Veröffentlicht am 18.08.2022
In der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) ist folgendes geregelt:
"... Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen. ..."
Ausschlaggebend ist also das Abrechnungsdatum.
Bei Verordnungen, welche ab dem 01. Juli 2022 abgerechnet werden, besteht daher kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Hygienepauschale.
Der GKV-SV informierte uns, dass noch immer viele Abrechnung mit Hygienepauschale eingehen. Die Unterstellung des GKV-SV, "... dass hier kein Zufall vorliegt, sondern bewusst die X9944 zur Abrechnung gebracht wird, obwohl hierfür kein Anspruch mehr besteht ...", haben wir zurück gewiesen.
Veröffentlicht am 12.08.2022
An einer aktuellen Befragung des BED e.V. zur wirtschaftlichen Situation in den Praxen nahmen 629 Praxisinhaber*innen teil. 43 % der Teilnehmenden sind im Bereich der Ergotherapie tätig, 40 % in der Physiotherapie und 23 % in der Logopädie (hier waren Mehrfachnennungen möglich). Kleinere Praxen bildeten dabei die Mehrheit der Befragten ab. (27 % Soloselbstständige, 32 % Praxen mit bis zu 3 Mitarbeitenden).
Veröffentlicht am 12.08.2022
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens für die Verwaltungsvorschrift zur Schulgeldreduzierung haben wir erneut auf die Bedeutung der Heilmittelberufe für die Gesundheitsversorgung und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg hingewiesen.
Veröffentlicht am 04.08.2022
Wie bereits berichtet, müssen seit dem 01. März 2020 alle Beschäftigten in u.a. medizinischen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern und Heilmittelpraxen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.
Für alle, die bereits vor dem 01. März 2020 in einer Praxis oder Einrichtung tätig waren, bestand zur Vorlage der Nachweise eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2022.
Veröffentlicht am 30.06.2022 - Aktualisiert am 06.07.2022
Mit den Änderungen der Testverordnung (TestV), welche zum 30.06. und 01.07.2022 in Kraft treten, entfallen u.a. die kostenfreien Bürgertests. Weiterhin Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben jedoch Besucher*innen von Menschen in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium hat für diese Personen ein Musterformular zur Verfügung gestellt, welches von der Einrichtung unterzeichnet werden muss:
Veröffentlicht am 01.07.2022
Zeichnen Sie diese Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages mit, um die Rechte selbständiger Schwangerer zu stärken.
Aus dem Petitionstext: "Selbstständige Schwangere müssen den gleichen gesetzlichen Mutterschutz genießen wie Angestellte. Eine Schwangerschaft darf keine Existenzbedrohung darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen in investitionsintensiven Branchen und Selbstständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssen Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern. ..."
Epetition: Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere
Veröffentlicht am 23.06.2022
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Mittwoch, den 22.06.2022 festgestellt, dass von den kommunalen Gesundheitsbehörden die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mit der Androhung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden kann (Az.: 14 ME 258/22).
Die Behörden können lediglich ein Tätigkeitsverbot aussprechen, da laut Gesetz keine tatsächliche Impfpflicht besteht.
Veröffentlicht am 21.06.2022
Das niedersächsische Finanzministerium teilte uns die Anpassung der beihilfefähigen Höchstsätze der Landesbeihilfe mit.
Die neuen Preise kommen für beihilfeberechtigte Personen für alle Behandlungen, welche ab dem 01.07.2022 stattfanden oder -finden, bei der Kostenerstattung zur Anwendung.