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Veröffentlicht am 04.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Zur politischen Einschätzung einer Branche werden immer die Zahlen der Agentur für Arbeit herangezogen. Daraus lassen sich Informationen wie z.B. ein bestehender Fachkräftemangel ablesen, allerdings nur, wenn auch tatsächlich alle Daten erfasst sind.

Daher ist es enorm wichtig, dass Sie jede freie Stelle immer bei der Agentur für Arbeit melden, selbst dann, wenn Sie nicht davon ausgehen darüber geeignete Bewerber zu erhalten. Aktualisieren Sie auch immer wieder Ihre Meldungen an die Agentur für Arbeit, damit politische Entscheidungsträger sich ein realistisches Bild der Branche machen können.
Veröffentlicht am 04.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Veröffentlicht am 03.09.2019 - Aktualisiert am 04.06.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktualisierung: Übergangsfrist verlängert bis 31.12.2021

Am 17.07.2019 wurde die Masernimpfpflicht vom Bundeskabinett beschlossen. Schul- und Kindergartenkinder sollen damit effektiv vor einer Maserninfektion geschützt werden.
Laut dem dazu beschlossenen Gesetzesentwurf, der sich auf das Infektionsschutzgesetz §23 bezieht, sind auch Ergotherapeute*innen in folgenden Arbeitsfeldern/ Einrichtungen von der Impfpflicht betroffen:

Veröffentlicht am 27.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne leiten wir hier die Einladung von Sabrina Heizmann zu einem (kostenlosen) Workshop für Dozierende in Baden-Württemberg weiter, der sich mit der Integration der „betätigungsorientierten Ergotherapie“ in der Ausbildung beschäftigt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Veröffentlicht am 15.04.2021 - Aktualisiert am 26.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Beachten Sie bitte die rot markierten Aktualisierungen (26.05.2021)

Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-Covid-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, mit der eine Verpflichtung aller Arbeitgebenden zum Angebot von Corona-Tests eingeführt und die Geltungsdauer dieser Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird. Die Änderung ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20.04.2021 in Kraft getreten.

Aktualisierung: Zwei Tage später wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit am 23.04.2021 in Kraft.
Veröffentlicht am 21.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Dran bleiben und Veränderung einfordern

... unter diesem Motto rufen die Vereinten Therapeuten alle Heilmittelerbringenden zur Großdemo am 05. Juni nach Berlin auf
Veröffentlicht am 18.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit 09.05.2021 ist die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung vonCOVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung -SchAusnahmV) in Kraft.
Veröffentlicht am 18.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Gerne leiten wir Ihnen heute das Angebot des Universitätsklinikums Ulm zur kostenlosen Teilnahme an einem Online-Kurs zum Thema „häusliche Gewalt“ weiter.

Ziel des Online-Kurses „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt – ein interdisziplinärer Online-Kurs“ ist die Erstellung und Evaluation eines E-Learning-Curriculums für alle Fachkräfte, die im Themenbereich „Häusliche Gewalt“ arbeiten bzw. mit Fällen häuslicher Gewalt in Kontakt kommen könnten. Das Angebot in Form eines Online-Kurses stellt vielfältige und praxisnahe Lernmaterialien zur Verfügung und ermöglicht eine zeitlich und örtlich flexible Bearbeitung der Kursinhalte.
Die Teilnahme am Kurs ist während der Projektentwicklungsphase kostenlos und die Anmeldung noch bis Juli 2021 möglich.
Veröffentlicht am 07.05.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Jede Verordnung muss heilmittelrichtlinienkonform ausgestellt sein.
Was bedeutet dabei die 12-Wochen-Frist?
Veröffentlicht am 30.04.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Ergotherapeutinnen, Liebe Ergotherapeuten,

wir berichteten, dass dem 1. Schiedsspruch sein wesentliches Merkmal fehlte, nämlich die Preise. Aber bei weitem nicht nur auf Grund dessen wurde dieser Schiedsspruch vom BED e.V. beklagt. Die auf dem ungenügenden Schiedsspruch basierenden weiteren Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband führten, wenig überraschend, zu keinen brauchbaren Annäherungen.

Eine Übergangsregelung, um eine tragfähige Preisfindung zu ermöglichen, konnte gemeinsam nicht gefunden werden. Nun wird seitens des GKV-SV der Versuch unternommen in einem 2. Schiedsverfahren Preise durch die Schiedsstelle festsetzen zu lassen.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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