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Veröffentlicht am 28.03.2007
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe beschlossen.
Die Änderungen dienen der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Dabei geht es um Heilberufe, für deren Ausbildung der Bund zuständig ist (z. B. Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Pflegeberufe etc.).
Die Richtlinie regelt u. a., dass Berufsgruppen mit einer Ausbildung in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Außerdem beinhaltet die Richtlinie Erleichterungen für Leistungserbringer, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen. Sie müssen kein formelles Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Veröffentlicht am 13.03.2007
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Eine Ergotherapie hilft vielen Kindern, den Alltag leichter zu meistern. „Beispielsweise profitieren Kinder, deren Entwicklung verzögert ist, die für ihr Alter extrem unselbständig und ungeschickt sind, besonders ängstlich, häufig unruhig oder durch eine Behinderung beeinträchtigt sind, von dieser Behandlungsmethode.
Bei der Ergotherapie werden – je nach individueller Problemstellung - Sinneswahrnehmung, Konzentrationsfähigkeit, Körpergefühl, Bewegungsverhalten oder Geschicklichkeit mit verschiedenen Übungen spielerisch gefördert“, erläutert Dr. Gunhild Kilian-Kornell, Pressesprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). „Kinder im Vorschulalter lernen z.B., sich allein an- und auszuziehen, zu basteln oder Rad zu fahren.
Veröffentlicht am 08.02.2007
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Deutscher Bundestag beschließt Gesundheitsreform 2007
Ulla Schmidt: Drei entscheidende gute Gründe für die Reform
Am 02.02.2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beschlossen. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten.
Dazu erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
"Drei entscheidende gute Gründe sprechen für dieses Gesetz:
Veröffentlicht am 08.02.2007
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Zunächst einmal möchte ich mich bei Herrn Etzmuß für den guten Gedankenaustausch bedanken!
Es ist ein wichtiger Schritt für die Heilmittelerbringer und Ärzte aktiv und gemeinsam für ein gutes und starkes Gesundheitswesen Einzustehen.
Das Verhalten der Akteure der Gesundheitspolitik lässt sich wunderbar an Hand einer Parabel nach Äsop vergleichen:
Veröffentlicht am 17.12.2006
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2007 rollt die Kostenlawine
(14.12.06) Zum Jahreswechsel werden die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um durchschnittlich 0,7 Prozentpunkte steigen. Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen am 8. Dezember 2006 mitgeteilt. Der Schritt sei unvermeidlich, um die 2007 anstehenden finanziellen Belastungen – insbesondere durch die höhere Mehrwertsteuer und einen geringeren Steuerzuschuss – aufzufangen.
Veröffentlicht am 28.11.2006
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Interessante Veröffentlichungen auf den Webseiten der AOK Gesundheitskasse
Veröffentlicht am 28.11.2006
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Anhörungsmarathon zur Gesundheitsreform
(08.11.06) Insgesamt 26 Stunden nimmt sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages Zeit, um sich zum "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" – kurz: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz oder GKV-WSG – Kritik und Anregungen von Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens anzuhören. Mit dabei sind die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt. Ihr Fazit: Die Hauptziele der Reform werden verfehlt, weil es es weder eine neue Finanzierungsgrundlage noch mehr Wettbewerb geben wird.
Veröffentlicht am 09.11.2006
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27.10.2006 - Bundesministerium für Gesundheit
Mehr Flexibilität für Ärztinnen und Ärzte
Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Mit dem heutigen Beschluss lösen wir den Arztberuf von alten Standesfesseln und machen ihn attraktiver. Die neuen Regelungen im Vertragsarztrecht bieten den Ärzten viele Gestaltungsmöglichkeiten und erfüllen damit viele ihrer Forderungen. So kann jeder Arzt und jede Ärztin frei wählen, ob er oder sie im Krankenhaus, in der niedergelassenen Praxis arbeitet oder über eine Teilzulassung beides macht, also sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich tätig ist. Nun gilt es, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform auch das ärztliche Vergütungssystem auf eine neue Grundlage zu stellen und damit eine leistungsgerechte Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte zu realisieren."
Veröffentlicht am 09.11.2006
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Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Mit dem heutigen Beschluss lösen wir den Arztberuf von alten Standesfesseln und machen ihn attraktiver. Die neuen Regelungen im Vertragsarztrecht bieten den Ärzten viele Gestaltungsmöglichkeiten und erfüllen damit viele ihrer Forderungen. So kann jeder Arzt und jede Ärztin frei wählen, ob er oder sie im Krankenhaus, in der niedergelassenen Praxis arbeitet oder über eine Teilzulassung beides macht, also sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich tätig ist. Nun gilt es, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform auch das ärztliche Vergütungssystem auf eine neue Grundlage zu stellen und damit eine leistungsgerechte Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte zu realisieren.“
Veröffentlicht am 09.11.2006
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Pressemitteilung
Berlin, 25. Oktober 2006
Nr. 121
4 in 1: Die neue Gesundheitsversicherung beinhaltet vier große Reformen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beschlossen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten. Dazu erklärt die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt: