Corona - Alle Infos auf einen Blick

Hier stellen wir an zentraler Stelle alle aktuellen Informationen zum Thema Corona zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch das jeweilige Aktualisierungsdatum der jeweiligen Meldungen.
Veröffentlicht am 29.10.2020

Ab dem 02. November treten bundesweit zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Für den Heilmittelbereich sind vorwiegend folgende relevant:
Veröffentlicht am 28.10.2020

Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 05. November 2020 steht die Entscheidung über die bundesweite Aktivierung der regionalen Ausnahmeregelungen, welche auch Videotherapie im Bereich Ergotherapie ermöglichen würde.

Die Sitzung ist öffentlich, beginnt üblicherweise um 11.00 Uhr, wird auch online als Livestream übertragen und im Anschluss in der Mediathek des G-BA zur Verfügung gestellt.

Wir werden über das Ergebnis berichten.
Veröffentlicht am 01.10.2020 - Aktualisiert am 15.10.2020

Wie berichtet, wurde die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verlängert und zwar für alle Heilmittel-Abrechnungen, welche bis einschließlich 31.12.2020 bei der jeweiligen Krankenkasse oder deren rechnungsprüfender Stelle eingereicht werden.
Veröffentlicht am 29.09.2020 - Aktualisiert am 30.09.2020

Mit Gültigkeit ab dem 01. Oktober 2020 hat der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit den Kassenverbänden eine aktualisierte Empfehlung aufgrund der Verschiebung der Heilmittelrichtlinie veröffentlicht.

Für den Bereich Ergotherapie gilt folgendes bis einschließlich 31.12.2020:
Veröffentlicht am 10.07.2020 - Aktualisiert am 30.09.2020

Aufgrund einiger Nachfragen hier noch einmal eine Erläuterung in Stichpunkten:
Veröffentlicht am 18.09.2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 17.09.2020 die Möglichkeit von regional begrenzten Ausnahmeregelungen, welche im Bedarfsfall kurzfristig vom G-BA durch einen gesonderten Beschluss räumlich und zeitlich begrenzt in Kraft gesetzt werden können.
Veröffentlicht am 10.09.2020

Derzeit sind Fake-E-Mails im Umlauf, welche vermeintlich vom Bundesministerium für Gesundheit versendet werden und auf den ersten Blick sehr authentisch aussehen.
Darin wird über neue Regeln über den Schutz vor Corona am Arbeitsplatz informiert. Die neuen Regelungen stehen angeblich in einem Dokument im Anhang zur Verfügung.
Öffnen Sie diesen Anhang auf keinen Fall da er Schadsoftware/ einen Virus enthält!

Empfehlung:
Veröffentlicht am 01.09.2020

Noch bis zum 15. September können sich alle Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland kostenlos auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen.
Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet ist eine Meldung beim örtlichen Gesundheitsamt vorgeschrieben und ein Corona-Test oder eine 14-tägige häusliche Quarantäne verpflichtend.
Wer aus einer anderen Region (kein Risikogebiet) einreist, kann sich aber ebenfalls testen lassen. Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test für alle Einreisenden aus dem Ausland kostenlos.
Diese Regelung gilt noch bis zum 15. September 2020.
Veröffentlicht am 28.08.2020

Uns erreichen in den letzten Tagen vermehrt Berichte über Absetzungen aufgrund längerer Unterbrechungen innerhalb einer Verordnung, welche jedoch im Zeitraum der Corona-bedingten Sonderregelungen lagen. Ebenso gibt es Absetzungen wegen späterem Behandlungsbeginn.

Legen Sie im Falle einer solchen Absetzung unverzüglich Widerspruch ein und verweisen Sie dabei auf die für den betreffenden Zeitraum gültigen Sonderregelungen:
Veröffentlicht am 27.08.2020

Die Berufsgenossenschaft empfiehlt in ihrem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für ergotherapeutische Praxen (Stand: 20. Juli 2020):

"... Personen – Beschäftigte und Patienten oder Patientinnen – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa ärztlich abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht in der Praxis aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions- Notfallplänen. ..."
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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