Veröffentlicht am 22.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der bundesweit gültige Rahmenvertrag im Bereich Ergotherapie wird voraussichtlich nicht vor Mitte Februar 2021 (evtl. später) in Kraft treten. Das wurde im Anhörungstermin der Schiedsstelle am vergangenen Freitag deutlich.
Für die Arbeit in den Praxen bedeutet dies folgendes:
Veröffentlicht am 17.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Mit geplantem Start ab 04. Januar 2021 um 12.00 Uhr wird es ein Heilmittelportal derjenigen ARGEn Zulassung geben, welche in der Verantwortung der Ersatzkassen (vdek) stehen.
Die von Primärkassen geführten ARGEn Zulassung (derzeit teilweise Baden-Württemberg, teilweise Bayern, Bremen/Bremerhaven, teilweise Rheinland-Pfalz, teilweise Saarland) sollen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls an das digitale Heilmittelportal angeschlossen werden.
Das Portal wird über die bereits bestehende Webseite erreichbar sein:
https://www.zulassung-heilmittel.de/
Veröffentlicht am 03.12.2020
- Aktualisiert am 15.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Aufgrund vermehrter Nachfragen und der besonderen Situation in diesem Dezember stellen wir hier eine Übersicht zur Klarstellung zur Verfügung:
Grundsätzlich können in 2020 ausgestellte Verordnungen auch in 2021 abgearbeitet und abgerechnet werden.
ABER: In einigen Fällen ist es notwendig oder zumindest sinnvoll, die Verordnungen abzubrechen und noch so rechtzeitig abzurechnen, dass sie noch in diesem Jahr bei der Krankenkasse oder deren abrechnungsprüfender Stelle eingehen. Dies betrifft folgende Themen:
Veröffentlicht am 11.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der GKV-Spitzenverband informierte uns darüber, dass voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche eine Entscheidung zu einer Verlängerung oder Übergangsregelung der Corona-bedingten Sonderregelungen getroffen werden würde. Wir berichteten.
Lesen Sie hier unsere Antwort, welche wir zur Kenntnis auch an das Bundesgesundheitsministerium senden:
Veröffentlicht am 11.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie wie gewohnt in unserem Artikel
Corona - Regelungen der Bundesländer bzgl. Heilmittelerbringung
Veröffentlicht am 11.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Auf unserer Startseite gibt es nun einen Direkteinstieg in die Themen rund um die Neuerungen zum Jahreswechsel.
Veröffentlicht am 10.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der gesetzliche Mindestlohn wird in vier Schritten bis Juli 2022 erhöht:
01.01.2021: Erhöhung auf 9,50 Euro
01.07.2021: Erhöhung auf 9,60 Euro
01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
Veröffentlicht am 01.12.2020
- Aktualisiert am 10.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der neue ab Januar 2021 gültige Heilmittelkatalog enthält einige Vereinfachungen, erfordert aber natürlich allein aufgrund der geänderten Systematik vor allem zu Jahresbeginn eine erhöhte Aufmerksamkeit bis die neuen Regelungen bei allen zur Routine geworden sind.
Veröffentlicht am 09.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der neue für alle Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 2021 zu verwendende Verordnungsvordruck für Heilmittel enthält keine Felder mehr für die Taxierung.
Veröffentlicht am 08.12.2020
- Aktualisiert am 07.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die neue Corona-Testverordnung (in Kraft seit 02.12.2020) bringt für den Heilmittelbereich leider keine nennenswerte Erleichterung.
Wir haben daher das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angeschrieben, um eine Lösung der Probleme bzgl. Testungen von Heilmittelerbringenden nach Corona-Testverordnung zu erwirken.