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Veröffentlicht am 10.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Derzeit sind Fake-E-Mails im Umlauf, welche vermeintlich vom Bundesministerium für Gesundheit versendet werden und auf den ersten Blick sehr authentisch aussehen.
Darin wird über neue Regeln über den Schutz vor Corona am Arbeitsplatz informiert. Die neuen Regelungen stehen angeblich in einem Dokument im Anhang zur Verfügung.
Öffnen Sie diesen Anhang auf keinen Fall da er Schadsoftware/ einen Virus enthält!

Empfehlung:
Veröffentlicht am 10.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die AOK Hessen hat dem BED e.V. bestätigt, dass für alle Verordnungen ab Ausstellungsdatum 01.10.2020 keine Genehmigung mehr notwendig ist.
Die Liste der Kassen bezüglich Genehmigungsverzicht finden Sie immer auf unserer Webseite.

Wir fordern den kompletten Wegfall der Genehmigunsgspflicht zum 01.10.20. Über mögliche Erleichterung dieser Art und Maßnahmen zum Bürokratieabbau hinsichtlich der verschobenen Heilmittelrichtlinie und des Bundesrahmenvertrages wird am 10.09.20 mit dem GKV beraten.
Veröffentlicht am 09.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Große Bemühungen gab es auf beiden Seiten. Einigkeit konnte dahingehend erzielt werden, dass die Einflussfaktoren: zu Grunde liegende Jahresarbeitszeit, das Unternehmereinkommen der Praxisinhaber, eine angemessene Tarifvergütung der Mitarbeiter, sowie die durchschnittlich laufenden Kosten einer Praxen, maßgeblich die Vergütungspreise in der Ergotherapie bestimmen. Die konkreten Angaben zu den einzelnen Einflussfaktoren unterschieden sich jedoch...
Veröffentlicht am 21.08.2020 - Aktualisiert am 04.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

ACHTUNG: Das Inkraftreten der neuen Heilmittelrichtlinie wurde verschoben auf den 01. Januar 2021

Am 01. Oktober 2020 wird die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft treten und damit verbunden der neue Heilmittelkatalog.

Außerdem muss für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.10.2020 das NEUE Formular Muster 13 verwendet werden.

Die Heilmittelrichtlinie befindet sich derzeit noch in weiterer Überarbeitung bzgl. der Verordnungsmöglichkeit von Ergotherapie durch Psychotherapeut*innen und bzgl. möglicher befristeter regionaler Ausnahmeregelungen bei regional erhöhten Corona-Zahlen.

Wir werden in den nächsten Tagen übersichtlich und praxistauglich thematisch sortiert ausführlich über die Änderungen ab 01.10.2020 informieren und z.B. einen entsprechend neuen BED-VO-Check zur Verfügung stellen.
Veröffentlicht am 04.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Verschiebung der Heilmittelrichtlinie (HMR) beschlossen, so dass die neue überarbeitete HMR erst zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.

Wie zuvor berichtet, hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim G-BA die Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittelrichtlinie um ein Quartal beantragt, da noch nicht bei allen Anbietern die Zertifizierung der Praxisverwaltungssoftware abgeschlossen sei (siehe Pressemittteilung G-BA).

Die Haltung des BED e.V. bleibt unverändert: Sofern auch die neuen bundesweiten Rahmenverträge erst später gültig werden können, muss der entstehende Schaden durch die unverschuldete spätere Preiserhöhung für die Heilmittelerbringer ausgeglichen werden. Beteiligen Sie sich daher unbedingt an unserer Aktion: Aufruf! Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich für Therapeuten!
Veröffentlicht am 02.09.2020 - Aktualisiert am 02.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Therapeuten,

sagt dem BMG und den Politikern, dass eine neuerliche Verschiebung Eurer neuen, angemessenen Vergütungspreise ohne Nachteilsausgleich für Euch nicht in Frage kommt.

Sendet dazu einfach folgende Mail:
Betreff: Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich
Veröffentlicht am 02.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder,

folgend finden Sie unser Schreiben an das BMG:

Sehr verehrte Damen und Herren vom Bundesministerium für Gesundheit,

auf Grund verspäteter Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter soll die neue Heilmittelrichtlinie statt zum 01.10.2020, voraussichtlich erst zum 01.01.2021 in Kraft treten. Der G-BA trifft seine Entscheidung dazu am 03.09.
Veröffentlicht am 01.09.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Noch bis zum 15. September können sich alle Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland kostenlos auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen.
Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet ist eine Meldung beim örtlichen Gesundheitsamt vorgeschrieben und ein Corona-Test oder eine 14-tägige häusliche Quarantäne verpflichtend.
Wer aus einer anderen Region (kein Risikogebiet) einreist, kann sich aber ebenfalls testen lassen. Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test für alle Einreisenden aus dem Ausland kostenlos.
Diese Regelung gilt noch bis zum 15. September 2020.
Veröffentlicht am 26.08.2020 - Aktualisiert am 28.08.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Kurzantwort: Das steht noch nicht fest.

Hintergründe: ...
Veröffentlicht am 28.08.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Schwangere Frauen im Beschäftigungsverbot haben Anspruch auf die vollen Mutterschaftsleistungen, die sich aus den vertraglich vereinbarten Gehältern berechnen. Ein möglicherweise durch Kurzarbeit geminderter Lohn spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Ein gemeinsames Orientierungspapier von Bundesfamilienministerium, Bundesgesundheitsministerium und Bundesarbeitsministerium gibt hierüber Klarheit. Die Ministerien begründen ihre Haltung folgendermaßen:
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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