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Veröffentlicht am 26.06.2020 - Aktualisiert am 03.08.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Offenbar führt die BGW derzeit in einigen Bereichen teilweise auch unangekündigte Praxisbegehungen durch.

Veröffentlicht am 31.07.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Da die Gehälter im Einzelfall stark differieren und damit vom Durchschnitt abweichen, können Mitglieder, die ihre Arbeitnehmer mindestens mit den durchschnittlich tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelten vergüten, nach Einreichung geeigneter Belegunterlagen, durch den BED e.V. eine Bescheinigung über die Zahlung einer leistungsgerechten Vergütung erlangen.

Im Wettbewerb um Fachkräfte ist analog zum Equal Pay Transparenz das wirksamste Mittel. Wer mit guten Vergütungen werben kann, hat trotz oder gerade wegen des Fachkräftemangels gute Karten neue Mitarbeiter von sich überzeugen zu können.

Die Bescheinigung ist vom Praxisinhaber innerhalb von 12 Wochen nach Veröffentlichung der neuen Umlagenrechnung über den BED e.V. zu erneuern, anderenfalls verliert die Bestätigung automatisch ihre Gültigkeit.
Veröffentlicht am 16.07.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Seit Anfang Juli wurde in NRW gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren bzgl. der gewährten Soforthilfe gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.
Veröffentlicht am 16.07.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Schreibmotorik Institut leistet gemeinsam mit seinen Partnern im europäischen Forschungsprojekt „Handschrifterwerb-Tutorials“ einen Beitrag zur aktuellen Ausnahmesituation:
Angeboten werden selbstgedrehte Videos mit einfachen und kreativen Übungen zur Förderung von Schreibfertigkeiten für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, die Spaß machen und zuhause ausprobiert werden können.
Partner im Projekt sind: Das Schreibmotorik Institut, die Regierung von Mittelfranken, die Regierung von Niederbayern, die Deutsche Bildungsdirektion der Autonomen Provinz Bozen (Italien), Ideum (Österreich) und der Landesschulrat Steiermark (Österreich). Finanziell unterstützt wird das Vorhaben von der Europäischen Kommission.

Die Videos können sowohl für die Therapieplanung als auch für die Elternarbeit zur Unterstützung der häuslichen Übung verwendet werden.
Veröffentlicht am 10.07.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit Auslaufen der Erlaubnis zur Videotherapie ist bei einigen Patienten die Weiterführung der Therapie gefährdet.

Auf politischer Ebene arbeiten wir weiterhin daran, die digitalen Möglichkeiten auch regulär in der Heilmittelbranche sinnvoll einsetzen zu können. Diese Modernisierung ist nicht mehr aufzuhalten, wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wir stellen hier daher eine Vorlage für einen Antrag auf Sondergenehmigung zur Ergotherapie mittels Videotherapie zur Verfügung, welche Sie gerne an Patienten und/oder Angehörige geben können.
Veröffentlicht am 16.06.2020 - Aktualisiert am 02.07.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Für Behandlungen ab dem 01.07.2020 ist die Videotherapie NICHT mehr zugelassen.

Die zeitlich befristeten Möglichkeiten zur Videobehandlung oder telefonischen Beratungen, die insbesondere zur Abfederung von Umsatzeinbrüchen der Heilmittelerbringer eingeführt wurden, sind aus Sicht der Kassenverbände auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbandes mit Blick auf die eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen nicht mehr sachgerecht und laufen daher zum 30.06.2020 aus.
Veröffentlicht am 30.06.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer erneuten Anpassung der Heilmittelrichtlinie die Frist zum Behandlungsbeginn nun auf 28 Tage nach Ausstellungsdatum gesetzt. Diese Regelung tritt am 01.07.2020 in Kraft und gilt für die restliche Laufzeit der aktuell noch gültigen "alten Heilmittelrichtlinie".

In der neuen Heilmittelrichtlinie ist diese Frist von 28 Tagen ohnehin schon enthalten. Die Regelung gilt also ab sofort und für unbegrenzte Zeit.
Veröffentlicht am 25.06.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wir empfehlen in jedem Fall die Beantragung der Ausgleichszahlung aus dem Rettungsschirm. Die Beantragung ist ganz einfach, siehe unseren Artikel Beantragung Rettungsschirm
Wir empfehlen die Beantragung ausdrücklich auch jenen Härtefällen, welche aufgrund persönlicher oder betrieblicher oder sonstiger Umstände im letzten Quartal 2019 keine oder eine nur vergleichsweise geringe Abrechnung bei der GKV eingereicht haben.
Veröffentlicht am 25.06.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 Eckpunkte für ein weiteres Hilfsprogramm aufgestellt, um kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen.

Diese Überbrückungshilfe, welche nicht zurück gezahlt werden muss, soll sowohl mit Zahlungen aus der Soforthilfe als auch mit der Ausgleichszahlung aus dem Heilmittel-Rettungsschirm kombinierbar sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Veröffentlicht am 19.06.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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