Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 12.01.2015
§ 11 der Heilmittelrichtlinie (HMR) eröffnet seit 01.07.2011 die Möglichkeit ohne Verordnung eines Hausbesuchs die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung, durchzuführen, wenn diese ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind und kein Verordnungsausschluss nach § 6 der HMR dem entgegen steht.
Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist, sowie die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird.
Wie verhält es sich hingegen aber im Falle eines Kindes, welches aus rein therapeutischen Gründen zwingend in einer Tageseinrichtung behandelt werden soll?
Veröffentlicht am 08.01.2015
Leider hat der DVE in den Rahmenverträgen dieser Regionen Einschränkungen bei den Hausbesuchserstattungen auf Kosten der Patienten vorgenommen.
Detaillierte Erläuterungen finden BED-Mitglieder folgend.
Veröffentlicht am 08.01.2015
Die gesellschaftliche Bedeutung der Ganztagsschule ist in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen, nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der PISA-Studie die bessere schulische Lernbedingungen anmahnen, die die Politik durch die Ganztagsschulen verwirklicht sieht. Zudem ist die steigende Bedeutung auch dem erhöhten Betreuungsbedarf durch die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschuldet. Das Bundesland Hamburg hatte sich mit der damaligen Verabschiedung des „Rahmenkonzepts für Ganztagsschulen“ am 21.06.2004 das Ziel gesetzt, alle Grund- und weiterführenden Schulen sukzessive in Ganztagsschulen umzuwandeln. Welche Problematik sich dadurch in Bezug auf eine notwendige therapeutische Intervention ergibt und wie sich die aktuelle Entwicklung gestaltet zeigen wir Ihnen folgend auf.
Veröffentlicht am 07.01.2015
Information für Mitglieder
Veröffentlicht am 09.12.2014
Die AOK in Hessen interpretiert als einzige Krankenkasse deutschlandweit die Unterbrechungsregel bei Heilmittelverordnungen wie folgt:
Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Als
einzige Ausnahme lässt die AOK in Hessen die Erkrankung eines Patienten, nicht aber die des Therapeuten zu. Auch die therapeutisch indizierte Unterbrechung in Rücksprache mit dem Vertragsarzt, sowie Ferien bzw. Urlaub des Patienten oder Therapeuten lässt die AOK in Hessen nicht gelten und setzt sämtliche Behandlungen einer Verordnung nach 14 Tagen Unterbrechung ab, die nicht durch die Erkrankung eines Patienten begründet sind.
Eine 15 tätige Unterbrechung beispielsweise durch die Erkrankung des behandelnden Therapeuten, wird somit von der AOK in Hessen abgesetzt.
Veröffentlicht am 26.11.2014
2005, 2008 und 2013 scheiterten die Versuche der Bundesregierung ein Präventionsgesetz zu verabschieden. In 2015 erfolgt nun der nächste Versuch.
Wozu ein Präventionsgesetz: Durch ein Präventionsgesetz werden die strukturellen Voraussetzungen für die Ausgestaltung einer effektiven Gesundheitsförderung und Prävention geschaffen. Damit werden Erkrankungen verhindert, vermieden oder zumindest abgeschwächt.
Im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung, die Alterung der Bevölkerung durch den demographischen Wandel, die veränderten Anforderungen an die Arbeitswelt und der Augenmerklichen Zunahme von chronischen und psychischen Erkrankungen muss der Prävention eine immer größere Bedeutung beigemessen werden.
Veröffentlicht am 14.11.2014
Wie angekündigt wurde am 26.10.2014 der neue BED-Vorstand gewählt.
Die Wahl aller Vorstandsmitglieder erfolgte bis auf eine Enthaltung einstimmig.
Veröffentlicht am 02.10.2014
Gerne informieren wir Sie über eine Demonstration am 11.10.2014 in Frankfurt am Main organisiert vom Bund vereinter Therapeuten, mit denen wir als BED e.V. von Beginn der Gründung an in Kontakt stehen. Es wird demonstriert für eine leistungsgerechte Vergütung, Entbürokratisierung, die Abschaffung der Richtgrößen und ein Mitbestimmungsrecht im gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA). Wir unterstützen diese Aktion, da alle Aktivitäten die die Bevölkerung und Politiker in Deutschland auf die Probleme und die Situation der Heilmittelerbringer aufmerksam machen, sinnvoll sind.
Veröffentlicht am 28.08.2014
Das Rheinland befindet sich in einem Ausnahmezustand seitdem der Landschaftsverband Rheinland LVR die Änderung der Finanzierung therapeutischer Leistungen in Kindertagesstätten bekannt gab.
Zunächst richtet der LVR sein Finanzierungssystem zukünftig am einzelnen Kind aus, welches wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, statt wie bisher auf die integrative Gruppe in der jeweiligen Einrichtung, weil im Rheinland lediglich in rund 640 der dortigen rund 5.500 Kitas auch Kinder mit einer Behinderung betreut werden, während in Westfalen, das schon seit jeher sein Fördersystem auf das Kind bezog, in fast 3.000 Kitas diese Möglichkeit besteht. Die wohnortnahe Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder spielt jedoch bei der Inklusion eine große Rolle, da nur so Freundschaften und soziale Kontakte außerhalb der Schulzeit von den Kindern gepflegt werden können.
Veröffentlicht am 18.08.2014
Wie unter Anderem vom AOK-Medienservice veröffentlicht, hat der Bundestag das Haushaltsgesetz 2014 am 27.06. beschlossen. Am 11.07. wurde es zudem vom Bundestag abschließend gebilligt. Der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds fällt 2014 somit um 3,5 Milliarden Euro niedriger aus als zuvor gesetzlich festgelegt. Somit steuert der Bund 2014 zum Ausgleich versicherungsfremder Leistungen der Krankenkassen lediglich 10,5 Milliarden Euro zum Gesundheitsfonds bei. Dafür soll der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds 2015 wieder auf 11,5 Milliarden Euro ansteigen, 2016 seine ursprüngliche Höhe von 14 Milliarden Euro erreichen und ab 2017 bei 14,5 Milliarden Euro fixiert werden. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2012 war der Bundeszusschuss 2012 zunächst auf 14 Milliarden Euro festgesetzt worden.
Die Regierung begründet die Kürzung des Zuschusses für 2014 und 2015 mit den hohen Rücklagen der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds von insgesamt gut 30 Milliarden Euro.
Aus Sicht der Politik werden die Kürzungen deshalb keine Auswirkungen auf die Höhe der Versichertenbeiträge haben.