Veröffentlicht am 22.07.2014
Auf dem 117. deutschen Ärztetag wurde eine Entschließung zur besseren Verordnungsfähigkeit von Physiotherapie sowie anderer Verfahren wie der Ergotherapie gefordert
Veröffentlicht am 09.07.2014
Nach der DAK hat nun auch die Knappschaft einem unserer Mitglieder gegenüber angekündigt, künftig Absetzungen durchzuführen bei Behandlungen, welche später als 12 Wochen nach Ausstellungsdatum durchgeführt werden. Dieses Vorgehen ist nach unserer Einschätzung eindeutig nicht zulässig. Wir lassen den Sachverhalt zusätzlich gerade juristisch prüfen.
Veröffentlicht am 04.06.2014
Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte kommen – „dann aber bitte richtig!“ fordern mehr als 30 Verbände der Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerker und weiterer Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die seit Jahren im eGBR-Fachbeirat zusammenarbeiten.
Der Bundesverband für Ergotherapeuten BED e.V. ist von Anbeginn der Fachbeiratssitzungen aktiv im eGBR vertreten.
Veröffentlicht am 15.05.2014
Für die Zulassung ist derzeit laut Zulassungsempfehlungen eine Therapiefläche von mindestens 30 qm vorzuweisen, wovon ein Raum mindestens 12 qm umfassen muss. Eine eindeutige und klare Regelung sollte man meinen. Nicht so für die Knappschaft. Die Knappschaft als zulassende Stelle für die Primärkassen in Hessen praktizierte seit langem ein anderes Vorgehen. Dort wurden ausschließlich Räume für die Zulassung angerechnet, die allesamt mindestens 12 qm aufwiesen. Kleinere Räume blieben schlichtweg unberücksichtigt, so dass etliche Anträge von Ergotherapeuten rechtswidrig im Rahmen des Zulassungsverfahrens abgelehnt wurden. So auch im Falle eines unserer Mitglieder. Nach langem Rechtstreit hat sich der BED e.V. mit seiner Auffassung in allen Punkten zum Wohle aller Ergotherapeuten durchgesetzt. Das Verhalten der Knappschaft wurde vom zuständigen Sozialgericht Darmstadt als rechtswidrig anerkannt.
Veröffentlicht am 08.05.2014
Bundesweit wurden rund 3.600 Menschen Ende 2011 mit Hilfe persönlicher Face-to-Face-Interviews ausführlich zu den Krankheitsbildern Schizophrenie, Depression und Alkoholismus sowie Ihrer Einstellung zu Betroffenen befragt. Das Ergebnis beunruhigt die Wissenschaftler. Während die Bereitschaft mit Betroffenen in Kontakt zu treten in Bezug auf Depression und Alkoholabhängigkeit unverändert geblieben ist, hat sich das Verhältnis zu Menschen mit Schizophrenie im Vergleich zu 1990 deutlich verschlechtert.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Herr Gröhe plant, dass die Gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Versicherten ab 2015 Zusatzbeiträge erheben dürfen, die vom Einkommen abhängen.
Damit soll wieder ein Wettbewerb der Krankenkassen um die Gesetzlich Versicherten entstehen. Der Versicherte wird dann neuerlich, wie vor Jahren, zumeist nach der günstigsten Krankenkasse suchen.
Veröffentlicht am 05.05.2014
Diese beiden Fragen mit großer finanzieller Tragweite werden an Hand eines Urteils im Artikel konkret beantwortet.
Das SGB V trennt grundsätzlich die ambulante von der stationären Versorgung. Das gilt demnach auch für den Heilmittelbereich. Sektorübergreifende Leistungsangebote (z.B. ambulanter Ergotherapeut erbringt
überwiegend stationäre Leistungen) sind also nur möglich, wenn es für diese Fälle spezielle gesetzliche Reglungen gibt, was derzeit im Heilmittelbereich nicht der Fall ist.
Veröffentlicht am 19.03.2014
Vom 28.02. - 02.03.2014 fand das 3. Handsymposium der AFH in Bad Pyrmont statt. Ein Streaming des Vortrags der Geschäftsführering des BED e.V. Christine Donner zum Thema "Aufnahme der Handtherapie in den Katalog der GKV" steht nun online zur Verfügung.
Veröffentlicht am 04.02.2014
Informationen für Mitglieder des BED e.V.
Veröffentlicht am 07.01.2014
Für die Rahmenvorgaben für Heilmittel 2014 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) nach längeren Verhandlungen eine Einigung auf dem Verhandlungswege erzielen können. Sie vereinbarten eine Steigerung des Ausgabenvolumens für die bundesweiten Anpassungsfaktoren in Höhe von 3,25 Prozent beziehungsweise um mehr als 150 Millionen Euro.