoch muss der Behandlungsbeginn der weiteren Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem letzten Behandlungstermin der zuvor ausgestellten Verordnung erfolgen. ..."
Veröffentlicht am 02.06.2022
- Aktualisiert am 24.06.2022
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Frist für die Anerkennung des Vertrages: 30. Juni 2022
Veröffentlicht am 23.06.2022
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Mittwoch, den 22.06.2022 festgestellt, dass von den kommunalen Gesundheitsbehörden die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mit der Androhung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden kann (Az.: 14 ME 258/22).
Die Behörden können lediglich ein Tätigkeitsverbot aussprechen, da laut Gesetz keine tatsächliche Impfpflicht besteht.
Veröffentlicht am 21.06.2022
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Das niedersächsische Finanzministerium teilte uns die Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze der Landesbeihilfe mit.
Die neuen Preise kommen für beihilfeberechtigte Personen für alle Behandlungen, welche ab dem 01.07.2022 stattfanden oder -finden, bei der Kostenerstattung zur Anwendung.
Veröffentlicht am 18.06.2021
- Aktualisiert am 20.06.2022
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Mit der Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung treten die Sonderregelungen bzgl. der Fristen im Entlassmanagement erst am 25. November 2022 außer Kraft (Stand 31.05.2022).