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Veröffentlicht am 23.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Interview mit dem Medizin-Fachanwalt Dr. Roland Uphoff

(06.09.07) Wer als geschädigter Patient einen Behandlungsfehlerprozess anstrengt, braucht Zeit und gute Nerven. "Der Alltag des Arzhaftungsrechtes zeigt, dass die Patientenrechte nur bedingt gewährleistet sind", sagt Dr. Roland Uphoff. Der Bonner Fachanwalt für Medizinrecht bemängelt im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst unter anderem die "übermächtige Rolle" der gerichtlich bestellten Sachverständigen. Und auch in Sachen Aufklärungsbogen und Behandlungsdokumentation besteht aus Sicht des Juristen Nachbesserungsbedarf in Sachen Patientenrechte.
Veröffentlicht am 25.01.2012 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Mit Gudrun Schaade, "DER" Ergotherapeutin im Bereich Demenz, starten wir unsere Filmreihe "Therapeuten hautnah"
Hintergrund der Filmreihe ist es, Ergotherapeuten tiefere Einblicke über das Lebenswerk bekannter Therapeuten zu ermöglichen, die entweder seit Jahren Fachseminare leiten, oder sich in der Branchen einen Namen erarbeiten konnten.
Veröffentlicht am 09.12.2014 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die AOK in Hessen interpretiert als einzige Krankenkasse deutschlandweit die Unterbrechungsregel bei Heilmittelverordnungen wie folgt:
Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Als einzige Ausnahme lässt die AOK in Hessen die Erkrankung eines Patienten, nicht aber die des Therapeuten zu. Auch die therapeutisch indizierte Unterbrechung in Rücksprache mit dem Vertragsarzt, sowie Ferien bzw. Urlaub des Patienten oder Therapeuten lässt die AOK in Hessen nicht gelten und setzt sämtliche Behandlungen einer Verordnung nach 14 Tagen Unterbrechung ab, die nicht durch die Erkrankung eines Patienten begründet sind.
Eine 15 tätige Unterbrechung beispielsweise durch die Erkrankung des behandelnden Therapeuten, wird somit von der AOK in Hessen abgesetzt.
Veröffentlicht am 30.05.2008 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen.

Seit dem 01.01.1989 gibt es bereits Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Die entsprechende Verankerung in der Gesetzgebung findet sich im SGB V § 106.

Das Thema ist also nicht neu, sondern altbekannt.
Aktuell ist es jedoch vorwiegend deshalb in aller Munde, da die Ausgaben im Heilmittelbereich, wie im Übrigen in der Vergangenheit auch, steigen.

Seit 4 Jahren wird dieser Sachverhalt jedoch vermehrt als Politikum diverser politischer Parteien als dringende Reformargumentation genutzt, nachdem Beschneidungen der Arztvergütungen als auch Ausgabenkürzungen im Arzneibereich auf zu hohen Widerstand stießen, die auch mit sich auswirkenden volkswirtschaftlichen Drohungen der diversen betroffenen Unternehmen, Konzerne und Institutionen einhergingen.
Zuvor hat sich keiner aus gutem Grunde, für den im Vergleich, sehr kleinen Ausgabenbereich interessiert.

Im Zuge dessen kommt es nun vermehrt zu Prüfungen und neuerdings auch zu Regressen im Heilmittelbereich.
Veröffentlicht am 02.12.2010 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Um rund 21 Millionen stieg der ergotherapeutische Umsatz und beträgt damit insgesamt rund € 303 Millionen im ersten Halbjahr 2010.
Bei all den negativen Meldungen ist das eine erfreuliche Entwicklung.

Hausärzte verordneten für rund 12,6 Millionen € mehr, Nervenärzte wie Neurologen, Psychotherapeuten und Psychiater verordneten 8,8 Millionen € mehr , gefolgt von den Kinderärzten mit 8,12 Millionen € Zuwachs.
Veröffentlicht am 07.12.2023 - Aktualisiert am 29.11.2024

Foto © Adobe Stock - Srdjan, Text vom BED e.V. 

Verschenken Sie kein Geld

Voraussetzungen für 1.000 € -Pauschale

  • EINE durchgeführte Videotherapie pro Jahr,
  • Vertrag mit einem zertifizierten Videodienstanbieter, z.B. kostenfrei bis 25.10.2026 durch kostenfreie Vor-Registrierung bei TherapieFix UND
  • Nachweis über den Kauf einer Hardwarekomponente, z.B. Kabel, Kamera, Maus, Tablett, PC, o.ä., wobei der Kaufpreis im jeweiligen Jahr auch deutlich unter 1.000 Euro liegen kann

Der Antrag für 2024 muss noch innerhalb 2024 gestellt werden. Gerne beraten wir Sie!

Veröffentlicht am 27.11.2020 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Ab Januar 2021 dürfen auf JEDER Ergotherapie-Verordnung nur noch maximal 10 Einheiten verordnet werden, AUßER es liegt ein Besonderer Verordnungsbedarf oder eine Langfristige Genehmigung vor. So wurde es in der neuen Heilmittelrichtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Wie erkenne ich Verordnungen des Langfristigen Heilmittelbedarfes und des Besonderen Verordnungsbedarfes?
Veröffentlicht am 21.08.2006 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

WIESBADEN – Im Jahr 2004 wurden in Deutschland insgesamt 234,0 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben, das heißt 0,2% mehr als im Jahr 2003 (2002/2003: + 2,5%). Das waren 10,6% des Bruttoinlandsprodukts. Seit dem Jahr 1995 sind die Gesundheits­ausgaben bis 2004 um 47,5 Milliarden Euro angestiegen (+ 25,5%). Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 2,6%. Diese und weitere Ergebnisse zu den Gesundheitsausgaben, den Krankheitskosten und zum Gesundheitspersonal hat der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
Veröffentlicht am 12.01.2024

Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 von 12 Euro (seit Oktober 2022) auf 12,41 Euro pro Stunde.

Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro/ Stunde.

Damit verbunden steigt ebenfalls zum 01.01.2024 die Minijob-Grenze von vorher 520 Euro auf nun 538 Euro monatlich.

Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen ab Januar 2024 also maximal 43,35 Stunden bzw. 43 Stunden und 21 Minuten pro Monat gearbeitet werden.

Veröffentlicht am 12.08.2021 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

#Abberufung #Schiedsstelle #BMG #Befangenheit #Klage #Vergütung #Aufsicht

Zum 2. Mal muss der BED e.V. das BMG auffordern seiner Aufsichtspflicht im unrechtmäßigen Schiedsverfahrens für den Bereich der Ergotherapie nach § 125 Abs.6 SGB V unverzüglich nachzukommen.

Heute wurden die relevanten Presseorgane, die Politiker:innen des Gesundheitsausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Justizausschusses, die Patient:innenverbände, sowie die Gesundheitspolitiker:innen, unsere Bundeskanzlerin, der Bundestagspräsident und der Bundespräsident dazu aufgefordert unserem Rechtsstaat den Rücken zu stärken und das BMG damit auch ihrerseits zur Einhaltung von Recht und Gesetz aufzufordern und den weiteren Verlauf kritisch zu begleiten.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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