Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 04.03.2022
Am 27. März stehen die Landtagswahlen im Saarland an. Wir haben uns die einzelnen Wahlprogramme im Bezug auf die Ergotherapie und die Heilmittelversorgung insgesamt angeschaut.
Im Bereich Gesundheit legen die Parteien in ihren Programmen häufig einen Schwerpunkt bei der Pflege. Gemeinsam ist allen Parteien, dass die Bedeutung der Therapieberufe gerade für die Bewältigung der Probleme in der Versorgung Pflegebedürftiger nicht erkannt wird.
Ergotherapie und alle anderen Heilmittelbereiche sind der Schlüssel zur Vermeidung von Pflege und zur Sicherung von Teilhabe und Selbstständigkeit im Alter.
Dies müssen alle Parteien und Politiker:innen verstehen.
Wenn Sie selbst aktiv werden möchten, besuchen Sie unser BED-Wahllokal: https://wahllokal.bed-ev.blog/ und erreichen Sie die Parteien im Saarland mit nur einem Klick.
Hier die Wahlprogramme im Einzelnen:
Veröffentlicht am 02.03.2022
Versenden Sie Wahlzettel an alle relevanten Politiker:innen mit nur einem Klick und bestimmen Sie damit wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht.
Sie haben es in der Hand!
Veröffentlicht am 04.02.2022 - Aktualisiert am 18.02.2022
Ohne Anerkennung der Wirtschaftlichkeit haben wir für den Übergangszeitraum bis zur Anhebung der beihilfefähigen Höchstsätze mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) für die Mitglieder der Gruppe A eine neue Preisvereinbarung geschlossen, welche unsere Verbandsmitglieder wie gewohnt auf unserer Webseite finden:
Vergütungspreislisten
Die Vergütungssätze gelten ...
Veröffentlicht am 21.01.2022
Zum weiteren Vorgehen zur Abwehr einer Impfverpflichtung und der damit verbundenen zeitlichen Dringlichkeit lädt der BED e.V. sehr herzlich zu der:
Videokonferenz mit Verfassungsrechtler Ulay Oezer
Morgen, den 22.01.22 ab 11.15 Uhr
Hier wird Verfassungsrechtler Oezer seine Rechtsauffassung darlegen und die nun folgenden Schritte erläutern.
Veröffentlicht am 11.01.2022
Liebe Therapeut:innen,
die Debatte um die Impfpflicht in Einrichtungen wurde viel zu oberflächlich geführt, denn zu viele grundlegende Fragen sind offen geblieben:
- Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapiepraxisinhabende vor, deren Existenz sich durch die zwangsweise Entlassung von ungeimpften Mitarbeitenden bei Fachkräftemangel in Luft auflöst?
- Wie lässt sich das mit der Arbeitgeber:innenverantwortung, für das Wohl seiner/ihrer Mitarbeitenden zu sorgen, vereinbaren?
- Welche Lösung sieht der Gesetzgeber für Therapeut:innen vor, die andere Maßnahmen an Stelle einer Impfpflicht bevorzugen und damit vor einem Berufsverbot stehen? – (siehe Artikel: Die Fragen zu einer Impfpflicht in einer Demokratie)
- Was bedeutet das für die Patient:innenversorgung mit Heilmitteln?
Die Frage nach der politischen Verantwortung stellt sich unweigerlich, denn die Bundespolitik hat etliche Jahre tatenlos und nachweisbar wissentlich zugeschaut, wie sich die Situation der Therapiefachberufe mehr und mehr verschlechtert hat.
Veröffentlicht am 11.01.2022
Um es vorweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir empfehlen die Impfung gegen Corona. Warum?: Weil es eine wirksame Maßnahme ist. Punkt.
Eine Verpflichtung zur Impfung bedarf der Antworten auf sehr viel tiefere Fragen, als eine Empfehlung zu einer solchen Maßnahme.
Wenn eine Maßnahme in Grundrechte eingreift, dann ist die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme unter Abwägen aller Umstände die Entscheidungsgrundlage.
Veröffentlicht am 17.12.2021 - Aktualisiert am 07.01.2022
Der unzulässige 2. Schiedsspruch zum bundesweiten Ergotherapievertrag wirft Fragen auf, die wir hier gerne beantworten:
Veröffentlicht am 20.12.2021
Liebe Ergotherapeut:innen,
anders als am Freitag verlautbart, empfehlen wir derzeit KEINE Gegenzeichnung des neuen Vertrages im Bereich Ergotherapie!
Durch Ihre Unterschrift könnte eine Akzeptanz der 5,85 % als leistungsgerechte Vergütungssteigerung Ihrerseits angenommen oder behauptet werden, die im schlimmsten Fall das Rechtsschutzbedürfnis aushebeln und jede Klage (auch bereits laufende) damit vereiteln würde.
Nach § 124 SGB V Absatz 6 gilt ein neuer Vertrag auf Bundesebene die ersten 6 Monate sowieso ohne jede Unterschrift:
Veröffentlicht am 17.12.2021
Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen:
Infame 5,85% plus statt leistungsgerechter Vergütungssteigerung von 80,5% plus in der Ergotherapie
Eine Allee voller Purzelbäume unter Jauchzen und Springen müssten die Ergotherapeut:innen nun aus Sicht des GKV-SV schlagen angesichts der mit 5,85% plus üppig sprudelnden Vergütungsquelle.
Mit 5,85 % plus sollen also nach unzulässigem Spruch der Schiedsstelle wettbewerbsfähige Tarifentgelte für die therapeutischen Mitarbeiter:innen bezahlt werden können, sowie daraus ein angemessenes Entgelt für Ergotherapiepraxisinhaber:innen resultieren, die Inflation kompensiert, der Investitionsstau behoben, 20 Jahre Unterbezahlung neutralisiert, Altersarmut abgewendet und die deutlichen Steigerungen bei den Sachkosten aufgefangen werden…
Wer das ernsthaft glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Veröffentlicht am 17.11.2021 - Aktualisiert am 16.12.2021
Aktualisierung nach erneuter Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.12.2021