Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Verbandspolitik.
Veröffentlicht am 12.05.2023
Wie berichtet wird die Umschulungsfinanzierung zur Ergotherapeutin oder zum Ergotherapeuten ab dem 01.07.2023 wieder möglich sein, siehe: Weitere Forderung des BED e.V. politisch umgesetzt: Die geförderte Umschulung zur/zum Ergotherapeuten/in ist ab 01.07.2023 wieder da!
Aufgrund mehrfacher Anfragen stellen wir hier gerne eine BED-INFO zur Weitergabe an Umschulungsinteressierte und Mitabeitende der Argentur für Arbeit zur Verfügung:
BED-INFO Förderung von unverkürzten Umschulungen (§ 180 SGB III i. V. m. § 16 Absatz 1 SGB II)
Veröffentlicht am 11.05.2023
Die Redaktion von physio.de nahm unsere Vorschläge zur Entbürokratisierung an das Bundesministerium für Justiz (wir berichteten: BED-Vorschläge zur Entbürokratisierung vom Bundesministerium für Justiz aufgenommen) zum Anlass am Stand nachzufragen und führte ein Interview mit unserem Vorstandsreferenten Volker Brünger.
Hier geht es zum Interview: Vorschläge zur Entbürokratisierung
Veröffentlicht am 28.04.2023
Das Bundesministerium für Justiz hatte dazu aufgerufen, Vorschläge zur Entbürokratisierung einzureichen und das Statistische Bundesamt mit der strukturierten Erhebung beauftragt. Nach Eingang der Vorschläge wurden diese nun kategorisiert, priorisiert und an die zuständigen Ministerien weitergeleitet:
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau: Ergebnisdokumentation über die kategorisierten und priorisierten Einzelvorschläge
Drei Vorschläge des BED e.V. wurden dabei berücksichtigt.
Veröffentlicht am 13.12.2022 - Aktualisiert am 21.04.2023
Am 02.12.2022 konnten wir uns gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung der Kosten für Hard- und Software jeweils in Höhe von 1.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 einigen.
Für die Beantragung der Pauschalen in 2023 können auch Kosten aus dem Jahr 2022 geltend gemacht werden.
Veröffentlicht am 12.04.2023 - Aktualisiert am 12.04.2023
Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt eine weitere Änderung der Heilmittelrichtlinie am heutigen 12. April 2023 in Kraft.
Zulässig ist für Verordnende nun auch die Ausstellung von Heilmittelverordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde oder einer Telefonsprechstunde gemäß der Ergänzung des neuen Absatzes 3a in § 3 der Heilmittelrichtlinie.
Für Heilmittelerbringende ändert sich dadurch nichts.
Veröffentlicht am 23.01.2023 - Aktualisiert am 12.04.2023
Am 19.01.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Diese Änderung tritt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12.04.2023 in Kraft.
Dann gilt: Nach Ausstellung einer erstmaligen Heilmittelverordnung im Rahmen eines unmittelbar persönlichen Kontaktes mit dem Verordnenden in einem Verordnungsfall, können weitere Heilmittelverordnungen per Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt ausgestellt werden.
Veröffentlicht am 05.04.2023
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Neben der Heilmittel-Richtlinie und der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) erweitert der BED e.V. damit sein Stellungnahmerecht im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Weiterhin strebt der BED e.V. sein Stellungnahmerecht bei der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an und hatte seinerzeit Klage eingereicht. Die Entscheidung des Gerichtes dazu steht weiterhin noch aus.
Veröffentlicht am 06.03.2023
Wir erläutern unter anderem den Revisionsvorbehalt, Faktoren der Preisanpassung, Wechselwirkung mit anderen Heilmittelbereichen, nächste Schritte ...
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Veröffentlicht am 27.02.2023
Trotz perfekter Vorbereitung und entsetzten Gesicherten auf Kassenseite bei Beweisdarlegung durch den BED e.V. mit einer sehr einleuchtenden Berechnung, dass auch die nun angepassten Preise NICHT kostendeckend sind, gab die Schiedsstelle am Ende nur einen konsensualen Vorschlag ab, der einer Bankrotterklärung gleicht.
Und dies, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, dass die Preise leistungsgerecht zu sein haben. Lediglich im Protokoll empfehlen die Unparteiischen, dass die Vertragspartner in der nächsten Verhandlungsrunde, also in einem Jahr, zielorientiert zur Angemessenheit der Preise verhandeln sollen.
Heute konnten wir zumindest die 9,48% für die Ergotherapeut*innen in eigener Praxis für alle Behandlungen ab dem 01. April 2023 mitnehmen, da unsere Klagen ja ohnehin bereits vor dem Landessozialgericht in Berlin zu den vorherigen Schiedssprüchen laufen, weil der eine Schiedsspruch unzulässig und der andere gesetzeswidrig war. Im letzten Verfahren war das nicht möglich, sonst wären wir Gefahr gelaufen, die Klagen nur aus diesem Grund zu verlieren.
Veröffentlicht am 24.02.2023
Am Montag, dem 27.02. findet der Schiedsstellentermin für die Preisanpassungen im Bereich Ergotherapie statt.
Gut vorbereitet mit schlagkräftigen Argumenten gehen wir in diesen wichtigen Termin.
Senden Sie Ihre gedankliche Unterstützung und visionieren Sie ein gutes Ergebnis. Wir tun alles dafür, dass am Ende des Tages wirklich wirtschaftlich angemessene Preise für ergotherapeutische Behandlungen feststehen werden.
Herzliche Grüße
Ihr Team vom BED e.V.