Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 23.03.2020 - Aktualisiert am 23.04.2020
Hier finden Sie Informationen über konkrete Bundes- und Landeshilfen zur Liquiditätssicherung.
Diese dienen zunächst lediglich zur Überbrückung von akuten finanziellen Engpässen und ersetzen selbstverständlich NICHT eine Entschädigung für die massiven Einnahmeverluste, welchen sich viele Heilmittelpraxen derzeit gegenüber sehen.
Veröffentlicht am 20.04.2020
Derzeit steht noch nicht endgültig fest, wie die genaue Formulierung im Gesetzestext zum Rettungsschirm für Heilmittelerbringer ausfallen wird. Grundlage für die Auszahlung der Beträge aus dem Rettungsschirm soll jedoch in jedem Fall das 4. Quartal 2019 sein.
Rechnen Sie daher sicherheitshalber JETZT SOFORT alle Behandlungen aus dem 4. Quartal 2019 ab, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Falls notwendig, nutzen Sie hierfür die aktuell zulässige Möglichkeit der Teilabrechnung, welche im Punkt 5 der Sonderregelungen aufgeführt ist:
Veröffentlicht am 17.04.2020
Referentenentwurf - Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der Heilmittelversorgung -
Nicht erbrachte Therapien im Bereich der Heilmittelversorgung - für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 - durch die SARS-CoV-2-Epidemie können nicht nachgeholt und die daraus resultierenden Umsatzeinbußen damit später nicht einfach ausgeglichen werden. Deshalb wird an jeden zugelassenen Leistungserbringer ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Veröffentlicht am 17.04.2020
In der zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 wird bzgl. Heilmittelerbringung unverändert folgende Aussage getroffen:
Veröffentlicht am 15.04.2020
Die Politiker möchten gerne mit Heilmittelerbringern sprechen, wie sich Corona konkret auf die Situation der Praxen sowie auf die Situation der angestellten Heilmittelerbringer auswirkt.
Was müsste aus Sicht der Ergotherapeut*innen getan werden, damit Sie als Ergotherapeutin/als Ergotherapeut mit eigener Praxis oder als Angestellte diese Krise überstehen?
Veröffentlicht am 14.04.2020
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schreibt:
Auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen abgefedert werden. Das ist Ziel eines weiteren finanziellen Schutzschirms, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant.
Veröffentlicht am 09.04.2020
Mit folgendem Schreiben haben wir die Bundesländer aufgefordert, die Therapeuten zum Wohl dieses Landes ihre Arbeit tun zu lassen und sie zu unterstützen, anstatt für unnötige Verunsicherung zu sorgen, die dazu führt, dass Patienten nicht behandelt werden können und Therapeuten die Insolvenz droht.
Veröffentlicht am 07.04.2020
Sofern Sie ein Schreiben oder eine andere schriftliche Information von einem Gesundheitsamt, einer anderen Behörde oder einem Ministerium erhalten haben, aus dem hervor geht, dass derzeit aufgrund der coronabedingten Maßnahmen eine normale Heilmittel-Verordnung angeblich für die Durchführung einer Behandlung nicht ausreichend sei,
SENDEN SIE UNS DIESES SCHREIBEN BITTE UMGEHEND ZU!
Geklärt ist dieses Thema mittlerweile in Niedersachsen und auch in NRW.
In Bayern scheint es diesbezüglich noch Probleme zu geben und möglicherweise auch in anderen Bundesländern.
Veröffentlicht am 03.04.2020
In der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 27.03.2020 gibt es ähnlich wie in der vorangegangenen Allgemeinverfügung folgende Regelung:
Veröffentlicht am 27.03.2020
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat seine Beratungen mit den Kassenverbänden bezüglich der Zulässigkeit von Therapien per Telefon in der Ergotherapie noch nicht abschließen können, uns aber eine Entscheidung bis spätestens kommenden Dienstag zugesagt.
Insofern gilt derzeit nach wie vor, dass telemedizinische Behandlungen in der Ergotherapie NUR mittels Video durchgeführt werden dürfen, wie es auch in der Empfehlung der Kassenverbände vom 18.03.2020 formuliert ist. Nach Rücksprache mit dem DVE wollte dieser eine etwas missverständliche Meldung diesbezüglich vom 25.3.2020 auf seiner Webseite noch aktualisieren.