Veröffentlicht am 03.09.2024
Der zwischen den Vertragspateien konsentierte Fragen-Antworten-Katalog zum Ergotherapievertrag nach §125 SGB V (Nicht-Blanko) wurde aktualisiert und veröffentlicht.
Dankenswerterweise hat der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) immerhin der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Frage zu den zulässigen Abkürzungen auf der Verordnungsrückseite zugestimmt. Dies ist wichtig, weil es tatsächlich Kassen gab, die mit Verweis auf die zeitliche Befristung dieser Information im Fragen-Antworten-Katalog Vergütungen verweigerten, obwohl die zeitliche Befristung lediglich damit begründet war, dass die Inhalte mittlerweile allen bekannt sein müssten. Hier haben wir also nun wieder mehr Klarheit.
Andere von beiden Berufsverbänden erbetene Ergänzungen zu Arztunterschriftenregelungen bei Vertretungs- und Assistenzärzten wurden hingegen vom GKV-SV abgelehnt.
Veröffentlicht am 07.03.2012 - Aktualisiert am 02.09.2024
Aktualisierung - Nur für Mitglieder
Veröffentlicht am 25.03.2024
Das erklärt Christine Donner im folgenden Video.
Wichtig: Hier finden Sie die Entwurfsvorlage mit der Sie selbst aktiv werden!
Veröffentlicht am 21.03.2024

Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern eine Aufzeichnung des Webinars zur BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Fülle an Informationen erhalten Sie diese in zwei Teilen, hier Teil 2.
Veröffentlicht am 15.03.2024
Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern eine Aufzeichnung des Webinars zur BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Fülle an Informationen erhalten Sie diese in zwei Teilen, heute zunächst Teil 1.
Veröffentlicht am 15.12.2020 - Aktualisiert am 09.11.2022
Wir stellen unseren Mitgliedern hier eine Übersicht der Corona-bedingten Sonderregelungen zur Verfügung.
Veröffentlicht am 17.12.2021 - Aktualisiert am 07.01.2022
Der unzulässige 2. Schiedsspruch zum bundesweiten Ergotherapievertrag wirft Fragen auf, die wir hier gerne beantworten:
Veröffentlicht am 05.01.2022
Die Ergotherapie-Verbände und der GKV-Spitzenverband haben bereits im Laufe des Jahres 2021 einen gemeinsamen Fragen- und Antwortenkatalog zum neuen Vertrag erstellt, welcher übersichtlich nach Themen sortiert Klarheit bietet und weiteren Verlauf auch gemeinsam fortgeschrieben wird:
Fragen- und Antwortenkatalog zum Vertrag Ergotherapie Stand 22.12.2021
Veröffentlicht am 20.12.2021
Liebe Ergotherapeut:innen,
anders als am Freitag verlautbart, empfehlen wir derzeit KEINE Gegenzeichnung des neuen Vertrages im Bereich Ergotherapie!
Durch Ihre Unterschrift könnte eine Akzeptanz der 5,85 % als leistungsgerechte Vergütungssteigerung Ihrerseits angenommen oder behauptet werden, die im schlimmsten Fall das Rechtsschutzbedürfnis aushebeln und jede Klage (auch bereits laufende) damit vereiteln würde.
Nach § 124 SGB V Absatz 6 gilt ein neuer Vertrag auf Bundesebene die ersten 6 Monate sowieso ohne jede Unterschrift: