Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik
Finanzen.
Veröffentlicht am 27.03.2025 - Aktualisiert am 01.10.2025
Nein? Das würden Sie nicht wollen?
Das ist verständlich. Ein Steuerberater, der Ihnen zwar keine Rechnung stellt, aber vom Finanzamt anteilig an Ihren gezahlten Steuern (je mehr desto mehr) verdient, wird Ihre Interessen vermutlich nicht besonders gut vertreten. Deswegen zahlen Sie für die Dienste Ihres Steuerberaters, damit er Sie bestmöglich berät.
Wie ist es aber bei Ihren Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlagen?

Veröffentlicht am 26.09.2025
VIELGEFRAGT: Kann die TML-Pauschale von 1.000 Euro für telemedizinische Leistungen in 2025 erneut beantragt werden, wenn sie für 2024 schon ausgezahlt wurde?
Ja.
Die Pauschale zur Abgeltung der technischen Aufwendungen im Zusammenhang mit Videotherapie konnte insgesamt 3x beantragt und ausgezahlt werden, sofern die Voraussetzungen im jeweiligen Jahr erfüllt und der Antrag im jeweiligen Jahr gestellt wurde bzw. wird. Dies war und ist möglich in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Wer also bereits in 2023 und/oder 2024 die TML-Pauschale beantragt und erhalten hat, kann diese auch für 2025 noch einmal beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Maximal möglich wären also 3x 1.000 Euro, ingesamt also 3.000 Euro Auszahlung über die Jahre 2023, 2024 und 2025.
Veröffentlicht am 12.09.2025
Bei der Vermietung von Praxisräumen an Heilmittelerbringende ist der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 9 Absatz 2 UstG ausgeschlossen.
Somit darf die Umsatzsteuer nicht auf die Miete aufgeschlagen werden, da Ergotherapeut*innen selbst nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Gerne stellen wir hier unseren Mitgliedern ein Bescheinigung zur Verfügung, die Sie Ihrem künftigen Vermieter vorlegen können.
Veröffentlicht am 04.06.2025 - Aktualisiert am 12.09.2025
Problemlos kompatibel auch mit Ihrer Software!
Kompletteinrichtung des TI-Anschlusses mit nur einer Videokonferenz - Enthalten sind alle benötigten Komponenten und Dienste:
- leistungsfähiger TI-Zugang (Konnektor im Rechenzentrum oder Gateway)
- Kartenterminal (wird zugesandt)
- KIM-Adresse
- ePA-Zugang
Dank BED-Kooperationen mehr bekommen als bezahlen:
Absolutes Plus von + 32,97 Euro jeden Monat - statt versteckter Zusatzkosten!
Auf 5 Jahre gerechnet: 1.980 Euro für Sie zur freien Verfügung
Veröffentlicht am 13.08.2025
Weil für 2025 mit zu niedrigen 2024er-Werten gerechnet wird, frisst die Preissteigerung jede Erhöhung sofort wieder auf. Statt aufzuholen, fallen die Praxen finanziell weiter zurück – und das trotz nomineller Lohnsteigerung.
Veröffentlicht am 09.05.2025
Wie bereits berichtet versuchen aktuell die Anbieter der TI den neuen Markt teils in unangenehmer Manier zu besetzen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wir arbeiten seit Monaten an wirklich attraktiven Angeboten zur TI und werden Ihnen diese zeitnah präsentieren.
Veröffentlicht am 22.04.2025
Zahlen Sie NICHT!
Zur Zeit nutzen Betrüger*innen missbräuchlich den Namen und das Logo der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) sowie der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) für Schreiben, in denen Betriebe über eine angebliche Pflicht zur Teilnahme an einem Präventionsmodul aufgefordert werden. Die Anschreiben enthalten außerdem direkt eine Rechnung.
Veröffentlicht am 11.04.2025

Ob als Arbeitgeber*in, im Angestelltenverhätnis oder Gründer*in – wer im Gesundheitswesen arbeitet, trifft täglich Entscheidungen mit wirtschaftlicher Tragweite.
Drei Online-Seminare des InWi zeigen, wie Sie finanzielle Potenziale erkennen und ausschöpfen: Von mehr Netto auf dem Lohnzettel über den kritischen Blick auf Altersvorsorgeprodukte bis hin zu großen Projekten wie der erfolgreichen Existenzgründung. Praxisnah, unabhängig und mit klarem Mehrwert – für Ihren nächsten beruflichen Schritt.
Veröffentlicht am 09.02.2016 - Aktualisiert am 27.03.2025
Bei der Behandlung von Privatpatient*innen gibt es nur wenige Vorgaben und in der Preisgestaltung sind Sie als Praxisinhabende*r grundsätzlich frei wie beispielsweise jeder Handwerker auch. Laut Patientenrechtegesetz sind Sie verpflichtet, die Patient*innen vor Behandlungsbeginn über die auf sie zukommende Kosten in Textform zu informieren.
Hierzu empfehlen wir direkt einen Behandlungsvertrag abzuschließen, wofür wir eine Vertragsvorlage bei unseren Praxisvorlagen für unsere Mitglieder bereitgestellt haben.
Veröffentlicht am 11.03.2025
Gerne leiten wir hier eine Information der BGW weiter:
Es sind gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf, die den Eindruck erwecken, von der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu stammen. Diese erreichten nun auch erste Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).